Leipziger Garagenvereine

Der VDGN vertritt allein in Leipzig aktuell die Interessen von 25 Garagenvereinen ca. 3000 Mitgliedern. Weitere interessierte Vereinsvorstände können Kontakt aufnehmen mit Peter Ohm, 1. Vizepräsident des VDGN, unter info@vdgn.de oder telefonisch unter 030 514 888 10. Untenstehend finden Sie auf dieser Seite alle aktuellen Meldungen und Hintergründe zur Situation der Leipziger Garagenhöfe auf Grundstücken der Stadt.

Der Vorsitzende des Garagenvereins Mockau-Ost, Norbert Bänsch (Bildmitte), im Gespräch über das Solarprojekt mit Heiko Rosenthal, Bürgermeister für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport (rechts), und Stadtrat Dr. Volker Külow (beide Die Linke).

AKTUELL

5. Oktober 2023: Bürgermeister Heiko Rosenthal (DIE LINKE) informierte sich vor Ort über
den Stand des Solarprojektes des Garagenvereins Mockau-Ost e.V. Im Jahr 2020 hat der Verein dieses Pilotprojekt ins Leben gerufen, welches aufbauend auf den vorhandenen Ressourcen der Garagengemeinschaft die Möglichkeit bietet, auf 1,5 ha Dachfläche
Solarstrom für 1000 Haushalte zu produzieren und darüber hinaus die Entwicklung der
Elektromobilität durch die Installation von Ladesäulen fördert. Allerdings wartet der Verein noch auf grünes Licht von der Stadtverwaltung in Sachen Erbbaurechtsvertrag. Bürgermeister Rosenthal sagte dazu seine volle Unterstützung zu.

Mehr dazu lesen Sie hier:

16. September 2023: An diesem Tag wurde gefeiert: das 50-jährige Jubiläum der beiden Garagengemeinschaften „Krönerstraße“ und „Bahndamm“ in Anger-Crottendorf. Doch was auf den ersten Blick wie ein unbeschwertes Volksfest anmutete, hatte auch einen sehr ernsten Hintergrund. Geht es nach dem Willen der Stadtverwaltung, sind die Tage der beiden Garagenhöfe gezählt, droht den Nutzern der entschädigungslose Verlust ihres Gebäudeeigentums. Dr. Volker Külow, Stadtrat der Linken und Gast der Veranstaltung, erneuerte die Forderung seiner Fraktion an die Stadtverwaltung, endlich ein stadtteilbezogenes Parkraum- und Garagenentwicklungskonzept zu erstellen. „Gerade hier in Anger-Crottendorf wäre das besonders wichtig“, so Külow. Mehr dazu lesen Sie hier (bitte anklicken).

Thema Rechtssicherheit und evtl. Abrisskosten

15. März 2023: Stadtrat beschließt mit großer Mehrheit „Keine Abrisskosten für Garagenpächterinnen und -pächter auch bei Grundstückstausch oder anderweitigem Eigentümerwechsel“ Siehe Pressemitteilung

In der Praxis könnte der Stadtratsbeschluss nach Ansicht des VDGN wie folgt rechtssicher umgesetzt werden: Steht fest, dass ein Garagenhof im Zuge des Stadtentwicklungskonzepts verschwinden muss oder getauscht wird, werden die Verträge der dortigen Garagennutzer dahingehend verändert, dass die Garagennutzer bei Vertragsbeendigung zur Beseitigung des Bauwerkes nicht verpflichtet sind. Das heißt der Grundstückseigentümer muss das selbst und auf seine Kosten tun, wenn er das möchte. Diese Vertragsklausel übernimmt im Falle eines Tausches der neue Grundstückseigentümer, da er ja in den Pacht/Miet-Vertrag eintritt. Das heißt im Falle eines Tausches werden die Verträge geändert, solange die Stadt noch Grundstückseigentümer ist.

Das bringt Rechtssicherheit auch für den Tauschpartner und neuen Grundstückseigentümer. Die Abrissfrage ist beim Grundstückseigentumsübergang klar und transparent geregelt. Der neue Grundstückseigentümer vermeidet das Risiko sehr wahrscheinlicher und jahrelanger juristischer Auseinandersetzung um Abriss und Abrisskosten.

Mit seinen Beschlüssen (15.06.2022 und 15.03.2023) hat der Stadtrat ein besonderes öffentliches Interesse an der Vergemeinschaftung der Abrisskosten zum Ausdruck gebracht, so dass der im Verwaltungsstandpunkt angeführte § 90 der SächsGO nicht einschlägig ist.
Das gilt folgerichtig auch im Falle des Grundstückstauschs und einer eventuellen Minderung des Tauschwertes aufgrund der in den Mietverträgen fixierten Übernahme der Abrisskosten durch den neuen Grundstückseigentümer.

6. März 2023: Die Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat bringt eine Neufassung des Beschlussantrags „Keine Abrisskosten für Garagenpächterinnen und -pächter auch bei Grundstückstausch oder anderweitigem Eigentümerwechsel“ ein. Den Antrag finden Sie hier (bitte anklicken). Im Antrag wird unter anderem gefordert, dass der Oberbürgermeister in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 15. Juni 2022 durch öffentliche Bekanntmachung darüber informiert, dass die Stadt Leipzig die Kosten des Abrisses von Garagen übernimmt, wenn die entsprechenden Grundstücke auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzepts umgenutzt werden müssen. Zudem soll klargestellt werden, dass die Stadt durch Anpassung der vertraglichen Regelungen mit den Garagennutzern auf sogenannten Tauschgrundstücken sicherstellt, dass auch diese nicht mit evtl. Abrisskosten belastet werden. Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 15. März 2023.

