Drei Koalitionspapiere: Eine Analyse

Nach den Wahlen am 26. September haben sich im Bund sowie in den Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue (oder wie in Berlin auch alte) Regierungsbündnisse gefunden und die Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit für die kommenden Legislaturperioden in Koalitionsverträgen niedergeschrieben. Wir haben analysiert, was die jeweiligen Regierungen vorhaben.

Dazu haben wir die Koalitionsverträge auf jene Themenfelder abgeklopft, die für die Mitglieder des VDGN von besonderer Bedeutung sind: Grundsteuer, Kleingärten, Schuldrechtsanpassungsgesetz, Mobilität, Energiewende. Dazu die speziell für Berlin wichtigen Themen Tangentialverbindung Ost (TVO) und Grundwasser. 

Mit der neuen Grundsteuer drohen hohe Belastungen  

Gerade für die Berliner Eigenheimer liegt der sensibelste Punkt im Koalitionsvertrag des neuen alten Bündnisses bei der Ausgestaltung der neuen Grundsteuer. Im Vertrag der rot-grün-roten Koalitionäre heißt es hierzu: „Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral gestaltet werden, dabei sollen soziale Härten vermieden werden.“ Der VDGN hat bereits seit Frühsommer immer wieder auf die drohende soziale Schieflage hingewiesen, insbesondere im Osten der Stadt, wo nach Expertenberechnungen teilweise eine Verdopplung der Steuerlast droht. Für eine Überarbeitung des sogenannten „Scholz-Modells“ hat der VDGN konkrete Vorschläge unterbreitet, etwa gestaffelte Freibeträge einzuführen. Hier ist nun zügiges Handeln seitens der Politik absolut nötig.  

Für die neue Koalition aus SPD und Linkspartei in Mecklenburg-Vorpommern steht bei diesem Thema die Transparenz für Bürger und kommunale Verwaltungen im Mittelpunkt. Dort ist das Risiko großer Belastungen für die Haushalte auch nicht so hoch wie in Berlin.  

Kleingärten – unverzichtbare Oasen für Mensch und Natur rechtssicher erhalten!   

Für den VDGN sind Kleingärten ein hohes soziales und ökologisches Gut, welches es nicht nur zu schützen, sondern auch zu erweitern gilt. Millionen Menschen brauchten ihn als Ort sinnvoller Freizeitgestaltung in und mit der Natur, als Raum sozialer Integration, zwischenmenschlicher Bindungen und ehrenamtlichen Engagements, als Refugium der Entspannung und Gesunderhaltung. Für die Kommunen bringt er zudem unverzichtbare ökologische Vorteile, finanzielle Entlastung und eine Aufwertung der Quartiere.

Die Berliner Koalition verspricht, die Kleingartenvereine bei der sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung zu unterstützen. Die bestehenden Kleingärten zu sichern, wird zwar zugesagt, ob dies auch gesetzlich geschieht, soll „geprüft“ werden. Dabei ist aus verfassungsrechtlicher Perspektive höchst unsicher, ob das Land Berlin in diesem Bereich überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz hat. Deshalb kann nur die Aufstellung von gültigen Bebauungsplänen die Kleingärten in der Hauptstadt langfristig zuverlässig sichern.  

Klarer fällt da die Unterstützung in Mecklenburg-Vorpommern aus: Kleingärten werden heute schon als ökologisch wertvolle Naturnutzung betrachtet. Anerkannte Kleingartenvereine sollen bei Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt werden.

Schuldrechtsanpassungsgesetz – 30 Jahre nach der Einheit im Stich gelassen

Nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz müssen die Nutzer von Wochenend- und Garagengrundstücken in den ostdeutschen Bundesländern ab 2023 damit rechnen, dass sie, wenn es zu einer Kündigung kommt, die vollen Abrisskosten für ihr Wochenendhaus bzw. ihre Garagen übernehmen müssen. Das betrifft heute auf der einen Seite vor allem Rentner mit einer kleinen DDR-Rente, die vor 1989 ein Grundstück mit einem Nutzungsvertrag erworben und dann darauf gebaut haben. Auf der anderen Seite handelt es sich oft um Grundstückseigentümer, die nach Abriss der Datschen einen erheblichen Wertzuwachs z.B. als Bauland für Einfamilienhäuser realisieren können. Das ist keine gerechte Lastenverteilung. Deshalb appelliert der VDGN im Namen ostdeutschen Besitzer von Wochenend- und Garagengrundstücken an die künftige Regierungskoalition im Bund, den §15 Abs. 3 Schuldrechtsanpassungsgesetz ersatzlos zu streichen. Hiermit schützen wir die Betroffenen vor hohen finanziellen Belastungen bei Rückgabe eines Grundstücks und schaffen für alle Seiten Rechtssicherheit.

