Berlin stellt Solarförderung um

08.01.2026

Was Hauseigentümer jetzt dazu wissen müssen

Am 8. Januar ist das Berliner Förderprogramm SolarPLUS 2026 gestartet mit einem Volumen von jeweils 13 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027. Der Berliner Senat will damit den Anteil von Solarstrom an dem in Berlin erzeugten Strom bis 2035 auf 25 Prozent steigern. Daher fokussiert sich die neue Förderung auf größere Anlagen mit mehr Kilowatt-Peak. Die Förderung von Balkonkraftanlagen, die mit 0,9 Gigawatt nur eine Gesamtleistung von nicht einmal einem Prozent an der in Deutschland erzeugten Solarenergie haben, wird eingestellt. Die insgesamt 5,6 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland kommen zusammen auf eine Gesamtleistung von über 115 Gigawatt.

Die neu aufgesetzte SolarPLUS-Förderung untergliedert sich in SolarPLUS S für Eigenheime und SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Industrie. Dabei gilt für die Förderung: Je größer die Solaranlage, desto höher die Förderung. Anträge können online über die Website der Investitionsbank Berlin (IBB) digital gestellt werden Die digitalisierte, klarere und übersichtlichere Förderstruktur vereinfacht die Antragstellung enorm:

Der VDGN begrüßt die Fortsetzung und Neuausrichtung des SolarPLUS-Förderprogramms, da es auf Kontinuität abzielt und die richtigen Anreize setzt. Trotz schwieriger Haushaltslage ist dies ein Erfolg für die Solarförderung in Berlin. Genauso erfolgreich war die bisherige Förderung der Balkonkraftanlagen, die nun selber wirtschaftlich sind und keiner weiteren Förderung bedürfen. 

Dieser Erfolg lässt sich auch mit Zahlen belegen. Vom Programmstart im August 2022 bis zum 31. Dezember 2025 wurden insgesamt 36.846 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 41,8 Millionen Euro eingereicht. 29.050 dieser Anträge wurden bereits genehmigt mit einem Volumen von etwa 30,3 Millionen Euro. Circa 19.000 Anträge fallen dabei auf Balkonkraftanlagen zurück, also circa Zwei Drittel. Insofern sind für die Jahre 2026 und 2027 genug Fördermittel vorhanden, um den privaten Solarausbau gezielt zu fördern. Für die Erreichung des Ziels bis 2035 mindestens 25 Prozent des Solarstroms aus Solarenergie zu gewinnen, ist allerdings nicht nur der private, sondern auch der öffentliche Sektor verantwortlich. Der Anteil kommunaler und öffentlicher Dächer in Berlin am gesamten Solarertrag liegt bei 1,26%. Insgesamt deckt die Solarenergie aktuell 5,6 Prozent des Berliner Strombedarfs. Für die Erreichung des Ziels muss also auch der öffentliche Sektor stark nachlegen.

Berlin schreibt seit Januar 2023 vor, dass private Eigentümer bei einem Neubau oder wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden (Ausbau, Sanierung, Aufstockung) Solaranlagen installieren müssen. Bei Neubauten sind auf mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche und bei wesentlichen Dachumbauten auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche PV- bzw. Solarthermie-Anlagen zu installieren.

Ausnahmen:
1. Für Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen ist die installierte Leistung von 2 kWp ausreichend
2. Für Wohngebäude von drei bis fünf Wohnungen ist die installierte Leistung von 3 kWP ausreichend
3. Für Wohngebäude von sechs und bis zehn Wohnungen ist die installierte Leistung von 6 kWp ausreichend.

Mehr Informationen zur Solarförderung in den Bundesländern erhalten Sie unter folgendem Link:

Schäden nach Stromausfall – Wann springt die Versicherung ein?

22.01.2026

Der massive Stromausfall Anfang des Jahres im Berliner Südwesten hat gezeigt, dass Haus- und Wohnungseigentümer ihre Versicherungen für solche Fälle überprüfen sollten. Was versichert ist und was Betroffene tun können.

© freepik

Gefriergut und Lebensmittel

Es kann versichert sein, wenn der Vertrag den Verderb von Lebensmitteln bei Stromausfall ausdrücklich einschließt. Häufig ist das in besseren Tarifstufen oder Zusatzbausteinen enthalten.

Nicht automatisch versichert ist Gefriergut in einfachen Basistarifen.

