Beratung zum Schwerbehindertenrecht

Wir beraten und unterstützen unsere Mitglieder bei der Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, sowohl beim Erstantrag als auch bei Antrag auf Erhöhung des Schwerbehindertengrades.

Wird der GdB Ihrer Ansicht nach zu niedrig bewertet oder ein beantragtes Merkzeichen nicht zugebilligt, unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren. Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, kann Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. Bei Mitgliedschaft im VDGN bezahlt die Pflegerechtsschutzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen einen Anwalt.