Anmerkung: Selbstverständlich sind die Garagen bei Vertragsende von den Nutzern vollständig geräumt und besenrein zu übergeben.

Hintergrund: Am 15. Juni 2022 ist der Beschluss des Leipziger Stadtrates „Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig“ gefasst worden. Das ist von den 24 Leipziger VDGN-Mitgliedsvereinen und ihren ca. 3000 Garagennutzern sehr positiv aufgenommen worden. Insbesondere der Punkt, wonach die Garagennutzer bei Umnutzung ihres Garagenstandorts im Zuge des Stadtentwicklungskonzepts nicht auch noch die vollständigen Abrisskosten zu tragen haben, hat das Gefühl von Rechtssicherheit sehr gestärkt.

Leider setzt die städtische Verwaltung unter Bürgermeister Thomas Dienberg diesen Beschluss nicht entsprechend um. Besonders die Erklärung der Verwaltung, dass die Entlastung von Abrisskosten hinsichtlich der Garagennutzer auf sogenannten Tauschgrundstücken rechtlich nicht möglich und vom Beschluss (15. Juni 2022) nicht erfasst sei, ist bei unseren Mitgliedern auf großes Unverständnis gestoßen.

Der VDGN hat deshalb den Verwaltungsjuristen und vormals langjährigen Direktor der Verwaltungsschule des Landes Thüringen, Rechtsanwalt Axel Scheider, um eine fachliche Einschätzung des Beschlusses vom 15. Juni 2022 sowie des daraus resultierenden Auftrags und der Gegenargumente der Stadtverwaltung gebeten.

Aus der Stellungnahme des Verwaltungsrechtsexperten ergeben sich folgende Kernaussagen:

1. Der Beschluss vom 15. Juni 2022 erstreckt sich auf alle denkbaren Fallkonstellationen, in denen Garagen, die unter die Regelungen des § 15 SchuldRAnpG bzw. des § 546 Abs. 1 BGB fallen, aufgrund des Stadtentwicklungskonzeptes nach vorheriger Kündigung des jeweiligen Vertrags abgerissen werden sollen. Er bezieht sich also – entgegen der Verwaltungsstellungnahme – auch auf Tauschgrundstücke. Alles andere verstieße ohnehin gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

2. Mit dem o.a. Beschluss hat der Stadtrat auch ganz offensichtlich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vergemeinschaftung der Abrisskosten zum Ausdruck gebracht, so dass der von der Verwaltung angeführte § 90 der  SächsGO nicht einschlägig ist.

3. Das gilt folgerichtig auch im Falle des Grundstückstauschs und einer eventuellen Minderung des Tauschwertes aufgrund einer zuvor in den Mietverträgen fixierten Übernahme der Abrisskosten durch den Grundstückseigentümer.

Die vollständige Stellungnahme von Rechtsanwalt Schneider finden Sie hier (bitte anklicken).

Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Nach Einschätzung des VDGN ist eine weitere Beschlussfassung in Form des nun von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Antrags VII-A-07709-NF-03 dringend notwendig, um die zuständige Stadtverwaltung unter Bürgermeister Dienberg in die Pflicht zu nehmen, endlich den Stadtratsbeschluss vom 15. Juni 2022 umzusetzen, und zwar korrekt, vollständig und ohne juristisch verklausulierte Ausflüchte.“

Die Leipziger Volkszeitung (Foto) und BILD Leipzig haben im Vorfeld der Stadtratssitzung am 15. März 2023 umfangreich über die Thematik berichtet.
Die Vertreter von 26 Leipziger Garagenvereinsvorständen unter dem Dach des VDGN trafen sich am 14. März 2023 erneut zur Beratung aktueller Probleme und juristischer Fragen. Ein Thema der Zusammenkunft mit VDGN-Vizepräsident Peter Ohm war die Entlastung der Garagennutzer von eventuellen Abrisskosten. Mit Spannung wird die Abstimmung dazu im Stadtrat erwartet.

Der Beschluss vom 15. Juni 2022 und was danach passiert ist?

4. November 2022: Von der Stadtverwaltung kommt ein ablehnender Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der Fraktion Die Linke. Den Verwaltungsstandpunkt finden Sie hier (bitte anklicken).

13. Oktober 2022: Die Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat bringt den Beschlussantrag „Keine Abrisskosten für Garagenpächterinnen und -pächter auch bei Grundstückstausch oder anderweitigem Eigentümerwechsel“ ein. Den Antrag finden Sie hier (bitte anklicken).

14. September 2022: Stadtratsbeschluss zu Abrisskosten auf Garagenhöfen wird unterhöhlt

Am 31. August 2022 hat der Stadtrat der Linken, Dr. Volker Külow, mehrere Anfragen an den Oberbürgemeister der Stadt Leipzig gestellt. Unter anderem geht es darum, welche Aktivitäten die Stadtverwaltung bisher zur Umsetzung des Beschlusses vom 15. Juni 2022 unternommen hat. Gefragt wird weiterhin nach der Verfahrensweise bei Abriss auf Tauschgrundstücken sowie nach den aktuell von der Stadt angebotenen Vertragsmodellen und der Entwicklung der Miethöhe. Die Anfrage im Wortlaut finden Sie hier (bitte anklicken). Die Antworten der Stadtverwaltung finden Sie hier.