Was betroffene Personen tun sollten: Kühlgeräte geschlossen halten, verdorbene Ware fotografieren, eine Liste der Lebensmittel erstellen und die Dauer des Stromausfalls dokumentieren.

Elektrische Geräte

Es kann versichert sein, wenn ein echter Geräteschaden vorliegt, zum Beispiel an Netzteil, Steuerung oder Elektronik. Je nach Vertrag können auch bestimmte Überspannungsschäden mitversichert sein.

Nicht versichert sind in der Regel reine Funktionsstörungen, Neustarts oder verlorene Einstellungen ohne technischen Defekt.

Was betroffene Personen tun sollten: Empfindliche Geräte bei instabiler Stromversorgung vom Netz trennen, Geräte erst wieder anschließen wenn die Versorgung stabil ist, Defekte durch einen Fachbetrieb prüfen lassen.

Heizung und Wärmepumpe

Es kann versichert sein, wenn ein technischer Defekt an der Anlage entstanden ist.

Nicht versichert ist meist eine reine Neueinstellung oder Parametrierung ohne Sachschaden.

Was betroffene Personen tun sollten: Anlage nach dem Stromausfall kontrollieren, Fehlermeldungen dokumentieren, Fachbetrieb beauftragen und Ursache bestätigen lassen.

Geplatzte Wasserleitungen durch Frost

Es kann versichert sein, wenn Leitungswasser aus einer fest installierten Leitung austritt und die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Das betrifft sowohl Gebäude als auch Hausrat.

Nicht versichert sind Schäden, wenn keine Frostschutzmaßnahmen getroffen wurden, obwohl ein längerer Ausfall absehbar war. Je nach Kulanz des Versicherers und nach Schadenfall.

Was Sie tun können: Bei längerem Stromausfall im Winter Wasser am Hausanschluss abstellen, wenn möglich Leitungen entleeren, Gebäude frostfrei halten und regelmäßig kontrollieren.

Grundsätzlich gilt: Viele dieser Schäden können versichert sein. Ob Versicherungsschutz besteht, muss immer im konkreten Vertrag geprüft werden.

Unser Tipp: Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes sorgt dafür, dass die Kunden auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Stromausfall gut abgesichert sind.

VDGN-Mitglieder können dazu eine Beratung über unser Beratungszentrum vereinbaren. Kontaktdaten erhalten Sie unter folgendem Link:

Einbrüche in Eigenheimen steigen an – Wie kann ich mich schützen?

22.01.2026

Mitgliederoffene Veranstaltung der Regionalgruppe Biesdorf Nord mit der Polizei im Haus der Zukunft

Die Einbrüche in Wohnungen und Häuser sind deutschlandweit nach der Corona-Pandemie wieder angestiegen. Für einen erheblichen Teil dieser Straftaten sind laut Polizei gut organisierte Banden verantwortlich. Wie können sich Hauseigentümer dagegen besser schützen? Auf der mitgliederoffenen Informationsveranstaltung der Regionalgruppe Biesdorf-Nord gibt Kriminalhauptkommissar Sven Maschewski vom Landeskriminalamt Berlin wertvolle Tipps für mehr Sicherheit für das eigene Heim und beantwortet Ihre Fragen. Dazu laden wir Sie herzlich ein und zwar am

Donnerstag, den 12. Februar 2026 um 18.00 Uhr im
Haus der Zukunft 

Blumberger Damm 2k
12683 Berlin

Ablauf:
Begrüßung 
Regionalgruppenleiter Jürgen Weber und Jochen Brückmann

Kurzvorstellung des Hauses der Zukunft durch den Gastgeber
Marko Andrić, stellvertretender Geschäftsführer des Smart Living & Health Center e.V.

Einbruch im Eigenheim – wie kann ich mich schützen?
Erster Kriminalhauptkommissar Sven Maschewski, Fachberater Einbruchschutz beim Landeskriminalamt Berlin, wird Ihnen wichtige Tipps für mehr Sicherheit für Ihr Zuhause geben und Ihre Fragen beantworten.

