Mitgliederoffene Veranstaltung der Regionalgruppe Biesdorf Nord mit der Polizei im Haus der Zukunft
Die Einbrüche in Wohnungen und Häuser sind deutschlandweit nach der Corona-Pandemie wieder angestiegen. Für einen erheblichen Teil dieser Straftaten sind laut Polizei gut organisierte Banden verantwortlich. Wie können sich Hauseigentümer dagegen besser schützen? Auf der mitgliederoffenen Informationsveranstaltung der Regionalgruppe Biesdorf-Nord gibt Kriminalhauptkommissar Sven Maschewski vom Landeskriminalamt Berlin wertvolle Tipps für mehr Sicherheit für das eigene Heim und beantwortet Ihre Fragen. Dazu laden wir Sie herzlich ein und zwar am
Donnerstag, den 12. Februar 2026 um 18.00 Uhr im Haus der Zukunft Blumberger Damm 2k 12683 Berlin
Ablauf: Begrüßung Regionalgruppenleiter Jürgen Weber und Jochen Brückmann
Kurzvorstellung des Hauses der Zukunft durch den Gastgeber Marko Andrić, stellvertretender Geschäftsführer des Smart Living & Health Center e.V.
Einbruch im Eigenheim – wie kann ich mich schützen? Erster Kriminalhauptkommissar Sven Maschewski, Fachberater Einbruchschutz beim Landeskriminalamt Berlin, wird Ihnen wichtige Tipps für mehr Sicherheit für Ihr Zuhause geben und Ihre Fragen beantworten.
Anregungen und Themenvorschläge zur weiteren Arbeit der Regionalgruppe Moderation Jochen Brückmann
Im Anschluss möchten wir noch etwas für Ihr Wohl sorgen und in lockerer Atmosphäre mit Ihnen ins Gespräch kommen. Gerne können Sie dazu auch Ihre Freunde und Nachbarn mitbringen. Bitte melden Sie sich für diese Veranstaltung bis zum Dienstag, den 10. Februar unter der Telefonnummer 030 514 888 205 oder unter der E-Mail veranstaltungen@vdgn.de an.
Mehr Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie unter folgendem Link:
Sobald sich am Ende des Winters ein milder, frostfreier Tag ankündigt, ist der perfekte Moment gekommen, um Obstbäumen einen kleinen Frischekick zu gönnen. In der Ruhephase vor dem Austrieb vertragen sie Schnittmaßnahmen besonders gut – und danken es später mit vitalem Wachstum, einer harmonischen Krone und im besten Fall einer üppigen Blüte. Doch ganz so nebenbei sollte man nicht zur Schere greifen. Welche Triebe bleiben, welche müssen weg? Wie viel ist zu viel? Und welches Werkzeug macht den saubersten Schnitt?
Antworten auf all diese Fragen gibt es am 5. März – beim exklusiven Gehölzschnitt-Workshop der Späth’schen Baumschulen für VDGN-Mitglieder. Melden Sie sich jetzt an!
Termin: Do, 5. März, 9–15 Uhr
Kosten: 47,50 € (statt 95 €)
Platzzahl begrenzt
Bitte melden Sie sich per E-Mail unter veranstaltungen@vdgn.de an. Sie können den Kurs auch alternativ in unserem Online-Shop buchen:
Seit vielen Jahren bietet der VDGN bereits Telefonforen und persönliche Beratungen zu zahlreichen Themen rund um die Grundstücksnutzung an. Diesen von seinen Mitgliedern gut angenommenen Service hat der VDGN nun auch für die
Beratungsstelle Hamburg, Grimm 1 (im Küchenstudio RUDER) in 20457 Hamburg
erweitert.
Die Beratungen unserer Fachexperten finden hier im Januar und Februar wie folgt statt:
26. Januar: Wohnungseigentum – von Problemen mit der Hausverwaltung bis hin zur Zahlung von Hausgeld
9. Februar: Vertragsrecht – von gesetzlichen Formvorschriften bis hin zu notariellen Beurkundungen bei Grundstückskaufverträgen
23. Februar: Vorsorgevollmachten – von der notariellen Beurkundung bis hin zu Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers
Möchten Sie eine kompetente persönliche Beratung hierfür wahrnehmen, so können Sie einen Termin mit wenigen Klicks unter folgendem
Nachdem die Stadt Cottbus zum Jahresende 2025 tausenden Garageneigentümern die Pachtverträge für die dazugehörigen Grundstücke gekündigt hat, bereitet der VDGN jetzt erste musterhafte Klagen auf Entschädigung vor. Das bekräftigte VDGN-Vizepräsident Peter Ohm in einem Interview für das ZDF-Heute-Magazin. Das Interview können Sie unter folgendem Link abrufen: Link
Der Hintergrund: Die Stadt ist durch die Kündigung per Gesetz Eigentümer aller Garagen geworden und will damit Mehreinnahmen von fast einer halben Million Euro jährlich erzielen. In diesem Fall steht den ehemaligen Eigentümern gesetzlich eine Entschädigung zu. Die Stadt sieht sich indes nicht in der Pflicht
Der Bundesfinanzhof in München hat heute in drei Verfahren Klagen gegen die Grundsteuer im Bundesmodell zurückgewiesen.