Die zur Sitzung am 14. September 2022 vorliegende Antwort der Stadtverwaltung zeigt deutlich, dass der Stadtratsbeschluss ausgehebelt werden soll. So meint die Stadt, das Nutzer von Garagengrundstücken, die zuvor von der Stadt getauscht wurden, auf eventuellen Abrisskosten sitzen bleiben sollen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des VDGN zur Trickserei der Stadtverwaltung

Eine Pressemitteilung von Stadtrat Dr. Volker Külow zum gleichen Thema finden Sie hier.

15. Juni 2022: Stadtrat beschließt Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig

Mit den Stimmen von CDU, Linken, SPD und AfD hat der Stadtrat am 15. Juni 2022 folgendes beschlossen:

den Antrag der CDU – Rechtssicherheit für Garagenhöfe (bei Streichung einiger Punkte):

Erstens   Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Stadtentwicklungskonzept zum Thema Garagenhöfe/Quartiersgaragen zu erarbeiten. Dies erfolgt in Verbindung mit der kombinierten Planung von städtischer Infrastruktur  

  1.                 wie Schulhausbau bzw. der zugehörigen Schulnetzplanung  
  2.                 wie einem Mobilitäts- und Parkraumkonzept für die Stadt Leipzig, das den Infrastrukturbedarf für den ÖPNV, den motorisierten Individualverkehr (Verbrenner und zunehmend E-Autos) sowie Sharing-Modelle bis 2030 bedenkt 
  3.                 das das Potenzial von großen Garagenstandorten im Außen- bzw. Vorortbereich für die weitere Entwicklung der Siedlungskerne nutzt 

Zweitens:   Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Entwicklung weiterer Stadtteilentwicklungskonzepte (wie zB  dem „STEK Mockau 2030+“) auch die Garagengemeinschaften und -vereine in die Entwicklung von Mobilitäts-, Parkraum- sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung einzubeziehen. 

Drittens: (die Aufnahme eines Ergänzungsantrages der Linken. Für diesen haben auch die Freibeuter gestimmt)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der erforderlichen Räumung aufgrund der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Verträge zu den in Rede stehenden Garagengrundstücken gemäß Überleitungs- oder Neuverträgen (Pacht-, Miet- und Nutzungsverträge), die Kostenübernahmeverpflichtung zu Lasten der Pächter, Mieter bzw. Nutzer im Sinne einer Kostenübernahme durch die Stadt Leipzig zu ändern. Dies soll durch entsprechende verbindliche Schreiben an die Pächter, Mieter bzw. Nutzer oder durch Verzichtserklärung der Stadt Leipzig im Sinne dieses Beschlusses erfolgen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des VDGN zu diesem Beschluss.

Thema Umsatzsteuer

20. Dezember 2022: Die Stadt Leipzig hätte die Möglichkeit gehabt, auf die Erhebung der Umsatzsteuer für die Vermietung kommunaler Garagen bis zum 1. Januar 2025 zu verzichten. (siehe VDGN-Pressemitteilung vom 20.12.2022). Laut Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 (gegen den nur die Fraktion Die Linke gestimmt hat) verzichtet sie jedoch freiwillig auf diese Option und erhebt die Steuer bereits ab 1. Januar 2023. Für die Verpachtung von kommunalen Grundstücken, die mit einer Eigentumsgarage bebaut sind, fällt indes grundsätzlich keine Umsatzsteuer an (siehe VDGN-Pressemitteilung vom 1.12.2022). Das hat die Stadtverwaltung jedoch erst nach einem Hinweis von Stadtrat Volker Külow (Linke) mit Verweis auf eine dem VDGN vorliegende Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums anerkannt.

Was passierte seit Februar 2021?

Runder Tisch mit der Stadtverwaltung und wie weiter?

„Dialog –Zukunft –Garagen“: Unter dieser – vom Rathaus formulierten – verheißungsvollen Überschrift fand gut einem Jahr am 22. Februar 2021 der Runde Tisch mit Vertreten der Stadtverwaltung, des Stadtrates, der Garagenvereine und des VDGN statt. Hintergrund des Treffens war, dass sich zuvor vor allem im Zusammenhang mit der Übernahme der Garagengrundstücke in die Eigenverwaltung der Stadt eine ganze Reihe von strittigen und offenen Fragen ergeben hatten. Gemeinsam wolle man nun bei der weiteren Entwicklung der weit über 100 Garagenstandorte auf kommunalen Grundstücken in Leipzig eng zusammenarbeiten und sich dabei insbesondere auch wichtigen Zukunftsthemen wie der Installation von Solaranlagen und E-Ladesäulen widmen, hieß es am Runden Tisch. Dazu hatte sich auch Stadtverwaltung grundsätzlich bekannt. (Pressemitteilung des VDGN vom 23. Februar 2021). Ebenso wichtig waren unsere Gespräche mit Leipziger Stadträten sowie Bundestagsabgeordneten bzw. -kandidaten von Linken, CDU und Grünen im September vergangenen Jahres. Bekräftigt wurde vor allem die Unterstützung durch Sören Pellmann und Volker Külow seitens der Linken sowie durch Jens Lehmann und Dr. Sabine Heymann seitens der CDU. Aber auch im Gespräch mit den Grünen war unter anderem Konsens, dass Garagenhöfe zur Entlastung der Verkehrs- und Parkraumsituation in den Siedlungsgebieten beitragen können und für Solarprojekte gut geeignet sind, Transparenz und Beteiligung der Vereine verbessert werden müssten