Anregungen und Themenvorschläge zur weiteren Arbeit der Regionalgruppe
Moderation Jochen Brückmann

Im Anschluss möchten wir noch etwas für Ihr Wohl sorgen und in lockerer Atmosphäre mit Ihnen ins Gespräch kommen. Gerne können Sie dazu auch Ihre Freunde und Nachbarn mitbringen. Bitte melden Sie sich für diese Veranstaltung bis zum Dienstag, den 10. Februar unter der Telefonnummer 030 514 888 205 oder unter der E-Mail veranstaltungen@vdgn.de an. 

Mehr Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie unter folgendem Link:

Frühjahrsputz für die Baumkrone

07.01.2026

Sobald sich am Ende des Winters ein milder, frostfreier Tag ankündigt, ist der perfekte Moment gekommen, um Obstbäumen einen kleinen Frischekick zu gönnen. In der Ruhephase vor dem Austrieb vertragen sie Schnittmaßnahmen besonders gut – und danken es später mit vitalem Wachstum, einer harmonischen Krone und im besten Fall einer üppigen Blüte. Doch ganz so nebenbei sollte man nicht zur Schere greifen. Welche Triebe bleiben, welche müssen weg? Wie viel ist zu viel? Und welches Werkzeug macht den saubersten Schnitt?

Antworten auf all diese Fragen gibt es am 5. März – beim exklusiven Gehölzschnitt-Workshop der Späth’schen Baumschulen für VDGN-Mitglieder. Melden Sie sich jetzt an!

Termin: Do, 5. März, 9–15 Uhr

Kosten: 47,50 € (statt 95 €) 

Platzzahl begrenzt

Bitte melden Sie sich per E-Mail unter veranstaltungen@vdgn.de an. Sie können den Kurs auch alternativ in unserem Online-Shop buchen:

Beratung direkt vor Ort in Hamburg

06.01.2026

Seit vielen Jahren bietet der VDGN bereits Telefonforen und persönliche Beratungen zu zahlreichen Themen rund um die Grundstücksnutzung an. Diesen von seinen Mitgliedern gut angenommenen Service hat der VDGN nun auch für die

Beratungsstelle Hamburg,
Grimm 1 (im Küchenstudio RUDER)
in 20457 Hamburg

erweitert.

Die Beratungen unserer Fachexperten finden hier im Januar und Februar wie folgt statt:

26. Januar: Wohnungseigentum – von Problemen mit der Hausverwaltung bis hin zur Zahlung von Hausgeld

9. Februar: Vertragsrecht – von gesetzlichen Formvorschriften bis hin zu notariellen Beurkundungen bei Grundstückskaufverträgen

23. Februar: Vorsorgevollmachten – von der notariellen Beurkundung bis hin zu Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers

Möchten Sie eine kompetente persönliche Beratung hierfür wahrnehmen, so können Sie einen Termin mit wenigen Klicks unter folgendem

Link

online buchen. 

Alternativ können Sie sich unter Telefon 030 514888 – 210 anmelden. Sie erhalten dann eine konkrete Uhrzeit für Ihre persönliche Beratung. 

VDGN bereitet Klagen vor

05.01.2026

ZDF berichtet über Cottbusser Garagenstreit

Nachdem die Stadt Cottbus zum Jahresende 2025 tausenden Garageneigentümern die Pachtverträge für die dazugehörigen Grundstücke gekündigt hat, bereitet der VDGN jetzt erste musterhafte Klagen auf Entschädigung vor. Das bekräftigte VDGN-Vizepräsident Peter Ohm in einem Interview für das ZDF-Heute-Magazin. Das Interview können Sie unter folgendem Link abrufen: Link

Der Hintergrund: Die Stadt ist durch die Kündigung per Gesetz Eigentümer aller Garagen geworden und will damit Mehreinnahmen von fast einer halben Million Euro jährlich erzielen. In diesem Fall steht den ehemaligen Eigentümern gesetzlich eine Entschädigung zu. Die Stadt sieht sich indes nicht in der Pflicht

Mehr zu den Cottbusser Garagenhöfen

Urteil des Bundesfinanzhofes zur Grundsteuer ist enttäuschend

10.12.2025

VDGN hofft jetzt auf das Bundesverfassungsgericht

Der Bundesfinanzhof in München hat heute in drei Verfahren Klagen gegen die Grundsteuer im Bundesmodell zurückgewiesen.

