Garageneigentümer

Garagen in Gefahr: Die derzeit wachsende Nachfrage nach Grundstücken für den Wohnungsbau in den Innenstädten gefährdet zunehmend die Standorte von Garagen auf fremdem Grund und Boden. Garageneigentümer werden dann meistens mit Kündigungen, Plänen für den Abriss der Garagen und der Übernahme von Abrisskosten konfrontiert. Der VDGN rät betroffenen Garagenvereinen, Interessenvereinigungen und auch Einzeleigentümern, beim leisesten Anzeichen dafür, dass eine andere Nutzung von Garagengrundstücken vorgesehen ist, Kontakt zum VDGN aufzunehmen.

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Garagen langfristig sichern

Dem VDGN ist es in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen gelungen, in Verhandlungen vor allem mit Kommunen den Bestand von Garagenkomplexen langfristig zu sichern. Außerdem verfügt der Verband über umfangreiches rechtliches Hintergrundwissen, das selbst im Falle eines nicht mehr zu verhindernden Abrisses sehr nützlich sein kann.

Wichtig: Bei Vertragskündigung verjährt der Anspruch auf Entschädigung erst nach drei Jahren. Das hat das Landgericht Gera jetzt nach einer Klage des VDGN bestätigt. Aktuell berichtete darüber die Leipziger Volkszeitung am 24. August 2017.

Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die VDGN-Beratungszentrum unter 030 – 514 888 – 210 oder per E-Mail unter info@vdgn.de.

Ost-Garagenhöfe haben eine Zukunftschance verdient

Den Kommentar dazu von VDGN-Präsidiumsmitglied Hagen Ludwig lesen Sie hier (bitte anklicken).

Gibt es noch eine Entschädigung?

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01.12.2022

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