Stadträte für Rechtssicherheit und innovative Projekte der Garagenvereine

Was hat sich konkret getan? Mittlerweile haben sich 21 Leipziger Garagenvereine mit rund 2700 Mitgliedern unter dem Dach des VDGN organisiert. Gemeinsam ist es uns gelungen, die berechtigten Interessen der Garagennutzer wieder in die öffentliche Debatte zu bringen, den Garagennutzern eine Stimme zu geben. Auf Initiative der Linken fasste der Stadtrat im Juni 2021 einstimmig den Beschluss, wonach die Stadtverwaltung prüfen soll, inwieweit Solaranlagen auf den Dachflächen der städtischen Garagengemeinschaften installiert werden können, um mit dem dort gewonnenen Strom Ladesäulen für Elektroautos zu versorgen (Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier / bitte anklicken).

Journal-Beitrag, Das Grundstück, 9-2021

Solarstrom von den Dächern der Garagenhöfen

Leipziger Pilotprojekt ist auf gutem Weg und könnte bundesweit Schule machen

Das Interesse an E-Autos steigt in Deutschland mittlerweile deutlich. 2020 hatten nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits knapp 14 Prozent aller neu zugelassenen Autos – einschließlich der Plug-In-Hybride – einen Elektromotor. Gleichzeitig wird eine große Diskrepanz deutlich. Laut einer Studie der staatlichen Förderbank KfW sind in Ein- oder Zweifamilienhäusern E-Autos mehr als doppelt so häufig wie in Mehrfamilienhäusern.

Für das Gelingen der Verkehrswende müsse die Elektromobilität jedoch in allen gesellschaftlichen Gruppen als attraktive Alternative etabliert werden, betonte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib deshalb jüngst gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Dazu gehöre zwingend der Ausbau einer Ladeinfrastruktur, die Elektroautos für Bewohner von Mehrfamilienhäusern attraktiver mache. Auch der VDGN sieht dort großen Nachholebedarf, wie Verbandspräsident Jochen Brückmann unter anderem in einem Brief an Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) deutlich gemacht hat.

Keine Lademöglichkeiten auf Garagenhöfen

Konkret im Blick hat der VDGN dabei die etwa 250.000 Eigentümer und Nutzer von Garagen, die – vor allem in Ostdeutschland – auf fremden Grund und Boden stehen. Aus der Geschichte heraus sind das zum Großteil die Bewohner eben dieser Mehrfamilienhäuser, die kein Wohngrundstück zum Abstellen und Aufladen ihrer Autos besitzen. Ihre Garagen sind meist Bestandteil größerer Komplexe.

Für diese müssen jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den Energieversorgern zentrale Lademöglichkeiten geschaffen und entsprechend gefördert werden. So bietet sich die Installation von Ladesäulen, die mit Solarstrom von den Dächern der vielen Garagen gespeist werden, förmlich an.

Wie das in der Praxis aussehen könnte, zeigt ein Projekt der im VDGN organisierten Garagengemeinschaft Mockau-Ost mit rund 800 Stellplätzen auf städtischem Grund und Boden. Dort besteht jetzt die große Chance, mit der Installation einer Pilotanlage eine Blaupause für andere Garagengemeinschaften in Leipzig und weit darüber hinaus zu schaffen. „Ausgangspunkt waren entsprechende Nachfragen von Garagennutzern und Überlegungen, welchen Beitrag die Garagenhöfe mit ihren Standortressourcen künftig für den Klimaschutz, für die Verkehrswende und die E-Mobilität leisten können“, erklärt der Vorsitzende der Garagengemeinschaft, Norbert Bänsch.

Standortvorteile nutzen

Potentielle Partner für das mögliche Pilotprojekt fand man mit dem Leipziger Büro für Energielösungen, der YOKK Solar GmbH und den Stadtwerken Leipzig. Schnell wurde in den Gesprächen deutlich: Garagenhöfe mit ihren großen Dachflächen bieten beste Voraussetzungen dafür, vor Ort mit Solarmodulen grünen Strom zu gewinnen, um damit dann direkt E-Fahrzeuge der Garagennutzer zu speisen und ihn über angegliederte öffentliche E-Ladesäulen auch an andere Fahrzeugnutzer abzugeben. Im Fall von Mockau-Ost kommt als Standortvorteil für potenzielle Anlagenbetreiber hinzu, dass der Garagenkomplex bereits mit einem Zaun, automatischen Schließanlagen und Videoüberwachung gesichert ist.

Der ehrgeizige Plan

Die YOKK Solar GmbH hat all diese Faktoren analysiert und gemeinsam mit der Garagengemeinschaft einen ehrgeizigen Plan vorgelegt, worüber in der Leipziger Volkszeitung bereits ausführlich berichtet wurde. Mittels der anvisierten Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1,99 Megawatt – was rechnerisch für etwa 700 Haushalte reicht – könnte sich Leipzigs größte Garagengemeinschaft völlig autark mit Strom versorgen. Dazu sollen zirka 20 Ladepunkte für die Garagennutzer errichtet werden. Zudem könnten vor dem Garagenhof und damit in Autobahnnähe auch öffentliche Ladepunkte entstehen, erläutert Bänsch. Überschussmengen des erzeugten PV-Stroms könnten an Dritte weiterverkauft oder mit neuesten Technologien gespeichert werden.

