VDGN begrüßt Beschluss des Leipziger Stadtrates zur Rechtssicherheit für Garagenhöfe
Zum Beschluss des Leipziger Stadtrates „Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig “ vom 15. Juni 2022 erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm:
„Dieser mit großer Mehrheit des Stadtrates getragene Beschluss ist ein Schritt voran im Interesse der Leipziger Garagageneigentümer und -nutzer. Das gilt insbesondere durch die Aufnahme des Ergänzungsantrages der Linken, wonach die Nutzer bei Wegfall eines Garagenstandortes nicht auch noch die vollständigen Abrisskosten zu tragen haben. Denn genau so ist es in den Vertragsmodellen der Stadt bisher vorgesehen.
Der beschlossene Kernauftrag an die Stadtverwaltung, ein Entwicklungskonzept zum Thema Garagenhöfe/Quartiersgaragen zu erarbeiten, impliziert endlich eine vom VDGN geforderte Gesamtbetrachtung der Parkraumsituation in Leipzig. Dabei wird zurecht explizit auf das Potenzial von großen Garagenstandorten besonders im Außen- bzw. Vorortbereich hingewiesen. Nun ist es zudem an der Verwaltung, beim geplanten Wegfall eines Garagenstandortes tatsächliche Alternativlösungen aufzuzeigen und nicht allein auf den öffentlichen Straßenraum zu verweisen.
Dass der ebenfalls zur Abstimmung gestellte Verwaltungsstandpunkt von Bürgermeister Dienberg lediglich von Grünen und Freibeutern unterstützt wurde, ist ein klarer Fingerzeig an die Verwaltung, dass es ein ,Weiter so‘ im Umgang mit den Garagennutzern nicht geben darf.
Leider haben die Linken mit einem weiteren Zusatzantrag, die Rechtssicherheit der von der Verwaltung vorgelegten Mietverträge für Garagengrundstücke im Stadtrat zu prüfen, keine Mehrheit gefunden. Hier besteht nach Auffassung des VDGN weiterhin dringender Handlungsbedarf.“
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