Vermessung

Ob Haus oder Grundstück – ohne korrekte Größenangaben läuft nichts. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wer wann wen beauftragen muss, um ein von den Behörden anerkanntes Messergebnis zu erhalten.

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Eigentümer eines neu errichteten Gebäudes sind verpflichtet, dies nach der Fertigstellung einmessen zu lassen. Bei Streitfragen oder einer Teilung des Grundstücks sind ebenfalls spezialisierte Vermessungsingenieure zu beauftragen. Hierbei gibt es viel zu beachten, um den Vorschriften gerecht zu werden und die Kosten im Griff zu behalten.

Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort genau untersucht. Dies geschieht anhand der maßgeblichen Unterlagen des Katasteramtes. Durchgeführt werden dürfen diese hoheitlichen Messungen nur durch das Katasteramt selbst oder aber durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).

Termine zu diesem Thema können im Beratungszentrum unter der Telefonnummer 030 514 888 210 vereinbart werden.