Hilfe rund um den Kleingarten

Kleingärten erfahren aktuell einen immer stärkeren Zuspruch. Sie sind die letzten bezahlbaren grünen Oasen und ein Domizil für umweltgerechtes und naturnahes Gärtnern, Orte für Gleichgesinnte zur Entspannung und aktiven Erholung und bieten auch – aber nicht nur – für den etwas schmaleren Geldbeutel die Möglichkeit, Freizeit in der Natur zu verbringen.

Beim VDGN gibt es solche Interessenkonflikte nicht. Wir können unsere Mitglieder in allen Fragen rund um den Kleingarten unabhängig beraten und bei der Lösung vielfältiger Probleme behilflich sein. Copyright: VDGN | Rainer Große

Unabhängige Beratung

Dennoch ist die Bewirtschaftung eines Kleingartens an Regeln gebunden, deren Nichtbeachtung auch großen Ärger einbringen kann. Festlegungen für die Größe und Ausstattung von Lauben enthält das Bundeskleingartengesetz. Bezüglich des Anteils der für den Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch zu nutzenden Bodenfläche gibt es konkrete rechtliche Vorgaben. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung werden durch Gartenordnungen der Vereine vorgegeben und vielleicht eingeschränkt. Im Alltag können sich daraus Konflikte ergeben, wenn der Pächter, seine Nachbarn oder auch kleingärtnerische Organisationen unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung derartiger Festlegungen haben.

Als VDGN möchten wir Ihnen durch eine unabhängige, sachliche und fachkundige Beratung bei der Konfliktbewältigung helfen. Bei allen Problemen sollten sich unsere Mitglieder bereits bei deren Entstehung an uns wenden. Sind die Fronten erst verhärtet, rückt eine Lösung oft in weite Ferne.

Mit unseren Beratungen wollen wir Betroffenen helfen, durch belastbare Argumentation und korrektes Vorgehen wieder Ruhe und Zufriedenheit bei der Gartenarbeit, mit den Nachbarn, den Vorständen und im Verein zu finden. Dabei bietet der VDGN durch seine in Fragen des Bundeskleingartengesetzes und Vereinsrechtes kundigen Berater den Vorteil, interessenunabhängige Lösungen anbieten zu können. Aber auch für den Fall einer notwendigen weitergehenden gerichtlichen Auseinandersetzung kann die angebotene Rechtschutzversicherung Sicherheit für damit verbundene finanzielle Risiken darstellen.

Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das VDGN-Beratungszentrum unter 030 – 514 888 – 210 oder per E-Mail unter info@vdgn.de.

Häufige Fragen:

Kann ich einen Kleingarten erben?

Vertrag gekündigt, Pacht weiterzahlen?

Als Kleingärtner Mitglied im VDGN werden

Photovoltaik im Kleingarten

Pressemitteilung zum Thema Kleingarten

02.02.2021

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