VDGN-Präsident Jochen Brückmann erklärt dazu: „Das Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist enttäuschend. Wir bedauern, dass das höchste deutsche Finanzgericht die typisierenden und pauschalierenden Regelungen des Bewertungsgesetzes mit den angesetzten Nettokaltmieten in seinem Urteil für verfassungskonform hält und diese Grundstücksbewertung toleriert. Millionen Grundstückseigentümer haben darauf gehofft, dass das Bewertungsverfahren und die neue Grundsteuer vom Gesetzgeber revidiert wird. Der VDGN hält seine Kritik aufrecht, dass die neue Grundsteuer im Bundesmodell zu sehr auf Pauschalierungen basiert und die Bodenrichtwerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grundstücken nur unzureichend abbilden. Die im Bewertungsgesetz angesetzten Nettokaltmieten sind ebenso zu ungenau und bilden nicht die tatsächlich erzielbaren Mieten ab. Trotz des enttäuschenden Urteils ist der Gesetzgeber gefordert, bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und den pauschalen Wertfeststellungen zur Grundsteuer nachzubessern.“

Nach Ansicht der Kläger sind die Bewertungsmethoden verfassungswidrig und verstoßen gegen das Grundgesetz. Deswegen werden die Kläger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Der VDGN rät seinen betroffenen Mitgliedern, wenn sie Einsprüche eingelegt haben, diese bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufrechtzuerhalten.

Rund jeder Sechste fürchtet, sein Eigenheim nicht halten zu können

09.12.2025

Erwerb der eigenen vier Wände ist für 20 Prozent der Befragten mit Wohneigentumswunsch nicht realisierbar

17 Prozent haben Angst vor dem Verlust ihres Eigenheims, bei Hauseigentümern mit niedrigem Einkommen sind es mit 24 Prozent sogar fast jeder Vierte. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag des VDGN ergeben, die heute in Berlin vorgestellt worden ist. Dabei wurden 1.502 in Deutschland lebende Personen ab 18 Jahren zu ihrer aktuellen und bevorzugten Wohnsituation, wichtigen Standortfaktoren beim Hauseigentum sowie zu Förderprogrammen und Ängsten befragt.

VDGN-Präsident Jochen Brückmann erklärt dazu: „Angesichts steigender Kosten im Unterhalt ist die Angst vor dem Verlust des Wohneigentums in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Umfrageergebnisse untermauern zusätzlich: Der Traum vom eigenen Heim ist hierzulande nur noch für wenige zu erreichen.“

Nur acht Prozent der Befragten planen den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände. Für 20 Prozent der Befragten mit Wohneigentumswunsch bleibt dieser Traum unerfüllt. Vor fünf Jahren war laut Forsa-Umfrage der Bau oder Kauf eines Eigenheims noch einfacher als heute. Als Ursache werden gestiegene Baukosten, nicht vorhandene Sparmöglichkeiten, gestiegene Hausnebenkosten, hohe Zinsen und fehlendes Eigenkapital genannt. Diese Einschätzung zieht sich durch alle Gruppen – junge wie ältere Menschen, Ost wie West, Stadt wie Land, kleine wie große Einkommen.

Jochen Brückmann weiter: „Wenn viele Menschen den Erhalt und Erwerb von Wohneigentum als sehr schwer bzw. kaum machbar erleben, ist das besorgniserregend – zumal die eigene Immobilie für viele Menschen nach wie vor zu den wichtigsten Formen der Altersvorsorge zählt. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen damit auch, dass den Sorgen und Nöten der Eigenheimer zu wenig Beachtung geschenkt wird.“

Es gibt jedoch wirksame Stellschrauben, um gezielte Kostenentlastungen zu erreichen: Die Senkung oder der vollständige Erlass der Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie, einkommensabhängige Härtefallregelungen bei der Grundsteuer oder die im Koalitionsvertrag versprochene Senkung der Stromsteuer für alle Haushalte. Dazu gehören ebenso realistische Standards für Neubauten, bei Heizungsanlagen oder im Wärmeschutz mit vernünftigen Zeitvorgaben für deren Umsetzung sowie auch wesentlich einfachere Fördertatbestände für Menschen, die im eigenen Eigentum leben oder leben wollen.

© Pavel Losevsky, Adobe Stock  

Handlungsempfehlungen zur Stärkung von selbstgenutztem Wohneigentum

Die Ausgaben sowohl für den Unterhalt als auch den Erwerb von Wohneigentum und die Regelungsdichte sind über die vergangenen Jahre stark angestiegen. Der Handlungsbedarf ist hoch und die Politik muss dort ansetzen, wo die größten Hürden liegen.

