Heizungstausch

Die Heizungen in deutschen Ein- und Zweifamilienhäusern sind durchschnittlich rund 20 Jahre alt. Im Osten dürfte das Alter aufgrund der Sanierungswellen in den neunziger Jahren noch darüber liegen. Während Standard- oder Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen, dürfen Brennwert- oder Niedrigtemperaturkessel länger betrieben werden. In jedem Fall sollte vor einer Entscheidung eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden, wie sie der VDGN kostenfrei anbietet.

Rainer Sturm / pixelio.de

Mit immer neuen Abgaben und Steuern hat die Politik die fossilen Brennstoffe in den letzten Jahren stets verteuert. Im Namen des Klimaschutzes sollen die Verbraucher mit dem Strom aus erneuerbaren Energien nicht nur ihre Haushaltsgeräte, sondern auch ihr Auto und ihre Heizung betreiben. Alternativ zur strombetriebenen Wärmepumpe stehen Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel) oder sogar Brennstoffzellen für die Wärmeerzeugung zur Verfügung. Die Solarthermie kann in diesem Reigen immer nur eine ergänzende Funktion haben und reicht nicht, für ein Haus die Raumwärme und das Warmwasser bereit zu stellen.

Für alle diese Technologien gibt es Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die teilweise mit den Förderprogrammen der Länder kombinierbar sind. Der VDGN informierte gemeinsam mit Partnern über diese Möglichkeiten. Doch ist hier Vorsicht geboten: Notwendige Umrüstungen, wie zum Beispiel die Installation einer Fußbodenheizung beim Einbau einer Wärmepumpe werden nicht gefördert. Grundsätzlich wird auch die Anschaffung einer Brennstoffzelle, meist in Kombination mit einem Gasbrennwertgerät zur Heizungsunterstützung, gefördert. Doch derzeit ist dies noch etwas für Menschen, die sich ein teures gutes grünes Gewissen leisten können und wollen.   

Es braucht eine deutliche Ausweitung der finanziellen Förderung des Heizungstauschs im Eigenheim. Zudem darf das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel nicht umgesetzt werden, nachdem ab 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Tatsächlich bedeutet dieses Vorhaben nichts anderes als ein Verbot von Gasheizungen durch die Hintertür. Dabei braucht es in der aktuellen Situation mehr pragmatische Entscheidungen mit Augenmaß, die Verbrauchern Auswahl lassen und nicht dazu zwingen, sich mit der Anschaffung teurer Technologien finanziell zu ruinieren.

Aktuell: 65-Prozent-Auflage soll auf 1. Januar 2024 vorgezogen werden

Nochmal verschärft wird die Lage durch das geplante Vorziehen dieser 65-Prozent-Auflage auf den 1. Januar 2024, begründet mit dem Krieg in der Ukraine und der sich abzeichnenden Gasmangellage. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Konzeptpapier zur Umsetzung des „65-Prozent-Ziels“ erarbeitet und die betroffenen Verbände eingeladen, hierzu Stellung zu nehmen. An diesem Verfahren hat sich auch der VDGN beteiligt.

In seiner Stellungnahme hat der VDGN klargemacht, dass die Bundesregierung mit der Vorgabe, dass ab 2024 alle neuen Heizungen zu 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden müssen, viele Eigenheimer vor unlösbare Aufgaben stellt. Selbst wenn die Betroffenen die Vorgaben umsetzen wollen (und zusätzlich die Finanzierung steht), verhindern fehlende Energieberater, ein zu geringes Angebot an Anlagen und der Fachkräftemangel die praktische Umsetzung. Die Politik macht den Menschen also Auflagen, die diese selbst bei gutem Willen und gesicherter Finanzierung nicht erfüllen können. Hierin sieht der VDGN die Gefahr, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen weiter schwindet und die Legitimität politischer Entscheidungen auch auf anderen Feldern massiv negativ beeinträchtigt wird.

