Keine Abrisskosten für Garagennutzer auch auf Tauschgrundstücken

15.03.2023

Leipzigs Stadtrat bekräftigt mit großer Mehrheit den Gleichbehandlungsgrundsatz und nimmt die Verwaltung in die Pflicht

Mit großer Mehrheit hat der Leipziger Stadtrat heute bekräftigt: Der Oberbürgermeister hat sicherzustellen, dass Garagennutzer grundsätzlich nicht mit Abrisskosten belastet werden, egal ob ihre Garagenhöfe im Zuge der Stadtentwicklung umgenutzt oder gegen die Flächen von Privateigentümern getauscht werden. Zudem erging der Auftrag an das Rathaus, die Garagennutzer über diese Verfahrensweise durch öffentliche Bekanntmachung und gesonderte Erklärungen rechtsverbindlich zu informieren. Eingebracht hatte den Beschlussentwurf die Fraktion der Linken. Geschlossen dafür gestimmt haben neben den Linken auch die Fraktionen der CDU und der AFD. 32 Stadträte votierten somit für den Antrag, 22 Stadträte der Grünen sowie aus den Reihen der SPD und der Freibeuter stimmten dagegen.

Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Ich bin sehr froh darüber, dass die Stadtverwaltung damit klar in die Schranken gewiesen wurde. Bekanntlich hatte der Stadtrat bereits am 15. Juni 2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, Leipzigs Garagennutzer nicht auch noch mit den Abrisskosten zu belasten, wenn ihr Garagenhof geräumt werden muss. Allen Versuchen der Stadtverwaltung, diesen Beschluss mit juristischen Ausflüchten auszuhöhlen und vor allem bei Tauschgrundstücken die Garagennutzer auf den Abrisskosten sitzen zu lassen, wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben. Auch in dieser Frage darf der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt werden. Das hat der VDGN mit Nachdruck gefordert und auch der Stadtrat hat jetzt keinen Zweifel daran gelassen.“

Mehr dazu lesen Sie hier

Foto: Rainer Große