  • Kostensenkungen und Ausgabenreduktion

In der Steuerpolitik gibt es wirksame Stellschrauben, um Menschen beim Schritt ins Eigenheim zu unterstützen. Hierzu zählen die Senkung oder der vollständige Erlass der Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie, insbesondere für Familien. Freibeträge pro Erwachsenem und für jedes Kind erhöhen die Chancen für den Kauf oder Bau eines Eigenheims maßgeblich. Auch die Grundsteuer belastet viele Eigentümer spürbar. Der VDGN schlägt deshalb eine einkommensabhängige Härtefallregelung vor: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro jährlich und einer Grundsteuer, die sich nach der Reform mehr als verdoppelt hat, sollte automatisch von einem Härtefall ausgegangen werden. Die im Koalitionsvertrag versprochene Senkung der Stromsteuer für alle Haushalte ist ein weiterer Faktor, der direkt Kosten für das Wohneigentum senkt.

  • Klarheit und Realismus bei gesetzlichen Vorgaben und Standards

Kostenintensive energetische Sanierungen oder auch andere Modernisierungsmaßnahmen werden von Eigenheimbesitzern selbst finanziert und sind oft langfristig ausgelegte Projekte. Sie dürfen nicht durch eine überbordende Bürokratie ausgebremst werden. Die Standards sowohl für Neubauten als auch im Bestand, bei Heizungsanlagen oder im Wärmeschutz sind oft baulich nicht umsetzbar, teils zu hoch und die Zeitvorgaben für deren Umsetzung passen oft nicht zu den Finanzierungmöglichkeiten. Nicht nur die geplante Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt weiter für viel Verunsicherung in der Bevölkerung. Generell sind klare, verständliche und einheitliche Standards notwendig, um privaten Bauherren eine bessere Planungssicherheit zu bieten.

  • Förderprogramme vereinfachen und Informationsqualität verbessern

Es gibt zu viele unterschiedliche Förderprogramme. Hinzu kommt, dass die Beantragung der Förderungen sehr umständlich ist, und Prüfverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, die Förderlandschaft zu entschlacken und Prozesse zu beschleunigen. Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, insbesondere zur Selbstnutzung, benötigt realistische Übergangsfristen, um energetische Standards zu erreichen, ohne sich finanziell zu übernehmen. Eigentumserwerb darf nicht an zu ehrgeizigen Zeitplänen oder an sofortigen Sanierungspflichten scheitern. Ansätze wie bei den jüngst aufgelegten Programmen „Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ werden begrüßt, weil die an die Förderungen geknüpften Sanierungsanforderungen teils abgesenkt wurden.

Die Qualität von Informationen über Fördermöglichkeiten, energetische Maßnahmen, Sanierungen zur Bestandserhaltung, Finanzierungsmöglichkeiten, Regularien bei Grundbucheinträgen und Notarterminen muss steigen. Gerade viele 30- bis 44-jährige würden ein Eigenheim bauen oder kaufen und fühlen sich dabei jedoch nicht ausreichend informiert. Der VDGN fordert daher eine (einzige) zentrale bundesweite Plattform mit allen gängigen Informationen und eine deutliche Förderung von Sanierungsfahrplänen für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen.

  • Absicherung bei Schicksalsschlägen

Bei Schicksalsschlägen wie Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit fordert der VDGN einen staatlichen Härtefallfonds, Stundungen oder Teilerlasse, um den möglichen Verlust des Eigenheims vorzubeugen. Dazu kann in solchen Fällen auch die Begrenzung kommunaler Abgaben durch landesrechtliche Regelungen bei Wasser- und Abwasserkosten gehören.

Die Forsa-Ergebnisse im Überblick:

Die Forsa-Ergebnisse im Detail:

VDGN-Stellungnahme zur kommunalen Wärmeplanung in Berlin

27.11.2025

Mit der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung für die Hauptstadt haben Eigenheimer und Wohnungseigentümer eine Orientierung, welche Gebiete in Berlin wann zentral an das Wärmenetz angeschlossen werden und welche Gebiete nicht. Ziel ist die Entwicklung einer langfristigen Strategie für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das Land Berlin bis zum Jahr 2045. Über das Portal des Berliner Senats hat der VDGN dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Berlin erhalten Sie unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/waermewende/