Straßenausbaubeiträge

Der Straßenausbau umfasst den Umbau, die Verbesserung, die Erweiterung oder die Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße. Dafür werden die Anwohner mit bis zu 75 Prozent zur Kasse gebeten. Der VDGN setzt sich bundesweit für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. In vielen Bundesländern haben wir das gemeinsam mit unseren Partnern bereits geschafft. Zudem gibt der VDGN praktische Unterstützung für eine erfolgversprechende Gegenwehr gegen konkrete Beitragsbescheide.

Nur noch sieben Länder mit Straßenausbaubeiträgen

Warum Straßenausbaubeiträge überall abgeschafft werden müssen

lst es vertretbar, dass Anlieger völlig unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenslage zu Beiträgen herangezogen werden, die einen Aufwand des Staates zugunsten der Allgemeinheit abdecken sollen?
Der VDGN antwortet darauf mit einem klaren Nein.
Straßenausbaubeiträge sind Sonderabgaben. Doch diese sind nur statthaft, wenn dem
Beitragspflichtigen ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwächst. Das Argument, dass ausgerechnet die Anlieger den Löwenanteil für eine Straßensanierung bezahlen müssen, weil ihnen ein solcher besonderer wirtschaftlicher Vorteil erwachse, ist im Zeitalter der allgemeinen Mobilität nicht mehr zu halten. Denn der Wert des Grundstücks steigt durch den Straßenausbau – anders als bei einer erstmaligen Erschließung – in der Regel um keinen Cent.
Hinzu kommt: Die Erhaltung eines funktionsfähigen Straßennetzes ist Teil der vom Staat
zu leistenden öffentlichen Daseinsvorsorge. Da die Erhaltung der lnfrastruktur Staatsaufgabe ist, muss sie von sämtlichen Bürgern nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit finanziert werden. Die Anlieger selbst werden mit teilweise fünfstelligen Beiträgen oft hoffnungslos überfordert. Und selbst für die Kommunen sind die Straßenausbaubeiträge mit einem ausgesprochen hohen Erhebungsaufwand verbunden seien. Allein die Kosten für die Erhebung der Beiträge stehen in keinem Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen. Zudem führen Straßenausbaubeiträge zu Fehlanreizen. Notwendige Reparaturen, die nicht auf die Anlieger umgelegt werden dürften, unterblieben, um dann bei einer Erneuerung der Straße die Ausbaubeiträge erheben zu können.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sind die jeweiligen Kommunalabgabengesetze (KAG) der Bundesländer und die jeweiligen Straßenausbaubeitragssatzungen der Kommunen.

29. Februar 2024

Deutschlandweit werden die Straßenausbaubeiträge derzeit vollständig oder zumindest teilweise abgeschafft. Dafür hat sich der VDGN in den vergangenen Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Am 28. Februar 2024 hat nun auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Somit sind es jetzt neun Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt.  Es bleiben fünf Bundesländer, in denen die Gemeinden mehr oder weniger selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und zwei Bundesländer, in denen es spezielle Regelungen wie etwa die die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt.
Volksinitiativen zur Abschaffung der Beiträge waren bisher in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erfolgreich.
Vor nur einigen Jahren gab es noch ein gänzlich anderes Bild. Damals wurden lediglich in Baden-Württemberg und Berlin keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Und es waren noch elf Bundesländer, in denen die Kommunen de facto verpflichtet waren, diese Beiträge einzutreiben. In drei Ländern konnten die Gemeinden selbst darüber entscheiden. Das verdeutlicht die enorme Dynamik der Entwicklung.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuelle Situation in den Bundesländern:

Die neun Bundesländer ohne Straßenausbaubeiträge:

1. In Baden-Württemberg gab es sie noch nie.
In den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurden sie abgeschafft.
2. Berlin strich 2012 als erstes Bundesland die Beiträge.
3. In Hamburg hat die Bürgerschaft am 9. November 2016 die Abschaffung beschlossen.
4. In Bayern wurden nach einer erfolgreichen Volksinitiative  die Straßenausbaubeiträge am 14. Juni 2018 per Landtagsbeschluss abgeschafft. Als Stichtag wurde rückwirkend der 1. Januar 2018 festgelegt. Maßgebend ist dabei die Festsetzung des Bescheides. 
5.Brandenburg: Eine breite Mehrheit von SPD, Linke, CDU und AfD stimmte am 19. Juni 2019 im Potsdamer Landtag dafür, dass die anteiligen Kosten für alle seit dem Stichtag 1. Januar 2019 abgeschlossenen Baumaßnahmen (Bauabnahme durch die Gemeinde) nicht mehr von den Kommunen auf Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen werden sie vom Land übernommen. Für eine Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge – initiiert von den Freien Wählern –  wurden zuvor 108.000 Unterschriften gesammelt und am 8. Januar 2019 an den Landtag übergeben. Das geforderte Quorum lag bei 20.000 Unterschriften 
6. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am 24. Juni 2019 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für alle Straßenbaumaßnahmen abgeschafft, die ab dem Stichtag 1. Januar 2018 begonnen worden sind (erster Spatenstich).  Für die Volksinitiative waren 44.270 Unterschriften gesammelt worden. Das Quorum lag bei 15.000.
7. In Thüringen hat der Landtag am 12. September 2019 einstimmig – bei Enthaltung der CDU – die Abschaffung beschlossen. Die Beiträge wurden rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Maßgebend ist das Ende der Baumaßnahme (letzte Unternehmensrechnung). Alle Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, können innerhalb einer Vier-Jahres-Frist noch abgerechnet werden. Zuvor hatten zehntausende Thüringer „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ an die Staatskanzlei geschickt – eine Aktion die der VDGN gemeinsam mit der Bürgerallianz Thüringen initiiert hat.
8. In Sachsen-Anhalt wurden die Straßenausbaubeiträge am 15. Dezember 2020 abgeschafft. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Maßgebend für diesen Stichtag ist das Ende der Baumaßnahmen, somit das Entstehen der Beitragspflicht, das heißt der Zeitpunkt, an dem die geprüfte Schlussrechnung für die Baumaßnahme vorliegt.
9. In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag am 28. Februar 2024 dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zugestimmt. Bis zum darin vorgesehenen Erhebungsverbot gilt als Übergangslösung weiterhin eine Förderrichtlinie. Laut dieser übernimmt das Land auf Antrag der Kommunen 100 Prozent der Kosten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem Stichtag 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Fehlt ein solch gesonderter Beschluss, gilt als Stichtag das Datum, an dem die Straßenausbaumaßnahme erstmals im Haushalt des Jahres 2018 steht.

In fünf Bundesländern können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das heißt, im jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt es eine Kann-Regelung. Eine vollständige Abschaffung ist überall in der Diskussion.

1. Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie noch Straßenausbaubeiträge erheben. Einen entsprechenden Beschluss  hat der Landtag des damals noch schwarz-grün-gelb regierten Bundeslandes am 14. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen gefasst. Die SPD enthielt sich, weil sie noch einen Schritt weitergehen will. Sie tritt für eine komplette Abschaffung der Beiträge ein. Laut Recherchen der Kieler Nachrichten verzichten bereits etwa 80 Prozent der Kommunen auf das Erheben von Straßenausbaubeiträgen.
2. Hessen: In Hessen hat die schwarz-grüne Koalition im Mai 2018 einem FDP-Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Bewohner an den Straßenausbaukosten zu beteiligen. SPD und Linke fordern hingegen eine generelle Abschaffung der Beiträge. 
In 181 von insgesamt 423 Städten und Gemeinden gibt es mittlerweile keine Straßenausbaubeiträge mehr (Stand 13. Juni 2022).  Eine genaue Aufstellung dazu finden Sie hier. Von den verbliebenen erheben 25 Gemeinden wiederkehrende Beiträge.
Einer Online-Petition an den Landtag, die Beiträge abzuschaffen, hatten sich im Jahr 2019 über 29.000 Bürger angeschlossen. Das Quorum lag bei 15.000. Zahlreiche Bürgerinitiativen wirken unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“ zusammen.
3. Niedersachsen: Die rot-grüne Koalition in Niedersachsen hält noch an der Kann-Regelung fest. Die FDP und Teile des Landesverbandes der CDU wollen eine komplette Abschaffung. An der Basis ist die Abschaffung ein großes Thema. Über 80 Bürgerinitiativen haben sich im Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) zusammengeschlossen.
4. Sachsen: Im schwarz-grün-rot regierten Sachsen gilt die Kann-Regelung unter Berufung auf ein grundsätzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 31. Oktober 2007 (Atz 5 B 522/06). Demnach „sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist.“ Im Ergebnis dessen hoben viele sächsische Kommunen ihre Straßenausbaubeitragssatzungen auf und zahlten teilweise sogar alle bereits geflossenen Beiträge zurück. Auch in der Stadt Leipzig wurden die Beiträge jetzt abgeschafft.
5. Saarland: Die 52 saarländischen Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie von Grundstückseigentümern Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Die schwarz-rote Landesregierung hat zu Jahresbeginn 2020 beschlossen, dass es leichter werden soll, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Das ist seit 2001 zwar generell möglich, aber wegen eines komplizierten Abrechnungssystems machen die Kommunen davon bisher kaum Gebrauch.
Im Jahr 2021 hat der Bund der Steuerzahler eine Umfrage unter den 52 saarländischen Städten und Gemeinden durchgeführt; davon haben  46 Kommunen geantwortet. Das Ergebnis: Rund 65 Prozent setzen auf einmalige Ausbaubeiträge, nur 11 Prozent auf wiederkehrende Beiträge (WKB) und 24 Prozent erheben gar keine Straßenausbaubeiträge.