Partner und Planungssicherheit

Fakt ist aber auch: Ein solches Projekt kann nur im Zusammenspiel mehrerer Partner umgesetzt werden. Dafür würden neben der Garagengemeinschaft und der YOKK Solar GmbH als Anlagenentwickler etwa die Stadt und die Stadtwerke Leipzig als Betreibergesellschaft und Stromvermarkter sowie der VDGN als Berater in Frage kommen. Bedingung für die Wirtschaftlichkeit ist zudem, dass die Anlage mindestens 25 Jahre betrieben werden kann. Solange müsste die Stadt als Eigentümer von Grund und Boden dem Garagenhof Bestandssicherheit geben. Und die Chancen dafür stehen gut, denn mittlerweile bekommt das Projekt aus dem politischen Raum immer mehr Unterstützung.

Prüfauftrag für Stadtverwaltung

So wurde im Stadtrat einstimmig ein Antrag der Linksfraktion angenommen, wonach die Stadtverwaltung prüfen soll, inwieweit Solaranlagen auf den Dachflächen der städtischen Garagengemeinschaften installiert werden können, um mit dem dort gewonnenen Strom Ladesäulen für Elektroautos zu versorgen. Stadtrat Volker Külow von den Linken, der sich ohnehin sehr stark für die Planungssicherheit der Garagennutzer einsetzt, erklärte zur Einbringung des Antrags, wie wichtig eine solche effektive Mehrfachnutzung der Garagenhöfe sei. So wären insbesondere Bürgersolaranlagen ein sehr geeignetes Mittel, die Leipziger Bevölkerung sowohl bei der Umsetzung des Sofortmaßnahmeprogramms zum Klimanotstand 2020 der Stadt Leipzig als auch bei der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms einzubeziehen. Der Garagenhof Mockau-Ost biete sich laut Külow für den Bau einer solchen Pilotprojektanlage förmlich an, zumal dort auch schon planerische Vorarbeit geleistet wurde.

Nicht auf die lange Bank

Auch die Stadtverwaltung Leipzig will sich dem nicht verschließen und teilte mit, dass sie bürgerschaftliches und privatwirtschaftliches Engagement bei der Errichtung von Solaranlagen sowie von Stromtankstellen im Stadtraum Leipzig unterstütze, die technische Machbarkeit der Errichtung von Dachsolaranlagen für die Garagengemeinschaft Mockau-Ost prüfen und gegebenenfalls die Koordinierung des Pilotprojekts mit allen seinen Genehmigungsanforderungen übernehmen werde.

Nur auf die lange Bank darf es nicht geschoben werden. So richtete auch Volker Külow die dringende Bitte an die Verantwortlichen im Rathaus, im Sinne der gesteckten Klimaziele aus der Prüfung nun keine „Never-Ending-Story“ werden zu lassen.

Überregionale Ausstrahlung

Das Potenzial, dass die Garagendächer insgesamt bieten, ist riesig. Allein die im VDGN organisierten Leipziger Garagengemeinschaften verfügen über eine Dachfläche von etwa 50.000 Quadratmetern. Damit ließen sich jedes Jahr 5,8 Millionen Kilowattstunden Solarstrom erzeugen – eine Menge, die rechnerisch für mehr als 2000 Haushalte ausreichen würde. Die Messestadt könnte mit diesem Projekt, dass auch von VDGN-Garagengemeinschaften in anderen Bundesländern mit großem Interesse verfolgt wird, eine Vorreiterrolle übernehmen. Das haben speziell die Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) und Jens Lehmann (CDU) erkannt und entsprechende Unterstützung zugesagt. Interesse wurde auch aus der Bundestagsfraktion der Grünen signalisiert. Jetzt braucht es Entschlossenheit, Kreativität und einen kurzen Draht zwischen allen Beteiligten und der Grünstrom könnte bald fließen.

Hagen Ludwig

Im September 2021 brachte die CDU-Fraktion einen Beschlussantrag im Stadtrat ein. Darin wird eine Neufassung der vom VDGN kritisierten Pacht- bzw. Mietverträge für kommunale Garagengrundstücke gefordert. In diesem Zusammenhang sei Transparenz bezüglich der Pachthöhen sowie zur Berechnung der Betriebskostenumlagen bzw. -pauschalen herzustellen, heißt es in dem Antrag. In einem zweiten Punkt geht es um die Erarbeitung einer Garagenkonzeption für Leipzig unter Beachtung folgender Aspekte: Umsetzbarkeit des beschlossenen Zieles der Errichtung von PV-Anlagen auf Garagenhofdächern, Nutzung von Versickerungs- und Begrünungspotenzialen, Bewertung der Bebaubarkeit aufgrund von Altlastenverdachtsflächen sowie die Belastung des öffentlichen Raumes durch Wegfall von Garagen (Den Wortlaut des Beschlussantrages finden Sie hier / bitte anklicken)

Zudem gab es im Stadtrat aus den Fraktionen der Linken und der CDU eine Reihe kritischer Anfragen an die Verwaltung:

Linke (09.02.22): Neue Nutzungsverträge bzw. Nutzungsvereinbarungen für auf städtischen Grundstücken stehende Garagen

Linke (09.02.22): Runder Tisch zu Garagenhöfen/Garagengemeinschaften – Nachfrage zur Anfrage VII-F-06683

Linke (07.01.22): Stand der Umsetzung Beschlussfassung VII-A-02445 „Solardächer für Leipziger Garagengemeinschaften: Klimaschutz und Elektromobilität fördern“

CDU (10.01.22): Sachstand beim Thema Solardächer für Leipziger Garagengemeinschaften

Linke (23.06.22): Sachstand bei der Fortentwicklung der Leipziger Garagenhöfe, insbesondere bei der Umsetzung der Beschlüsse vom Runden Tisch „Dialog -Zukunft – Garagen“ am 22. Februar 2021

Von den Grünen liegt derzeit ein Beschlussantrag vor unter der Überschrift
Elektromobilität auf die Überholspur bringen – Ladeinfrastruktur flächendeckend realisieren
Von einer Einbeziehung der Garagenhöfe ist darin leider nicht die Rede.