Politik und Wirklichkeit

VDGN nimmt Stellung zum „65-Prozent-Ziel“ der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag der Bundesampel vom November 2021 ist das Vorhaben auf Seite 90 festgehalten: „Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.“ Ein anspruchsvolles Ziel, herrschte doch schon im Herbst letzten Jahres ein eklatanter Mangel an Energieberatern und Fachkräften in den Installationsfirmen aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Klima. Dazu ist diese Vorgabe für viele Menschen trotz Förderprogrammen ein finanzieller Kraftakt.

Nochmal verschärft wird die Lage durch das geplante Vorziehen dieser Auflage auf den 1. Januar 2024, begründet mit dem Krieg in der Ukraine und der sich abzeichnenden Gasmangellage. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Konzeptpapier zur Umsetzung des „65-Prozent-Ziels“ erarbeitet und die betroffenen Verbände eingeladen, hierzu Stellung zu nehmen. An diesem Verfahren hat sich auch der VDGN beteiligt.

In seiner Stellungnahme hat der VDGN klargemacht, dass die Bundesregierung mit der Vorgabe, dass ab 2024 alle neuen Heizungen zu 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden müssen, viele Eigenheimer vor unlösbare Aufgaben stellt. Selbst wenn die Betroffenen die Vorgaben umsetzen wollen (und zusätzlich die Finanzierung steht), verhindern fehlende Energieberater, ein zu geringes Angebot an Anlagen und der Fachkräftemangel die praktische Umsetzung. Die Politik macht den Menschen also Auflagen, die diese selbst bei gutem Willen und gesicherter Finanzierung nicht erfüllen können. Hierin sieht der VDGN die Gefahr, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen weiter schwindet und die Legitimität politischer Entscheidungen auch auf anderen Feldern massiv negativ beeinträchtigt wird.

Eigene Förderpolitik widerspricht den Vorgaben

In dem Papier wird die Hybridheizung explizit als eine Erfüllungsoption genannt. Gleichzeitig hat Wirtschaftsminister Robert Habeck zum 15. August die Förderung von Gashybridheizungen gekappt. Daher führt das Streichen der Förderung zum faktischen Ausschluss dieser Erfüllungsoption. Das 65-Prozent-Ziel wird zum 100-Prozent-Zwang. Die moderne Gashybridheizung ist gerade für ältere Wohngebäude die aktuell einzig verbliebene sinnvolle, klimafreundliche Heizungsart. Deshalb muss aus Sicht des VDGN die Förderung von Gashybridheizungen schnell wiederaufgenommen werden.

Laufzeit von Öl- und Gasheizungen nicht noch weiter begrenzen

Laut dem Papier planen die zuständigen Ministerien, die Laufzeit von ab 1996 eingebauten Erdgas- und Ölheizungen schrittweise von 30 auf 20 Jahre zu kürzen. Zudem dürfen Kessel, die bis 1996 eingebaut worden sind, noch bis längstens 2026 betrieben werden.

Das ist aus Sicht des VDGN ein massiver Eingriff in die Planungen der Bürger und ein inakzeptabler Vertrauensbruch. Das gilt ebenso für das Vorhaben, den Bestandsschutz für Heizungen auszuhebeln, deren Besitzer ihre Häuser schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Würde diese Vorhaben umgesetzt, entsteht den Betroffenen nicht nur ein finanzieller Schaden. Auch die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen würde erheblich leiden. Damit ist am Ende weder den Menschen noch dem Klima geholfen.

Darüber hinaus hat sich der VDGN gegen eine Ökostrom-Pflicht beim Einbau einer Wärmepumpe ausgesprochen. Zudem sollen, wenn es denn schon eine Nutzungspflicht gibt, alle Technologien (Wärmepumpe. Hybridheizung, Biomasse, grüne Gase) gleichberechtigt eingesetzt werden können. Nur so kann den sehr unterschiedlichen technischen und flächenbetreffenden Bedingungen in den einzelnen Quartieren und Häusern zumindest im Ansatz Rechnung getragen werden.

Der VDGN wird sich auch künftig gegen politische Zwangsmaßnahmen einsetzen und für die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bürgers und Eigenheimers kämpfen.