Stadtratsbeschluss zu Abrisskosten auf Garagenhöfen wird unterhöhlt

14.09.2022

VDGN protestiert gegen unverantwortliche Trickserei der Leipziger Stadtverwaltung


Im Gegensatz zu einem vor drei Monaten mit großer Mehrheit gefassten Stadtratsbeschluss soll nun doch die Mehrheit der Leipziger Garagennutzer allein auf eventuellen Abrisskosten sitzen bleiben. Entsprechende Pläne bestätigte die Stadtverwaltung jetzt auf Anfrage des Stadtrates Dr. Volker Külow (Die Linke). Betroffen wären demnach die Nutzer von Garagenhöfen auf kommunalem Grund und Boden, die im Zuge von Schulneubauten als Tauschgrundstücke dienen sollen.  Konkret sind das 11 von 18 Garagenhöfen, die gegenwärtig im Zuge von Schulbauplänen der Stadt vom Abriss bedroht sind. Die Stadtverwaltung argumentiert damit, dass sie im Falle eines Grundstückstauschs, das heißt der Übertragung der bisher kommunalen Garagenhof-Grundstücke an einen neuen Eigentümer, keinen Einfluss mehr darauf habe, wie dort ein eventueller Abriss finanziert wird.

VDGN / Rainer Große

Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Mit diesen Argumenten will sich die Stadtverwaltung auf billige Weise aus der Verantwortung stehlen. Der Stadtratsbeschluss, wonach die Nutzer bei Wegfall eines Garagenstandortes neben dem Verlust ihres Gebäudeeigentums nicht auch noch die vollständigen Abrisskosten zu tragen haben, wird damit in grober Weise unterhöhlt. Denn entgegen den Aussagen der Stadtverwaltung gibt es rechtlich eine breite Palette an Möglichkeiten, um auch die Nutzer von Tauschgrundstücken entsprechend dem Stadtratsbeschluss von Abrisskosten zu befreien. So könnte die Stadt den künftigen Eigentümer bei der Grundstücksübertragung vertraglich verpflichten, dass im Fall eines Abrisses keine Beteiligung der Garagennutzer verlangt werden darf.  Eine weitere Möglichkeit wäre, die Pachtverträge der Stadt mit Garagennutzern durch Nachträge im Sinne des Stadtratsbeschlusses zu ändern. Der neue Grundstückseigentümer würde mit den Verträgen dann auch die Klausel übernehmen, dass er bei Abriss alle Kosten zu tragen hat.

 Im Lichte dessen bewertet der VDGN die von der Stadt vorgebrachten Argumente als Trickserei, die einzig und allein dazu dienen soll, eine sinnvolle Initiative des Stadtrates weitgehend ins Leere laufen zu lassen. Perspektivisch besteht sogar die Gefahr, dass die Stadt nur noch Tauschgrundstücke für den Schulbau und andere kommunale Bauvorhaben nutzt, um den Stadtratsbeschluss vollends zu umgehen. Dem erklärten Willen der gewählten Stadträte, die mit Ausnahme der Grünen diesen Beschluss gefasst haben, wird damit ein Bärendienst geleistet. Das Handeln der Verwaltung steht im Gegensatz zu dem von den Stadträten formulierten Ziel, das mittlerweile äußerst angespannte Verhältnis zwischen den Garagennutzergemeinschaften und der Stadt Leipzig zu entspannen. Die Verantwortung dafür trägt neben Baubürgermeister Thomas Dienberg (Grüne) letztlich Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD). Der VDGN und die ihm angeschlossenen Vereine werden sich dafür einsetzen, dass der Stadtrat jetzt einen Ergänzungsbeschluss fasst, mit dem endgültig sichergestellt wird, dass auch die Nutzer von Tauschgrundstücken keine Abrisskosten mehr fürchten müssen.“

Den Beschluss des Stadtrates „Rechtssicherheit für Garagenhöfe“ finden Sie hier
Die Anfrage von Dr. Volker Külow finden Sie hier
Die Antwort der Stadtverwaltung finden Sie hier
 

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