Beispielhafter Schritt

27.06.2022

In Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden. Das haben die Regierungsparteien CDU und Bündnis90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. „Diesen Schritt des einwohnerstärksten Bundeslandes begrüßen wir sehr“, erklärt  der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann.

Weiter erklärte Jochen Brückmann: „Geradezu vorbildlich ist die Verfahrensweise des NRW-Regierungsbündnisses, indem es die Beitragspflicht rückwirkend  zum 1. Januar 2018 abschafft. Damit wird ausgeschlossen, dass es in NRW unverjährte Fälle von Beitragsforderungen gibt. Das schafft Gerechtigkeit statt neuen Unmut wie zum Beispiel in Thüringen, wo die Beitragspflicht zwar für die Zukunft gekippt wurde, Grundstückseigentümer aber noch massenhaft für Straßenbaumaßnahmen in der Vergangenheit zahlen müssen. Erhebliche Entlastung schafft für die Grundstückseigentümer in NRW auch die bereits im April beschlossene Änderung des Landesbaugesetzbuches, nach der viele Beitragsforderungen für Erschließungsmaßnahmen obsolet werden, wenn der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mehr als 25 Jahre zurückliegt.“

Nach Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist NRW das neunte Bundesland, das die Straßenausbaubeiträge abschafft.