Neue Grundsteuer: Ostdeutschen Eigenheimbesitzern droht Verdopplung

15.06.2021

VDGN schlägt sozialverträgliche Überarbeitung des Scholz-Modells vor

Grundsteuer Ortshcild

Mit der Reform der Grundsteuer werden Eigenheimbesitzer vor allem in Ostdeutschland deutlich stärker belastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, die zusammen mit der Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars heute in Berlin vorgestellt worden ist. Danach können sich die Grundsteuerlasten von Eigenheimbesitzern gerade in östlichen Ballungszentren wie im Berliner Umland ab dem Jahr 2025 fast verdoppeln, im östlichen Teil Berlins sogar fast verdreifachen. Der Grund ist die Übernahme des wertorientierten Scholz-Modells der Bundesregierung durch die ostdeutschen Bundesländer. 

VDGN-Präsident Jochen Brückmann erklärt dazu: „Die Grundsteuerreform darf nicht überproportional zu Lasten von Menschen gehen, die in ihren Eigenheimen leben und die ihre Häuser oftmals für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge erworben oder geerbt haben. Die Landesregierungen müssen ihrer Verantwortung für eine sozial gerechte und aufkommensneutrale Grundsteuerreform gerecht werden. Zudem muss ein weiteres Auseinanderdriften der auch heute noch ungleichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zwischen Ost und West vermieden werden. Hierzu hat der VDGN heute in einem Positionspapier konkrete Vorschläge gemacht.“

Zwar haben sich Bund, Länder und Kommunen das Ziel gesetzt, durch die Reform der Grundsteuer insgesamt nicht mehr Einnahmen für die öffentlichen Haushalte zu generieren. Diese angestrebte Aufkommensneutralität errechnet sich jedoch immer über die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien. Die Gefahr besteht, dass dies besonders in den ostdeutschen Ballungsgebieten einseitig zu besonderen Lasten von Eigenheimbesitzern führt. 

Die Bundesländer, die das Scholz-Modell anwenden, fordert der VDGN auf, zur Entlastung der Eigenheimbesitzer sozialverträgliche Anpassungen vorzunehmen. Bei der Berechnung der Grundsteuer muss es einen nach den Immobilienwerten gestaffelten Abschlag bei der Steuermesszahl geben: Für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert ein Abschlag von 40 Prozentpunkten, zwischen 300.000 und 500.000 Euro ein Abschlag von 25 Prozentpunkten und zwischen 500.000 Euro und 1 Mio. Euro ein Abschlag von 15 Prozentpunkten. Ab 1 Mio. Euro kommt dann kein Abschlag mehr zur Anwendung.

Gesellschaften, die kommunales und genossenschaftliches Wohnen anbieten, kommt ein Abschlag bei der Steuermesszahl bereits zugute. „Warum also nicht auch bei Eigenheimern, die ihren Besitz oftmals mit eigenen Händen aufgebaut haben? so Jochen Brückmann. „Die Bundesländer haben aber immer noch alle Möglichkeiten in der Hand, sozial gerechte Anpassungen vorzunehmen und damit z.B. auch Familien mit Eigenheimen zu fördern.“

Der VDGN fordert Bund und Länder dazu auf Beispielrechnungen für Eigenheime in verschiedenen beispielhaften Lagen zu veröffentlichen. Das ist im Sinne von Transparenz und Klarheit. Keinesfalls sollen Kommunen die Grundsteuerreform als Persilschein für zusätzliche Einnahmen nutzen oder nutzen müssen, um ihre durch die Corona-Krise verursachten Mindereinnahmen zumindest teilweise wieder auszugleichen. Für diese Mindereinnahmen müssen andere Ausgleichsmechanismen geschaffen werden.