Wochenendhäuser

Sie nutzen ein Erholungsgrundstück oder ein Wochenendgrundstück, landläufig auch Datsche genannt? Dann haben Sie vielleicht selbst schon die Erfahrungen vieler Mitglieder im VDGN gemacht: Der Grundstückseigentümer droht mit Kündigung des Nutzungsvertrages oder will ein höheres Nutzungsentgelt von Ihnen. Das aber wollen Sie als Pächter sich nicht gefallen lassen. Oder: Sie möchten gern ein Datschengrundstück pachten und wollen nun wissen, worauf sie dabei achten müssen. Denn Sie haben gehört, dass es da einige Tücken gibt. In solchen Fällen ist der Rat von Experten des VDGN für Eigentümer von Wochenendhäusern oft bares Geld wert.

Foto: VDGN

Mit allen juristischen, politischen und praktischen Problemen rund um die Wochenendhäuser und Datschen beschäftigt sich seit langer Zeit der VDGN. Schwerpunkt ist dabei die Praxis auf der Grundlage des – wie es amtlich heißt – Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Dieses Gesetz gilt für Pachtverträge, die vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR abgeschlossen worden sind. Dazu beraten die VDGN-Experten neben Einzelmitgliedern auch die Vorstände zahlreicher Vereine der Nutzer von Erholungsgrundstücken.

Zum Nachhören

Worauf müssen Eigentümer von Datschen auf fremdem Grund und Boden jetzt achten? Wie ist die Rechtslage? Darüber informierte der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm, am 23. Mai 2023 bei einem Hörerforum des MDR-Sachsenradios. Die Sendung können Sie sich hier anhören (bitte anklicken).

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14.01.2020

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