Abgesichert für den Fall der Fälle
Schutz für das Eigentum im Alter – VDGN bietet Pflegerechtsschutz
Wer Mitglied im Verein der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer in Deutschland (VMEG) ist, dem größten Verein unter dem Dach des VDGN, genießt seit einiger Zeit zweifachen Rechtsschutz: zum einen für rechtliche Auseinandersetzungen rund um Haus und Grundstück, zum anderen für juristischen Streit bei der Anerkennung eines Pflegegrades oder eines Behinderungsgrades. Beide Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag von 5,05 Euro im Monat enthalten. Die Mitglieder anderer Vereine unter dem Dach des VDGN können den Pflegerechtsschutz ebenfalls erhalten. Auskünfte darüber geben der jeweilige Vereinsvorstand und auch die VDGN-Hauptgeschäftsstelle.
Was umfaßt der VDGN-Pflegerechtsschutz? Kurz gesagt: Er deckt die Kosten des Versicherten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Einstufungsgrad bei der Pflege oder den Grad einer Schwerbehinderung ab. Juristische Auseinandersetzungen um diese Einstufungen nehmen immer mehr zu. Und ihr Ausgang kann im Alter entscheidend für die weitere Lebensqualität sein. Denn es geht dann vor Gericht um die Frage, wieviel finanzielle Unterstützung oder Entlastung gewährt wird, ob ein Verbleiben im eigenen Haus möglich ist oder gegebenenfalls ein Heimplatz finanziert werden kann. Ein negativer Ausgang eines solchen Verfahrens kann sogar das Eigentum an Haus und Grundstück gefährden.
Zwar weiß niemand, wann im eigenen Fall über diese Fragen entschieden wird. Doch wenn sie herangereift sind, ist es überaus wichtig, sich die juristische Auseinandersetzung leisten zu können. Hier bietet der VDGN-Pflegerechtsschutz Sicherheit. Üblicherweise ist Rechtsschutz rund um die Anerkennung von Pflegestufen und den Grad einer Schwerbehinderung nur in größeren Rechtsschutzpaketen zu bekommen, die pro Jahr zwischen 190 und 450 Euro kosten. Beim VDGN-Pflegerechtsschutz, für den das Versicherungsunternehmen D.A.S. als Rückversicherer gewonnen werden konnte, handelt es sich somit um ein in Deutschland einzigartiges Angebot. Es bietet Sicherheit für den Einzelnen und fußt auf dem Prinzip, solidarisch füreinander einzustehen. Diesem Gedanken ist der VDGN von Beginn an gefolgt. Und das hat ihn stark gemacht.
Übrigens: Auch die Ehepartner von VMEG-Mitgliedern können den Pflegerechtsschutz erwerben. Dazu ist eine Zweitmitgliedschaft des Ehepartners nötig. Verbunden damit ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 15 Euro und ein monatlicher Beitrag von 35 Cent.
Fragen dazu und wie Sie über eine Mitgliedschaft im VMEG den kostengünstigen Pflegerechtsschutz genießen können, beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter der VDGN-Hauptgeschäftsstelle unter 030/ 514 888 0.
Zu den Versicherungsbedingungen gelangen Sie hier (bitte anklicken).