VDGN-Präsident Jochen Brückmann erklärt dazu: „Das Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist enttäuschend. Wir bedauern, dass das höchste deutsche Finanzgericht die typisierenden und pauschalierenden Regelungen des Bewertungsgesetzes mit den angesetzten Nettokaltmieten in seinem Urteil für verfassungskonform hält und diese Grundstücksbewertung toleriert. Millionen Grundstückseigentümer haben darauf gehofft, dass das Bewertungsverfahren und die neue Grundsteuer vom Gesetzgeber revidiert wird. Der VDGN hält seine Kritik aufrecht, dass die neue Grundsteuer im Bundesmodell zu sehr auf Pauschalierungen basiert und die Bodenrichtwerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grundstücken nur unzureichend abbilden. Die im Bewertungsgesetz angesetzten Nettokaltmieten sind ebenso zu ungenau und bilden nicht die tatsächlich erzielbaren Mieten ab. Trotz des enttäuschenden Urteils ist der Gesetzgeber gefordert, bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und den pauschalen Wertfeststellungen zur Grundsteuer nachzubessern.“
Nach Ansicht der Kläger sind die Bewertungsmethoden verfassungswidrig und verstoßen gegen das Grundgesetz. Deswegen werden die Kläger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Der VDGN rät seinen betroffenen Mitgliedern, wenn sie Einsprüche eingelegt haben, diese bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufrechtzuerhalten.
Erwerb der eigenen vier Wände ist für 20 Prozent der Befragten mit Wohneigentumswunsch nicht realisierbar
17 Prozent haben Angst vor dem Verlust ihres Eigenheims, bei Hauseigentümern mit niedrigem Einkommen sind es mit 24 Prozent sogar fast jeder Vierte. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag des VDGN ergeben, die heute in Berlin vorgestellt worden ist. Dabei wurden 1.502 in Deutschland lebende Personen ab 18 Jahren zu ihrer aktuellen und bevorzugten Wohnsituation, wichtigen Standortfaktoren beim Hauseigentum sowie zu Förderprogrammen und Ängsten befragt.
VDGN-Präsident Jochen Brückmann erklärt dazu: „Angesichts steigender Kosten im Unterhalt ist die Angst vor dem Verlust des Wohneigentums in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Umfrageergebnisse untermauern zusätzlich: Der Traum vom eigenen Heim ist hierzulande nur noch für wenige zu erreichen.“
Nur acht Prozent der Befragten planen den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände. Für 20 Prozent der Befragten mit Wohneigentumswunsch bleibt dieser Traum unerfüllt. Vor fünf Jahren war laut Forsa-Umfrage der Bau oder Kauf eines Eigenheims noch einfacher als heute. Als Ursache werden gestiegene Baukosten, nicht vorhandene Sparmöglichkeiten, gestiegene Hausnebenkosten, hohe Zinsen und fehlendes Eigenkapital genannt. Diese Einschätzung zieht sich durch alle Gruppen – junge wie ältere Menschen, Ost wie West, Stadt wie Land, kleine wie große Einkommen.
Jochen Brückmann weiter: „Wenn viele Menschen den Erhalt und Erwerb von Wohneigentum als sehr schwer bzw. kaum machbar erleben, ist das besorgniserregend – zumal die eigene Immobilie für viele Menschen nach wie vor zu den wichtigsten Formen der Altersvorsorge zählt. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen damit auch, dass den Sorgen und Nöten der Eigenheimer zu wenig Beachtung geschenkt wird.“
Es gibt jedoch wirksame Stellschrauben, um gezielte Kostenentlastungen zu erreichen: Die Senkung oder der vollständige Erlass der Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie, einkommensabhängige Härtefallregelungen bei der Grundsteuer oder die im Koalitionsvertrag versprochene Senkung der Stromsteuer für alle Haushalte. Dazu gehören ebenso realistische Standards für Neubauten, bei Heizungsanlagen oder im Wärmeschutz mit vernünftigen Zeitvorgaben für deren Umsetzung sowie auch wesentlich einfachere Fördertatbestände für Menschen, die im eigenen Eigentum leben oder leben wollen.
Handlungsempfehlungen zur Stärkung von selbstgenutztem Wohneigentum
Die Ausgaben sowohl für den Unterhalt als auch den Erwerb von Wohneigentum und die Regelungsdichte sind über die vergangenen Jahre stark angestiegen. Der Handlungsbedarf ist hoch und die Politik muss dort ansetzen, wo die größten Hürden liegen.
