Heizungstausch

Die Heizungen in deutschen Ein- und Zweifamilienhäusern sind durchschnittlich rund 20 Jahre alt. Im Osten dürfte das Alter aufgrund der Sanierungswellen in den neunziger Jahren noch darüber liegen. Während Standard- oder Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen, dürfen Brennwert- oder Niedrigtemperaturkessel länger betrieben werden. In jedem Fall sollte vor einer Entscheidung eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden, wie sie der VDGN kostenfrei anbietet.

Rainer Sturm / pixelio.de

Mit immer neuen Abgaben und Steuern hat die Politik die fossilen Brennstoffe in den letzten Jahren stets verteuert. Im Namen des Klimaschutzes sollen die Verbraucher mit dem Strom aus erneuerbaren Energien nicht nur ihre Haushaltsgeräte, sondern auch ihr Auto und ihre Heizung betreiben. Alternativ zur strombetriebenen Wärmepumpe stehen Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel) oder sogar Brennstoffzellen für die Wärmeerzeugung zur Verfügung. Die Solarthermie kann in diesem Reigen immer nur eine ergänzende Funktion haben und reicht nicht, für ein Haus die Raumwärme und das Warmwasser bereit zu stellen.

Für alle diese Technologien gibt es Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die teilweise mit den Förderprogrammen der Länder kombinierbar sind. Der VDGN informierte gemeinsam mit Partnern über diese Möglichkeiten. Doch ist hier Vorsicht geboten: Notwendige Umrüstungen, wie zum Beispiel die Installation einer Fußbodenheizung beim Einbau einer Wärmepumpe werden nicht gefördert. Grundsätzlich wird auch die Anschaffung einer Brennstoffzelle, meist in Kombination mit einem Gasbrennwertgerät zur Heizungsunterstützung, gefördert. Doch derzeit ist dies noch etwas für Menschen, die sich ein teures gutes grünes Gewissen leisten können und wollen.   

Es braucht eine deutliche Ausweitung der finanziellen Förderung des Heizungstauschs im Eigenheim. Zudem darf das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel nicht umgesetzt werden, nachdem ab 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Tatsächlich bedeutet dieses Vorhaben nichts anderes als ein Verbot von Gasheizungen durch die Hintertür. Dabei braucht es in der aktuellen Situation mehr pragmatische Entscheidungen mit Augenmaß, die Verbrauchern Auswahl lassen und nicht dazu zwingen, sich mit der Anschaffung teurer Technologien finanziell zu ruinieren.

Aktuell: 65-Prozent-Auflage soll auf 1. Januar 2024 vorgezogen werden

Nochmal verschärft wird die Lage durch das geplante Vorziehen dieser 65-Prozent-Auflage auf den 1. Januar 2024, begründet mit dem Krieg in der Ukraine und der sich abzeichnenden Gasmangellage. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Konzeptpapier zur Umsetzung des „65-Prozent-Ziels“ erarbeitet und die betroffenen Verbände eingeladen, hierzu Stellung zu nehmen. An diesem Verfahren hat sich auch der VDGN beteiligt.

In seiner Stellungnahme hat der VDGN klargemacht, dass die Bundesregierung mit der Vorgabe, dass ab 2024 alle neuen Heizungen zu 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden müssen, viele Eigenheimer vor unlösbare Aufgaben stellt. Selbst wenn die Betroffenen die Vorgaben umsetzen wollen (und zusätzlich die Finanzierung steht), verhindern fehlende Energieberater, ein zu geringes Angebot an Anlagen und der Fachkräftemangel die praktische Umsetzung. Die Politik macht den Menschen also Auflagen, die diese selbst bei gutem Willen und gesicherter Finanzierung nicht erfüllen können. Hierin sieht der VDGN die Gefahr, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen weiter schwindet und die Legitimität politischer Entscheidungen auch auf anderen Feldern massiv negativ beeinträchtigt wird.

Mehr zum „65-Prozent-Ziel“ lesen hier