Vorsorge

Solange das Leben seinen gewohnten oder ruhigen Gang geht denkt niemand gerne an mögliche Schicksalsschläge. Aber was wenn ein Unfall oder eine Krankheit es unmöglich macht sich zu äußern oder selbstbestimmt durchs Leben zu gehen?

Sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung frühzeitig dafür dass Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder andere Personen Ihres Vertrauens dann in Ihrem Sinne für Sie Sorge tragen können !

Unser Beratungsangebot

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall vor dass Sie selbst Unfall- oder Krankheitsbedingt nicht in der Lage sind Entscheidungen zu treffen oder Ihre Angelegenheiten zu regeln. In der Vollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie entscheiden sollen, wenn Sie es selbst nicht können.

Außerdem können Sie klar benennen für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll. So kann der Bevollmächtigte berechtigt werden Ihre finanziellen und organisatorischen Angelegenheit zu regeln und für Ihre Rechte einzutreten.

Wir klären Ihre offenen Fragen zur Vorsorgevollmacht und beraten Sie zur Erstellung.

Betreuungsverfügung

Wem eine Vorsorgevollmacht zu pragmatisch und kleinteilig ist kann alternativ auch in einer Betreuungsverfügung eine Person benennen die Sie als Betreuer oder Betreuerin haben möchten. Sie können auch bestimmen, wer auf keinen Fall Ihre Betreuung übernehmen soll. Weiterhin können Sie konkrete Wünsche, Vorstellungen und Werte in der Betreuungsverfügung festhalten. Damit schreiben Sie fest in welcher Art und Weise Ihr/e Betreuer/in sich in bestimmten Bereichen für Sie und in Ihrem Sinne einsetzen soll. Wir bieten Ihnen in einem vertraulichen Beratungsgespräch die Möglichkeit Ihre offenen Fragen zur Betreuungsverfügung zu klären und ungeklärte Themen zu besprechen.

Patientenverfügung

Wenn Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht / einer Betreuungsverfügung den Aufgabenbereich „Pflege und medizinische Behandlung“ geregelt haben dann muss der jeweilige Bevollmächtigte / Betreuer für Sie entscheiden, welche medizinische Behandlung und Pflege erfolgen soll und welche nicht. Das ist eine äußerst schwierige Angelegenheit.

Wenn Sie eine Patientenverfügung haben, können und müssen Bevollmächtigte und Betreuer sich ebenso wie behandelnde Ärzte nach Ihren in der Verfügung festgehaltenen Wünschen und Vorstellungen richten. Es ist also in jedem Falle sinnvoll eine schriftliche Patientenverfügung zu verfassen und sicher auffindbar zu hinterlegen.

Eine schriftliche Patientenverfügung zu verfassen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit existentiellen Themen des Lebens. Aber auch eindeutige, differenzierte Formulierungen in den Willenserklärungen. Es ist deshalb sinnvoll, sich zur Patientenverfügung beraten zu lassen.

Wir nehmen uns die Zeit für Sie und beraten Sie nach Vereinbarung eines Termins individuell und vertraulich.