Zwei Bundesländer mit speziellen Regelungen

1. Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz wurden die Einmalbeiträge für den Straßenausbau nach dem Willen der Ampelkoalition abgeschafft. Stattdessen sollen die Kommunen ab 2024 ausschließlich wiederkehrende Beiträge erheben. Weiterhin geben soll es Einmalbeiträge für wenige Ausnahmen: das Anlegen von Park- und Grünflächen sowie sehr kleine Gemeinden.  Die in der Opposition stehende CDU bleibt bei ihrer Forderung, die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen.
2. In Bremen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, im Gegensatz dazu jedoch in Bremerhaven auf der Grundlage eines Ortsgesetzes.

1. In Baden-Württemberg gab es noch nie Straßenausbaubeiträge.
In den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurden sie abgeschafft.
2. Berlin strich 2012 unter dem Druck des VDGN als erstes Bundesland die Beiträge.
3. In Hamburg hat die Bürgerschaft am 9. November 2016 die Abschaffung beschlossen.
4. In Bayern wurden nach einer erfolgreichen Volksinitiative  die Straßenausbaubeiträge am 14. Juni 2018 per Landtagsbeschluss abgeschafft. Als Stichtag wurde rückwirkend der 1. Januar 2018 festgelegt. Maßgebend ist dabei die Festsetzung des Bescheides. 
5.Brandenburg: Eine breite Mehrheit von SPD, Linke, CDU und AfD stimmte am 19. Juni 2019 im Potsdamer Landtag dafür, dass die anteiligen Kosten für alle seit dem Stichtag 1. Januar 2019 abgeschlossenen Baumaßnahmen (Bauabnahme durch die Gemeinde) nicht mehr von den Kommunen auf Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen werden sie vom Land übernommen. Für eine  Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge – initiiert von den Freien Wählern –  wurden zuvor 108.000 Unterschriften gesammelt und am 8. Januar 2019 an den Landtag übergeben. Das geforderte Quorum lag bei 20.000 Unterschriften 
6. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am 24. Juni 2019 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für alle Straßenbaumaßnahmen abgeschafft, die ab dem Stichtag 1. Januar 2018 begonnen worden sind (erster Spatenstich).  Für die Volksinitiative waren 44.270 Unterschriften gesammelt worden. Das Quorum lag bei 15.000.
7. In Thüringen hat der Landtag am 12. September 2019 einstimmig – bei Enthaltung der CDU – die Abschaffung beschlossen. Die Beiträge wurden rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Maßgebend ist das Ende der Baumaßnahme (letzte Unternehmensrechnung). Alle Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, können innerhalb einer Vier-Jahres-Frist  noch abgerechnet werden. Zuvor hatten zehntausende Thüringer „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ an die Staatskanzlei geschickt – eine Aktion die der VDGN gemeinsam mit der Bürgerallianz Thüringen initiiert hat.
8. In Sachsen-Anhalt wurden die Straßenausbaubeiträge am 15. Dezember 2020 abgeschafft. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Maßgebend für diesen Stichtag ist das Ende der Baumaßnahmen, das heißt der Zeitpunkt, an dem die geprüfte Schlussrechnung für die Baumaßnahme vorliegt.

Immer noch ergehen in einigen Bundesländern trotz Abschaffung noch Beitragsbescheide für den Straßenausbau. Das liegt an den Tücken des Stichtages. Denn alle Ausbaumaßnahmen, die – je nach Länderregelung – vor dem Stichtag begonnen oder beendet wurden können oder müssen innerhalb einer Vier-Jahres-Frist von den Kommunen noch abgerechnet werden. Gerade für diese Fälle fordert der VDGN eine Härtefallregelung, wie es sie bereits in Bayern gibt. Wobei die Stichtagsregelungen der Länder unterschiedlich sind.
In Brandenburg und Thüringen gilt der Stichtag 1. Januar 2019 für abgeschlossene Baumaßnahmen. Maßgeblich dafür ist in Brandenburg die Bauabnahme durch die Gemeinde in Thüringen indes der Eingang der letzten Unternehmensrechnung.In Sachsen-Anhalt (Stichtag 1. Januar 2020) ist das Vorliegen der letzten geprüften Unternehmensrechnung maßgebend. Mecklenburg-Vorpommern hat es ganz anderes gemacht. Hier gilt für den Stichtag 1. Januar 1. Januar 2018 der Beginn der Baumaßnahme, das heißt der erste Spatenstich. In allen Fällen gilt, dass die Vier-Jahres-Frist am Beginn des nachfolgenden Jahres anläuft.

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