Pressebeiträge zum Leipziger Garagenstreit

Das Presse- und Medienecho in den vergangenen Monaten hat die Brisanz und gesellschaftliche Tragweite des Themas verdeutlicht. Hier einige Beispiele:

BILD (12. März 2023): Garagen-Besitzer müssen Abriss selbst zahlen

Anlass des Berichtes ist ein Beschlussentwurf der Fraktion Die Linke unter der Überschrift „Keine Abrisskosten für Garagenpächterinnen und -pächter auch bei Grundstückstausch oder anderweitigem Eigentümerwechsel“, der auf der Stadtratssitung am 15. März 2023 auf der Tagesordnung steht. Hintergrund: Am 15. Juni 2022 ist der Beschluss des Leipziger Stadtrates „Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig“ gefasst worden. Das ist von den Garagennutzern sehr positiv aufgenommen worden. Insbesondere der Punkt, wonach die Garagennutzer bei Umnutzung ihres Garagenstandorts im Zuge des Stadtentwicklungskonzepts nicht auch noch die vollständigen Abrisskosten zu tragen haben, hat das Gefühl von Rechtssicherheit sehr gestärkt. Allerdings steht die Verwaltung auf dem Standpunkt, dass die Entlastung von Abrisskosten hinsichtlich der Garagennutzer auf sogenannten Tauschgrundstücken rechtlich nicht möglich und vom Beschlus (15. Juni 2022) nicht erfasst sei, was bei betroffenen Garagennutzern auf großes Unverständnis gestoßen ist.

1. Dezember 2022: Beitrag von dpa Sachsen über VDGN-Pressemitteilung bundesweit in den Medien: Eigentümer von DDR-Garagen müssen weiter keine Umsatzsteuer zahlen

Beitrag der Nachrichtenagentur dpa Sachsen in zahlreichen Medien (Oktober 2022): Treffpunkt DDR-Garage: Der Kampf um ein Stück Ostkultur
unter anderem mit VDGN-Vizepräsident Peter Ohm sowie Steffen Brabnik und Lutz Hartung aus Leipzig-Anger-Crottendorf

Spiegel (24.06.22) Garagenhöfe in Ostdeutschland: „Die reißen hier alles weg, und dann wundern sie sich, dass sich die Leute nicht verstanden fühlen!“
Im Gespräch u.a. mit VDGN-Pressesprecher Holger Becker und Lutz Hartung, Garageneigentümer in Anger-Crottendorf. Siehe auch http://www.greta-taubert.de/schreiben/journalismus/maenner-die-aus-garagen-starren/

TAG24 (23.06.22) Gigantische Bauprojekte im Leipziger Osten: An der Realität vorbei?
Im Gespräch mit Vertretern des Bürgervereins „ACtiv für Anger-Crottendorf! sowie der im VDGN organisierten dortigen Garagenvereine.

TAG24 (21.06.22) Garagendebatte in Leipzig: „Haben auch wir als Stadtrat zu wenig reagiert“
Bericht über den Stadtratsbeschluss

LVZ (15.06.22) Kosten für Abriss von Garagenhöfen trägt die Stadt
Bericht über den Stadtratsbeschluss, den VDGN-Vizepräsident Peter Ohm als „Schritt voran im Interesse der Leipziger Garageneigentümer und -nutzer“ bezeichnete.

Frankfurter Allgemeine Zeitung (27.05.22) Werden jetzt Hunderte Garagen abgerissen?

LVZ (12.05.22) Schulen statt Garagen: Leipziger Pächter fordern Ersatz

BILD (10.05.22) Diese Garagen in Leipzig kommen weg
Im Beitrag heißte es u. a.: Was die Stadt den Mietern, die in den Garagen neben Autos oft auch Campinganhänger untergestellt haben, nun anbietet? „Den Straßenraum“, sagt (Bürgermeister) Dienberg. Also: Nichts! „Gegebenenfalls findet der ein oder andere eine private Fläche.“ Lediglich Anger-Crottendorf kann aktuell auf eine Quartiersgarage hoffen.

LVZ (16.06.2022): Kosten für Abriss von Garagenhöfen trägt die Stadt

LVZ (21.02.22): Warum in Leipzig um die Garagenhöfe gestritten wird

BILD (16.02.22): Warum unser Herz an den Garagenhöfen hängt

BILD (15.02.22): Rettet Leipzigs Garagenhöfe. Politiker-Aufstand gegen die Stadt

BILD (13.02.22): 11.500 Stellplätze in Leipzig bedroht

BILD (16.02.22): Garagensterben: OB Jung versichert: „Ich bin der letzte, der das Auto verteufelt

LVZ (21.01.22): Streit um Solaranlage auf Garagendächern – Bürgermeister hält Pächter hin

LVZ (11.01.22): Ein Leipziger Garagenkonzept ist überfällig

LVZ (11.01.22): Garagen-Abriss droht – Pächter in Leipzig-Stötteritz verzweifelt

LVZ (01.02.22): Was hat die Stadt mit den 11.500 Pachtgaragen in Leipzig vor?