Bedauerlicherweise findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesampel aus SPD, Grünen und FDP hierzu kein Wort. Auch die Regierungen in Berlin und Brandenburg ignorieren das Problem. Dabei wäre gerade von ostdeutschen Landesregierungen mindestens eine Bundesratsinitiative zu erwarten gewesen.

Offensichtlich finden die Bedürfnisse von vielen ostdeutschen Garagen- und Wochenendgrundstücksnutzern 30 Jahre nach der Wiedervereinigung kein Gehör mehr in der Politik.   

Verlässliche und bezahlbare Mobilität für alle

Die rot-rote Koalition in Schwerin hat sich die bessere Anbindung der ländlichen Räume an den öffentlichen Nahverkehr auf die Fahnen geschrieben: Wenn tatsächlich jede Ortschaft tagsüber im Zweitstundentakt mit Bus bzw. Bahn erreichbar sein würde, so wie es die Koalitionspartner anstreben, wäre das ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu gleichen Lebensverhältnissen in den größeren Städten und auf dem Land. Auch die anvisierte Wiederinbetriebnahme der Darßbahn und die Wiedererrichtung der Südanbindung nach Usedom sind wichtige politische Ziele.

Die neuen alten rot-grün-roten Koalitionäre in Berlin bleiben bei diesem Thema leider undeutlich.  Mehr Verbindlichkeit hätte sich der VDGN dort gewünscht, wo es um ein verbessertes Mobilitätsangebot für die Bewohner der Außenbezirke und des Berliner Umlands geht. Nur vage Ankündigungen gibt es zur Reform der Tarifsystems im Öffentlichen Personennahverkehr. So entsprechen die jetzigen Tarifzonen nicht dem veränderten Verhalten der Pendler. Vor allem muss die Zone B ausgeweitet werden, um Pendler finanziell zu motivieren, möglichst weit vor der Berliner Innenstadt vom Auto in den ÖPNV umzusteigen. Notwendig ist zudem ein mit Brandenburg abgestimmtes Beschleunigungsprogramm zur Entwicklung der schienengebundenen Infrastruktur.

Auch der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung bleibt in zentralen Fragen leider vage. Zwar werden wichtige Ziele genannt, die Formulierungen aber sind oft viel zu schwammig, und der Weg zu den Zielen bleibt unklar. Für den VDGN ist klar: Wir brauchen ein klares Bekenntnis der Bundesregierung, in Deutschland keine einzige Bahnstrecke mehr stillzulegen. Zudem muss die Bahn klare Vorgaben bekommen, welche Strecken zügig reaktiviert werden. Hierbei darf nicht nur die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Strecken im Mittelpunkt stehen. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht seinen Bürgern gegenüber. Und hierzu gehört auch, für die Menschen in ländlichen Regionen deren Mobilität sicherzustellen. Ob die im Koalitionsvertrag genannte „Beschleunigungskommission“ hierfür ein geeignetes Instrument ist, muss sich noch erweisen. Für gewöhnlich steht das Wort „Kommission“ nicht für die „Beschleunigung“ von Vorhaben.

Energiewende – nachhaltig, sicher und bezahlbar

Warum ausgerechnet eines der Bundesländer mit den niedrigsten Haushaltseinkommen seinen Eigenheimern nun weitere finanzielle Lasten aufbürden will, wissen wohl nur die Regierungsparteien in Mecklenburg-Vorpommern.  Diese wollen eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude im Fall einer Dachsanierung einführen. Für den VDGN ist das der falsche Weg. Statt undifferenzierten Zwang auszuüben, braucht auch Mecklenburg-Vorpommern ein wirksames Förderprogramm für den Ausbau der Solarenergie auf privaten Dächern. Hier kann Thüringen mit seinem Programm Solar Invest als Vorbild dienen. Der VDGN sieht die Gefahr, dass ein Solarzwang den Ausbau der Solarenergie sogar eher hemmt. Den Menschen, die sich das notwendige neue Dach mühsam zusammengespart oder sich dafür sogar verschuldet haben, auch noch die Installation einer Solaranlage aufzuzwingen, produziert unnötige finanzielle Risiken. Im Zweifel wird das Dach nicht neu gedeckt – keine Solaranlage gebaut – und das Geld für andere Investitionen verwendet.

