Stellungnahme zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Thüringen

26.01.2024

VDGN fordert Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge, da Bürger trotz der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Ausbaumaßnahmen der Jahre 2015 bis 2018 zahlen müssen.

Eine unendliche Geschichte kann mit mehrheitlicher Zustimmung zum vorliegenden Entwurf
ihren Abschluss finden. Ob er tatsächlich ein guter Kompromiss ist, wie behauptet, darf
bezweifelt werden. Er stellt eher das Ergebnis einer Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen
Nenner dar.

Den betroffenen Bürgern war nicht länger zu vermitteln, dass sie trotz der gesetzlichen
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 noch bis Ende des Jahres 2022 zur
Beitragszahlung für Ausbaumaßnahmen der Jahre 2015 bis 2018 herangezogen wurden.

Zumindest die Koalitionsfraktionen hatten seit Jahren diese Ungerechtigkeit und das
Unverständnis bei den Betroffenen erkannt. Die Landesregierung sollte laut Beschluss des
Landtages bereits bis 30. Juni 2020 einen Vorschlag zur Umsetzung einer Härtefallregelung
vorlegen; erforderliche Mittel für den Härtefallfonds wurden eingestellt, sie kamen nie zur
Auszahlung. Selbst die dem Petitionsausschuss Anfang 2022 vorgelegten mehr als 2.500
Unterschriften bewegten den Innenminister Georg Maier (SPD) bislang nicht dazu, Mittel für
einen Härtefallfonds freizugeben. Dieser Gesetzesentwurf darf nicht scheitern, es steht die
Glaubwürdigkeit der Thüringer Politik auf dem Spiel.

VDGN-Stellungnahme:

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes steht noch aus. Er wurde wegen Unstimmigkeiten im Innenausschuss im Januar 2024 von der Tagesordnung des Landtages genommen. Eine Einigung soll nach Abstimmungen mit CDU und FDP in der nächsten Innenausschusssitzung erzielt werden. Der Thüringer Rechnungshof sieht die den Härtefallfonds kritisch. Es bestehe keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Kosten seien nicht nachvollziehbar begründet.