Straßenbaubeiträge

Der VDGN setzt sich auf politischer Ebene für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in allen Bundesländern ein und kämpft dafür, sogenannten Scheinerschließungen bei schon lange bestehenden Straßen einen Riegel vorzuschieben. Im konkreten Fall leisten wir praktische Hilfe für eine erfolgversprechende Gegenwehr.

Foto: Rainer Große

Was unterscheidet Straßenausbaubeiträge von Straßenerschließungsbeiträgen?

Straßenausbaubeiträge: Der Straßenausbau umfasst indes den Umbau, die Verbesserung, die Erweiterung oder die Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße. Dafür werden die Anwohner mit bis zu 75 Prozent zur Kasse gebeten. In vielen Bundesländern wurden die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft.

Straßenerschließungsbeiträge: Laut Baugesetzbuch können Erschließungsbeiträge nur erhoben werden, wenn die Straße erstmals hergestellt wird, zum Beispiel beim Bau einer neuen Wohnsiedlung, die eine Verkehrsanbindung benötigt. Leider wird es in verschiedenen Bundesländern jetzt zur Praxis, dass die Anwohner von der Gemeinde anstelle von Straßenausbaubeiträgen ungerechtfertigt plötzlich zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden sollen. Dann wird mit 90 Prozent sogar ein höherer Eigenanteil fällig.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Weiterführende Informationen

Weiterführende Imformationen zum Thema Straßenbaubeiträge finden Sie auf der Seite unseres Mitgliedsvereins VSSD (bitte anklicken).

VDGN-Ratgeberheft zum Thema Straßenausbau