LVZ (30.10.21): Deshalb fühlen sich Leipzigs Garagenbesitzer von der Stadt verschaukelt

LVZ (29.10.21): Sicherheit für Pächter in Leipzig: CDU will ein Garagen-Konzept

LVZ (26.03.21) Wie weiter mit den Parkplatz-Problemen im Leipziger Stadtteil Anger-Crottendorf?

LVZ (28.02.21): Erste Annäherung im Leipziger Garagenstreit

LVZ (22.01.21) Immer mehr Leipziger Garagenbesitzer schließen sich zusammen

LVZ (25.01.21): Leipzigs Stadtverwaltung muss Garagenstreit entschärfen

Stadtverwaltung unter Druck

Die Stadtverwaltung Leipzig steht also öffentlich zunehmend unter Druck, denn bisher sind ihrerseits die Ankündigungen beim Runden Tisch weitgehend Lippenbekenntnisse geblieben.
Davon zeugt unter anderem, dass man sich Monate Zeit gelassen hat, um einen Standpunkt zum CDU-Antrag „Rechtssicherheit für Garagenhöfe“ vorzulegen. Damit wurde die weitere Behandlung im Stadtrat lange blockiert (siehe VDGN-Pressemitteilung). Jetzt hat die Verwaltung einen ablehnenden Standpunkt auf den Tisch gelegt ohne selbst alternative Lösungsmöglichkeiten anzubieten. (den Verwaltungsstandpunkt finden Sie hier / bitte klicken).

Auch auf die obengenannten Anfragen im Stadtrat kamen nur unbefriedigende Antworten aus dem Bereich von Bürgermeister Dienberg (Grüne). Ein Beispiel und ein kleines Video dazu finden Sie hier / bitte anklicken. Nach wie vor ist die Verwaltung nicht bereit, mit den Garagenvereinen auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten.

Vor der Stadtratssitzung am 15. März 2022 hat Fraktion der Linken einen detailierten Änderungsvorschlag zum CDU-Beschlussantrag „Rechtssicherheit für Garagenhöfe“ eingebracht. (Den Änderungsvorschlag finden Sie hier). Die CDU-Fraktion wollte sich damit noch einmal eingehend beschäftigen, so dass beide Anträge erst einmal zurückgezogen wurden.

Rechtssicherheit für Leipzigs Garagenhöfe sowie das Pilotprojekt Photovoltaik und Ladestationen waren auch die inhaltlichen Schwerpunktthemen auf der Delegiertenversammlung des Garagenvereins Mockau-Ost am 30. März 2022 . Vehement unterstützt wurden die Anliegen dort von MdB und Stadtrat Jens Lehmann (CDU), Stadtrat Volker Kühlow (linke) und Peter Ohm, 1. Vizepräsident des VDGN. Mockau-Ost ist der größte von 21 VDGN-Garagenvereinen in Leipzig.

Am 9. Mai veröffentlicht die Stadtverwaltung per Pressemitteilung eine Liste mit Garagenhöfen, die in den nächsten Jahren für den Neubau von Schulen weichen oder eingetauscht werden sollen. Zur Pressemitteilung der Stadt gelangen Sie hier. Die Erklärung des VDGN dazu finden Sie untenstehend unter Pressemitteilungen.

Vor der Stadtratssitzung am 15. Juni 2022 hat die die CDU-Fraktion einen neuen Beschlussantrag vorgelegt. Die Forderungen nach einer Neufassung der vom VDGN kritisierten Pacht- bzw. Mietverträge für kommunale Garagengrundstücke sowie nach Transparenz bezüglich der Pachthöhen sowie zur Berechnung der Betriebskostenumlagen bzw. -pauschalen kommen im neuen CDU-Antrag leider nicht mehr vor. Für diese Punkte im Antrag hatte sich zuvor speziell der Leipziger CDU-Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Jens Lehmann stark gemacht. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die CDU-Fraktion dann auch einen entsprechenden Antrag eingebracht. Jens Lehmann wurde neben Sören Pellmann (Linke) als Direktkandidat für Leipzig wiedergewählt.

Forderungen nach einer fairen Vertragsgestaltung zwischen Stadtverwaltung und Garagennutzern sowie Transparenz hinsichtlich der Miet- und Pachthöhen einschließlich der Betriebskostenumlagen sind nach aktuellem Stand (10. Juni 2022) nur noch im Änderungsantrag VII-A-06241-NF-03-ÄA-01 der Linken zu finden. Ausdrücklich begrüßt der VDGN zudem den zusätzlichen Änderungsantrag der Linken VII-A-06241-NF-03-ÄA-02. Wir halten es für unverzichtbar, dass der Stadtrat ein deutliches Signal dahingehend sendet, dass Garagennutzer im Falle einer Kündigung, verbunden mit dem Verlust ihres Gebäudeeigentums, nicht auch noch mit den Abrisskosten belastet werden. Weiter auf der Tagesordnung steht zu diesem Thema unverändert die obengenannte ablehnende Stellungnahme der Stadtverwaltung. Alle genannten Dokumente finden sie hier unter Tagesordnungspunkt 14.2.

