Mitgliedschaft von Vereinen

Für alle Nutzer von Erholungsgrundstücken, von Garagengrundstücken sowie für alle Kleingärtner, die im Rahmen ihrer Anlage bereits in einem Verein organisiert sind, besteht die Möglichkeit, mit ihrem gesamten Verein Mitglied des VDGN zu werden. Mitgliedsvereine des VDGN haben den großen Vorteil, von den umfangreichen juristischen und praktischen Erfahrungen des VDGN zu profitieren, zum Beispiel durch die Beratung der Vorstände bei auftretenden Problemen. So sind in den letzten Jahren zahlreiche Probleme gelöst worden, sei es bei der Abwehr überhöhter Nutzungsentgelte und Kündigungen von Pachtverträgen. Interessierte Vereine wenden sich bitte an den 1. Vizepräsidenten des VDGN, Peter Ohm, unter der Telefonnummer 030 51488810. Auf Wunsch sendet Ihnen der VDGN auch gern ein Informationspaket zu.