Leider hat das Land Berlin diesen falschen Weg schon im Juni eingeschlagen. Immerhin sollen Eigenheimer jetzt bei der Installation einer Solaranlage auf dem eigenen Dach besser als bisher unterstützt werden. Für ein wirksames Programm dieser Art hatte sich der VDGN bereits im Frühjahr bei den Diskussionen um das Solargesetz eingesetzt. Doch jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des Förderprogramms an. Ein spürbarer Zuschuss, der sich an der Leistung der installierten Solaranlage orientiert, ist hierbei der richtige Weg.

Auf Unverständnis und Ablehnung stößt dagegen der Plan der Bundesampel, dass ab dem Jahr 2025 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Warum gerade 65 Prozent und wie soll das dann in der Praxis aussehen? Müssen sich die Eigenheimer dann künftig zwei Heizungsanlagen in den Keller stellen? Der VDGN unterstützt das Ziel, den Anteil fossiler Brennstoffe beim Heizen zu senken. Zwang und realitätsferne Vorgaben sind jedoch der falsche Weg. Stattdessen braucht es Förderung und individuelle Beratungsangebote.

Nach 20 Jahren Diskussion soll die TVO endlich umgesetzt werden  

Bei kaum einem Verkehrsprojekt ist der breite Nutzen – oder besser: die dringende Notwendigkeit – so offensichtlich wie bei der Tangentialverbindung Ost (TVO). Denn hierdurch werden weit mehr als 100.000 Menschen in den drei Berliner Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick von täglichen massiven Staus vor ihrer Haustür und den damit einhergehenden Belastungen durch Lärm und Abgase entlastet.  Verursacht werden die Staus in den drei hauptsächlich betroffenen Straßen – Köpenicker Straße, Treskowallee, Rudolf-Rühl-Allee – von täglich insgesamt rund 100.000 Fahrzeugen: Für die betroffenen Anwohner und für den Wirtschaftsverkehr als Grundlage für Ansiedlungen eine unzumutbare Situation. Zudem spielt die TVO eine zentrale Rolle bei der verkehrlichen Anbindung des Flughafens BER und vieler Unternehmen im Berliner Südosten.

Daher ist für den VDGN das Bekenntnis der Koalition zur Tangentialverbindung Ost (TVO) sehr wichtig. Im Vertrag heißt es: „Die Tangentialverbindung Ost (TVO) wird inklusive Rad- und Schieneninfrastruktur gebaut und das Planfeststellungsverfahren für die Straßen-TVO mit begleitendem Radweg im Jahr 2022 eröffnet.“

Dies zeigt: Der Einsatz für das Projekt zahlt sich aus. Zuletzt hatten sich im Mai rund 30 Vertreter von Berliner und Brandenburger Institutionen, darunter Politiker verschiedener Fraktionen des Abgeordnetenhauses, in einer vom VDGN initiierten Resolution für die zügige Realisierung der TVO ausgesprochen. Nun ist die Senatsverwaltung für Verkehr in der Pflicht, das Planfeststellungsverfahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im kommenden Jahr zu eröffnen.

Grundwasser – Schaden von den Eigenheimen abwenden!

Absolut unzureichend ist der Koalitionsvertrag für die betroffenen Anwohner grundwassergefährdeter Gebiete. Eine in ihrer Dauer und Höhe nicht näher bestimmte finanzielle Unterstützung in Aussicht zu stellen, löst das Problem nicht. Es muss jetzt einen Runden Tisch mit Politik, Verbänden und Anwohnern geben, um das Problem ganzheitlich anzugehen. Bis dahin bedarf es, ganz akut für das Rudower Blumenviertel, eines Moratoriums, während dessen die vom Land Berlin finanzierten Pumpen zur Stabilisierung des Grundwasserspiegels weiterlaufen und die Bewohner des Blumenviertels nicht um ihre Häuser bangen müssen.