Die Forderungen des VDGN

1. Erarbeitung eines vom Stadtrat zu beschließenden Garagenkonzepts für die Stadt
Leipzig durch die Stadtverwaltung

Mit der Definition kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven der jeweiligen
Flächen wird sowohl für die Garagennutzer als auch für die Stadt Leipzig als
Grundstückseigentümer Planungssicherheit geschaffen. Ein solcher Plan hat sich in anderen
Städten bereits bewährt (zum Beispiel Chemnitz, Potsdam und Jena) und ist Voraussetzung
für die Garagennutzer, um in die Gebäudesubstanz investieren und die Installation von
Solaranlagen und E-Ladesäulen in Angriff nehmen zu können.
Deshalb ist es absolut unverständlich, dass die Stadtverwaltung Leipzig in ihrer jüngsten
Antwort auf Anfrage der Linksfraktion erklärt:
„Eine Entwicklungsplanung, welche zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Perspektive für alle
Garagenstandorte der Stadt Leipzig formuliert, entspräche nicht den Zielen und Bedarfen des
strategischen Flächenmanagements der Stadt. Im Rahmen der strategischen
Flächenbevorratung muss fortdauernd die Möglichkeit bestehen, die Eignung einer
Potentialfläche für stadtentwicklungsrelevante Maßnahmen, insbesondere der
Daseinsvorsorge, einer individuellen Prüfung zu unterziehen.“
Gleichzeitig erklärt die Stadtverwaltung:
„Aktuell wird von Seiten der Verwaltung an einem Kommunikationskonzept gearbeitet. Dieses
soll die Grundlage einer transparenten und nachvollziehbaren Kommunikation insbesondere
für jene Garagenstandorte bilden, deren Flächen für drängende, stadtentwicklungsrelevante
Vorhaben kurz,- mittel- oder langfristig benötigt werden.“
Eine solche transparente und nachvollziehbare Kommunikation kann jedoch nur auf der
Grundlage eines demokratisch legitimierten Garagenkonzepts erfolgen.

Beispiele aus anderen Städten:
Jena: https://www.kij.de/fm/2592/Beschlussvorlage_Stadtrat-1.325627.pdf
Potsdam: https://www.potsdam.de/content/683-garagenstandortkonzept-fuer-potsdam
Chemnitz:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/staedtebauliche-
konzepte/garagenkonzeption/index.html

2. Erarbeitung einer nachvollziehbaren und vom Stadtrat getragenen Grundlage für die
Festsetzung der Pacht- und Miethöhe seitens der Stadt um dem entstandenen Eindruck
der Willkür seitens des Liegenschaftsamtes entgegenzutreten (im Zusammenhang mit
Punkt 1).

Eine generelle und belastbare Aussage zu den Miet- und Pachthöhen sollte in Anlehnung an
das Chemnitzer Modell Bestandteil des vom Stadtrat zu beschließenden Garagenkonzepts
sein. Der Beschluss des Stadtrates vom Mai 2020, bei bestehenden Nutzungsverträgen über
mit Garagen bebauten städtischen Grundstücksflächen die Höhe des zu vereinbarenden
Mietzinses ab dem 01.01.2021 grundsätzlich auf mindestens 240 € pro Jahr (netto) anzuheben
ist in dieser Hinsicht absolut unzureichend und lässt nach oben völlig freies Ermessen des
Liegenschaftsamtes zu. Damit wird der Stadtrat seiner Verantwortung für vorausschaubares
städtisches Handeln nicht gerecht.

3. Änderung bzw. rechtliche Prüfung der vom Liegenschaftsamt Leipzig vorgelegten
Neuverträge und Nachträge über die Miete von Garagengrundstücken durch einen
unabhängigen Gutachter

Mit vorgelegten Neuverträgen übereignet die Stadt Garagen, die nach
Schuldrechtsanpassungsgesetz in ihr Eigentum gefallen sind, wiederum den neuen Nutzern
mit allen damit verbundenen Pflichten und beruft sich dabei auf § 95 BGB (Gebäude, das nur
zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden ist). Bei einer
jederzeit möglichen Beendigung des Grundstücksmietvertrages verzichtet der neue Nutzer
indes laut Vertrag auf jegliche Schadensersatzansprüche und muss zudem die von ihm
übernommene Garage abreißen (es sei denn die Stadt verzichtet ausnahmsweise auf die
Beseitigung des Bauwerks).
Das heißt: Der neue Garageneigentümer hat keinerlei Sicherheit, da ihm der
Grundstücksmietvertrag nach wenigen Monaten jederzeit gekündigt werden kann Er kauft
eine Garage und wird mit Zustimmung der Stadt Eigentümer der Garage. Bereits wenige
Wochen später, kann die Stadt ihm jedoch den Grundstücksmietvertrag kündigen und er
verliert damit ersatzlos sein Eigentum und muss gegebenenfalls auch noch den Abriss
durchführen und allein finanzieren.
Der VDGN muss von der Unterzeichnung dieser Verträge abraten. Die Nutzer sind somit in
der Zwickmühle, weil Sie in diesem Fall fürchten müssen, dass die Stadt ihr Mietangebot
ersatzlos zurückzieht. Deshalb fordert der VDGN Verträge auf Augenhöhe.
Siehe auch ausführliche Stellungnahme des VDGN

4. E-Mobilität und Solar: Zügige Bearbeitung des Prüfauftrages des Stadtrates an die
Stadtverwaltung hinsichtlich

– Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) auf den Dachflächen der städtischen
Garagengemeinschaften,
– Stromtankstellen, welche sowohl für die Mitglieder der Garagengemeinschaften als auch für
die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar sind,
– einer Punkt 1 und 2 entsprechenden Pilotprojektanlage in der Garagengemeinschaft
Mockau-Ost

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