Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Heizungstausch wurden bislang im Gebäudeenergiegesetz, dem sogenannten Heizungsgesetz, geregelt. Dieses wurde unter der Ampel-Koalition verabschiedet und galt als Startschuss für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien. Nach der Abwahl der Ampel-Koalition gab es bis zuletzt große Unstimmigkeiten, wie es mit dem GEG weitergehen sollte. Die Union wollte es abschaffen, die SPD weitestgehend beibehalten. Nun wurde nach langen Verhandlungen vom Bundestag am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen.

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Was bislang galt

Der strittigste Punkt im GEG war die Änderung, dass seit 2024 in Neubauten in Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien laufen. Für Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken galt die 65-Prozent-Vorgabe zu erneuerbaren Energien beim Heizen erst, wenn Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung für die nächsten Jahre vorgelegt haben. Große Kommunen mit über 100.000 Einwohnern haben dafür bis zum 30. Juni 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen Einwohner erfahren in welchen Straßen zum Beispiel eine Fernwärmeversorgung entstehen soll. Insofern müssten Hauseigentümer erst handeln, wenn sie wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie vor Ort rechnen können. Heizungen, welche ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, konnten nach den Regeln des derzeitigen Heizungsgesetzes in Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken spätestens ab Mitte 2026 beziehungsweise Mitte 2028 nicht mehr eingebaut werden. Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Betrieb sind, durften weiterlaufen, solange sie funktionieren. Sie konnten repariert werden, wenn sie kaputtgehen. Eine Austauschpflicht besteht nur, wenn die Heizung irreparabel ist. Erst ab 2045 wären fossile Energieträger nicht mehr erlaubt gewesen.

Was künftig gilt

Die Bundesregierung hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgestellt, das vom Bundestag nach langen Beratungen am 10. Juli verabschiedet wurde. Zentrale Inhalte sind dabei, dass die 65-Prozent-Regelung gestrichen wird. Eigenheimer können in Zukunft wieder komplett frei entscheiden, welche Heizungsoption für sie individuell die beste ist. Bestehende Heizungen können weitergenutzt werden – es besteht kein Tauschzwang mehr. Das neue Gesetz ist somit technologieoffener, flexibler, einfacher und praxistauglicher. Einfamilienhausbesitzer können also erstmal aufatmen.

Muss im Gebäudebestand eine Heizung ausgetauscht werden, liegt auch hier die Entscheidung beim Eigentümer, welche Heizungsoption zu wählen ist. Die Eigenverantwortung wird gestärkt, denn Eigenheimer können selbst am besten beurteilen, welche Heizform die richtige ist.

Künftig können auch wieder Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, wenn diese zu einem bestimmten Anteil CO2-neutrale Brennstoffe nutzen. Ab 2029 muss dieser Anteil bei 10 Prozent liegen, ab 2035 bei mindestens 30 Prozent und ab 2040 dann bei mindestens 60 Prozent. Ab 2045 liegt die Quote dann bei 100%, fossile Energien dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Tarife von den Gas- und Öllieferanten mit klimafreundlichen Brennstoffen werden bereits angeboten und können abgeschlossen werden. Der CO2-Preis entfällt für diese Brennstoffe, wodurch Zusatzkosten für den Verbraucher gesenkt werden und Eigenheimer mit dieser Heiztechnologie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Unklar ist bislang noch, ob in den jeweiligen Jahren ausreichend klimafreundliche Brennstoffe vorhanden sind, um die dann aufkommende Nachfrage vollumfänglich zu decken.

