Im Mittelpunkt der Arbeit des VDGN steht die Beratung seiner Mitglieder zu zahlreichen Themen rund um das selbstgenutzte Grundstück oder die Eigentumswohnung. Aber auch Nichtmitglieder des Verbandes können von der Kompetenz des Verbandes profitieren – über die zahlreichen Ratgeberhefte, die der VDGN öffentlich anbietet. Für eine Reihe von Problemen bietet der Markt keine vergleichbare Publikation.
Bestellen können Sie die Hefte unter der Adresse shop@vdgn.de
oder per Telefon unter der Nummer 030 514 888 177
Sie erhalten bestellte Hefte schnellstmöglich auf dem Postwege. Die Bezahlung ist einfach. Sie bekommen von uns eine Rechnung und einen Überweisungsträger.
Ratgeberhefte bieten wir zu folgenden Themen an:.
Nachbarrecht
Streit mit dem Nachbarn – Was sind meine Rechte?
Streitigkeiten unter Nachbarn haben zugenommen. Sind sie einmal ausgebrochen, geht es meistens nur noch um die Frage: Wer ist im Recht? Antworten zu zahlreichen Streitthemen gibt in systematischer Ordnung das jetzt mit aktualisiertem Inhalt neu aufgelegte VDGN-Ratgeberheft „Streit mit dem Nachbarn – was sind meine Rechte?“ Es behandelt leicht verständlich alle wichtigen nachbarrechtlichen Probleme, angefangen von den Abstandsflächen bei Bauwerken über die Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken oder die Bestimmungen für Einfriedungen bis hin zu den gültigen Normen bei Belastungen durch Lärm, Gerüche, Tierhaltung oder herbstliches Laub. Zahlreiche Tabellen geben dabei einen Überblick über unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, von denen sich viele in den letzten Jahren geändert haben. Das betrifft insbesondere die länderspezifischen Bauordnungen, zum Teil aber auch die Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze.
Preis 5 Euro zuzüglich Porto
Bestellnummer 35
Garagen
Ratgeber für Garageneigentümer
Viele Eigentümer von Garagen aus DDR-Zeiten, die auf fremdem Grund und Boden stehen, hatten große vor dem 1. Januar 2007. Seit diesem Zeit nämlich können die Grundstückseigentümer die Nutzungsverträge kündigen und die Garagen „einkassieren“, ohne daß sie den bisherigen Garagennutzern noch eine Entschädigung zum Zeitwert der Baulichkeiten zahlen müssen.
Verlieren also alle bisherigen Garageneigentümer ihre Garagen, ohne eine Entschädigung zu bekommen? Nein! In vielen Fällen werden die bisherigen Verträge fortgeführt. Und wenn Grundstückseigentümer, die bisherigen Verträg kündigen, um dann die Garagen selbst zu vermieten, kann durchaus eine erhebliche Entschädigung fällig werden.
Denn laut Gesetz ist eine Entschädigung auch dann zu leisten, wenn wegen der Bebauung mit Garagen der Verkehrwert des Grundstücks erhöht worden ist. Wie Garageneigentümer ihre Chancen auch nach dem 1. Januar 2007 wahrnehmen können, erklärt ausführlich unser Ratgeberheft.
Preis: 5 Euro zuzüglich Porto
Bestellnummer 31
Kleingarten
Ratgeber Kleingarten
Muss ich Angst um meinen Kleingarten haben?
Muss ich den neuen Vertrag unterschreiben, den mir mein Vereinsvorstand vorgelegt hat? Dürfen Waldbäume im Kleingarten sein? Wie sieht es mit dem Bestandsschutz von Lauben aus, vor allem, wenn die Baulichkeiten eine Größe von 24 Quadratmetern überschreiten? Wie urteilen die Gerichte, wenn der Status von Kleingartenanlagen in Frage gestellt wird?
Diese und viele weitere Fragen tauchen Tag für Tag auf. Guter Rat ist da oftmals teuer, weil meistens nur vom Rechtsanwalt zu haben. Abhilfe bietet da der VDGN-Ratgeber „Muss ich Angst um meinen Kleingarten haben?“, in dem Experten des VDGN die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Kleingarten allgemeinverständlich behandeln. Der große Vorteil: Ihre Ratschläge geben sie aus einer Position der Unabhängigkeit. Denn der VDGN fungiert im Kleingartenwesen nicht als Zwischenpächter und damit auch nicht als verlängerter Arm des Grundstückseigentümers.
Preis: 5 Euro plus Porto
Bestellnummer 30
Vereinsrecht
Vereinsrecht für Vereine von Grundstücksnutzern – 50 Fragen und Antworten
Bestelnummer 36