Unsere Energieberatung – Mit dem VDGN sicher durch den Dschungel der Möglichkeiten Den Stromanbieter wechseln oder lohnt sich doch die Solaranlage auf dem eigenen Dach? Den alten Ölkessel durch einen Gasbrenner ersetzen oder rechnet sich auf Dauer sogar eine Wärmepumpe für mein Haus? Bei der Beantwortung dieser Fragen stehen Ihnen unsere Energieberater gern zur Seite. Die Beratungsleistungen sind für Mitglieder des VDGN nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung kostenlos.
Beratung zu Strom, Wärme und Dämmung
Der Anteil der in Berlin genutzten Sonnenenergie soll steigen. Dieses Ziel unterstützt auch der VDGN. Denn jenseits von Klimaschutz kann die Nutzung von auf dem eigenen Dach erzeugten Solarstrom, abhängig von individuellen Voraussetzungen, zu finanziellen Einsparungen führen. Zu dieser Möglichkeit und zu allen Fragen rund um Heizung und Dämmung beraten wir Sie gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Berlin jeden dritten Donnerstag im Monat zwischen 10 und 19 Uhr gern und checken, ob Ihre Immobilie für eine Solaranlage geeignet ist. Mehr Informationen und einen Beratungstermin erhalten Sie telefonisch in unserem Beratungszentrum unter 030 – 514 888 – 210.
Das Berliner Solargesetz
Der VDGN unterstützt den Ausbau der Solarenergie in der Hauptstadt. Das ist nicht nur eine Frage des Klimaschutzes. Unter guten Voraussetzungen können Hausbesitzer ihren genutzten Strom selbst erzeugen – nachhaltig, sicher und bezahlbar. Deshalb unterstützen wir auch, dass die Installation einer Solaranlage, im besten Fall zusammen mit einem Speicher, bei Neubauten die Regel wird.
Dagegen lehnen wir die Zwangsmaßnahmen für Bestandsgebäude ab, wie sie im Juni vom rot-rotgrünen Berliner Senat und der Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Vor allen die Vorschrift, im Falle einer Dachsanierung von Bestandseigenheimen eine Solaranlage zu installieren, lehnen wir ab. Den Menschen, die sich das notwendige neue Dach mühsam zusammengespart oder sich dafür sogar verschuldet haben, auch noch die Installation einer Solaranlage aufzuzwingen, produziert unnötige finanzielle Risiken.
Hierauf hat der VDGN die verantwortlichen Politiker in schriftlichen Stellungnahmen, einer Anhörung im Abgeordnetenhaus und Einzelgesprächen hingewiesen. Unser Einsatz hat zu einigen Verbesserungen an den Vorschriften zur Anlagengröße geführt. Doch: der Solarzwang für Bestandsgebäude bleibt.
Das gilt für den Neubau
Wenn die Arbeiten zur Errichtung Ihres Hauses nach dem 31. Dezember 2022 beginnen und die Nutzfläche 50 Quadratmeter übersteigt, muss die Solaranlage mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken.
Als Bruttodachfläche gilt die gesamte Dachfläche einschließlich eines Dachüberstandes ohne Dachrinne. Ausnahmen von dieser Pflicht gelten nur in sehr seltenen Fällen, z.B. wenn Ihr Dach ausschließlich nach Norden ausgerichtet werden kann.
Das gilt für den Bestand
Bei wesentlichen Umbauten des Daches nach dem 31. Dezember 2022 müssen Sie, je nach Größe des Hauses, Solaranlagen installieren mit einer Leistung von
- zwei Kilowatt bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
- drei Kilowatt bei Häusern mit drei bis fünf Wohnungen,
- sechs Kilowatt bei Häusern mit sechs bis zehn Wohnungen.
Bei sehr kleinen Dächern muss die Anlage mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Bei der konkreten Umsetzung stellen sich komplexe Fragen, bei deren Beantwortung wir Ihnen gern behilflich sind. Rufen Sie uns in unserem Beratungszentrum an unter 030 – 514 888 – 210.