Das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude wird bis 2030 sichergestellt, aber auch grundlegend umgestellt. Insgesamt wird die Förderung um 2,1 Milliarden Euro gekürzt. Die Staffelung beim Einkommensbonus wird angepasst. Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einen Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent Bonus erhalten. Zusätzlich profitieren Familien, in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebt, von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro. Allerdings wird der Förderdeckel gesenkt. Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro. Angepasst wird auch der Klimageschwindigkeitsbonus. Bislang betrug er 20 Prozent. Ab dem 21. Juli liegt er bei 16 Prozent der förderfähigen Kosten. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte, bis er ab dem 1. August 2028 ausläuft. Je später der Förderantrag gestellt wird, desto geringer fällt demnach die Förderung aus. Anspruch auf diesen Bonus haben Eigenheimer, die eine alte, noch funktionierende fossile Heizung gegen ein erneuerbares Heizsystem (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie) austauschen. Die Bundesregierung erhofft sich durch die neue Klarheit ein Ende der abwartenden Haltung bei Investitionsentscheidungen und dass eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die neuen Förderbedingungen treten bereits ab dem 21. Juli in Kraft. Vom 9. bis zum 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase, in dieser Zeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge bleiben bestehen.

Weitere Inhalte:

  • Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen und wird für Kommunen unter 15.000 Einwohnern deutlich einfacher
  • Mit dem GModG werden die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) eins zu eins umgesetzt, wobei Spielräume ausgeschöpft werden sollen
  • Der klimafreundliche Aus- und Umbau von Wärmenetzen wird vorangetrieben. Fernwärmepreise sollen bezahlbar bleiben sowie Rahmenbedingungen für Investitionen in Netze verbessert werden

Wärmepumpe – wo lohnt es sich wirklich?

Wenn Sie aktuell darüber nachdenken sich eine Wärmepumpe anzuschaffen, gibt es einiges zu bedenken, denn jedes Haus, jede Wohnung und jede Lebenssituation ist sehr individuell. Daher möchten wir Ihnen gerne einige grundlegende Informationen übermitteln, die für oder gegen eine Wärmepumpe sprechen. Allgemein lässt sich sagen, dass sich eine Wärmepumpe besonders in gut gedämmten Neubauten und energetisch sanierten Altbauten mit idealerweise einer Flächenheizung wie einer Fußbodenheizung lohnt. In gut gedämmten Häusern mit einer der Energieeffizienzklassen A+, A, B, C und D sind Wärmeverluste so gering, was eine effiziente Nutzung ermöglicht. Insofern sind gerade moderne Neubauten oft für Wärmepumpen ideal, da sie einen relativ geringen Heizbedarf haben und meist mit Fußbodenheizung ausgestattet sind. Auch in älteren Gebäuden kann sich eine Wärmepumpe lohnen, wenn sie gut gedämmt sind und die Fenster modernisiert wurden, um Wärmeverluste zu vermeiden. In der Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage können die Stromkosten erheblich gesenkt werden, sodass die Wirtschaftlichkeit erhöht wird.

Wärmepumpe – wo lohnt es sich nicht?

Es gibt allerdings auch einige Fälle in denen von einer Wärmepumpe abzuraten ist. Bei ineffizienten oder schlecht gedämmten, bzw. isolierten Gebäuden (oftmals ab Klasse F) reicht die Wärmepumpe möglicherweise nicht aus, um den Wärmebedarf zu decken. Insofern steigt der Wärmebedarf, was zu einem hohen Stromverbrauch führt, wodurch die Stromkosten steigen. Ist der generelle Energiebedarf recht hoch, sollte vorab über eine energetische Sanierung nachgedacht werden. Luft-Luft-Wärmepumpen sind zwar für einen geringen Platzbedarf geeignet, funktionieren aber nicht überall erfordern Luftdurchführungen. Erdwärmepumpen hingegen benötigen viel Platz, was gerade in städtischen Gebieten oder bei kleinen Grundstücken problematisch werden kann. Ebenso arbeitet eine Wärmepumpe bei hohen Vorlauftemperaturen ab circa 50 Grad weniger effizient. Zu beachten ist auch der Aspekt des Lärmschutzes was bei Reihenhäusern oder in dicht bebauten Gebieten ein Problem darstellen kann, wenn Lärmschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Hinzu können hohe Anschaffungs- und Installationskosten auf Sie zukommen, vor allem wenn neben der Wärmepumpe ein neues Heizsystem oder umfangreiche Umbauten wie der Einbau einer Fußbodenheizung notwendig sind.