Kostensenkungen und Ausgabenreduktion
In der Steuerpolitik gibt es wirksame Stellschrauben, um Menschen beim Schritt ins Eigenheim zu unterstützen. Hierzu zählen die Senkung oder der vollständige Erlass der Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie, insbesondere für Familien. Freibeträge pro Erwachsenem und für jedes Kind erhöhen die Chancen für den Kauf oder Bau eines Eigenheims maßgeblich. Auch die Grundsteuer belastet viele Eigentümer spürbar. Der VDGN schlägt deshalb eine einkommensabhängige Härtefallregelung vor: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro jährlich und einer Grundsteuer, die sich nach der Reform mehr als verdoppelt hat, sollte automatisch von einem Härtefall ausgegangen werden. Die im Koalitionsvertrag versprochene Senkung der Stromsteuer für alle Haushalte ist ein weiterer Faktor, der direkt Kosten für das Wohneigentum senkt.
Klarheit und Realismus bei gesetzlichen Vorgaben und Standards
Kostenintensive energetische Sanierungen oder auch andere Modernisierungsmaßnahmen werden von Eigenheimbesitzern selbst finanziert und sind oft langfristig ausgelegte Projekte. Sie dürfen nicht durch eine überbordende Bürokratie ausgebremst werden. Die Standards sowohl für Neubauten als auch im Bestand, bei Heizungsanlagen oder im Wärmeschutz sind oft baulich nicht umsetzbar, teils zu hoch und die Zeitvorgaben für deren Umsetzung passen oft nicht zu den Finanzierungmöglichkeiten. Nicht nur die geplante Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt weiter für viel Verunsicherung in der Bevölkerung. Generell sind klare, verständliche und einheitliche Standards notwendig, um privaten Bauherren eine bessere Planungssicherheit zu bieten.
Förderprogramme vereinfachen und Informationsqualität verbessern
Es gibt zu viele unterschiedliche Förderprogramme. Hinzu kommt, dass die Beantragung der Förderungen sehr umständlich ist, und Prüfverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, die Förderlandschaft zu entschlacken und Prozesse zu beschleunigen. Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, insbesondere zur Selbstnutzung, benötigt realistische Übergangsfristen, um energetische Standards zu erreichen, ohne sich finanziell zu übernehmen. Eigentumserwerb darf nicht an zu ehrgeizigen Zeitplänen oder an sofortigen Sanierungspflichten scheitern. Ansätze wie bei den jüngst aufgelegten Programmen „Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ werden begrüßt, weil die an die Förderungen geknüpften Sanierungsanforderungen teils abgesenkt wurden.
Die Qualität von Informationen über Fördermöglichkeiten, energetische Maßnahmen, Sanierungen zur Bestandserhaltung, Finanzierungsmöglichkeiten, Regularien bei Grundbucheinträgen und Notarterminen muss steigen. Gerade viele 30- bis 44-jährige würden ein Eigenheim bauen oder kaufen und fühlen sich dabei jedoch nicht ausreichend informiert. Der VDGN fordert daher eine (einzige) zentrale bundesweite Plattform mit allen gängigen Informationen und eine deutliche Förderung von Sanierungsfahrplänen für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen.
Absicherung bei Schicksalsschlägen
Bei Schicksalsschlägen wie Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit fordert der VDGN einen staatlichen Härtefallfonds, Stundungen oder Teilerlasse, um den möglichen Verlust des Eigenheims vorzubeugen. Dazu kann in solchen Fällen auch die Begrenzung kommunaler Abgaben durch landesrechtliche Regelungen bei Wasser- und Abwasserkosten gehören.
Der aktuelle Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalts bezieht sich im konkreten auf eine Änderung der Gebäudevermessungspflicht. Dafür soll vorrangig der § 14, Nachweis von Gebäuden, verändert werden.
Mit der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung für die Hauptstadt haben Eigenheimer und Wohnungseigentümer eine Orientierung, welche Gebiete in Berlin wann zentral an das Wärmenetz angeschlossen werden und welche Gebiete nicht. Ziel ist die Entwicklung einer langfristigen Strategie für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das Land Berlin bis zum Jahr 2045. Über das Portal des Berliner Senats hat der VDGN dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Die EnergieEinsparInitiative Berlin (EEIB) hat ihr Sprechergremium neu aufgestellt – mit dabei ist auch VDGN-Präsident Jochen Brückmann als Vertreter der Wohnungswirtschaft. Gemeinsam mit René Wrobel (Berliner Energie und Wärme) und Andreas Koch-Martin (Innung SHK Berlin) setzt er sich dafür ein, Klimaschutz, soziale Verantwortung und wirtschaftliche Stabilität in Berlin zusammenzudenken. Das Trio steht für Praxisnähe, Erfahrung und echten Dialog.
Die EEIB vereint zahlreiche Berliner Unternehmen und Institutionen – mit einem klaren Ziel: Energieeinsparen für alle Verbrauchergruppen so einfach wie möglich machen. Mit Angeboten wie Brennwert-Checks, Experten-Schulungen oder Energieberatungen vor Ort unterstützt die Initiative Haushalte und Betriebe dabei, ihren Verbrauch zu senken und den steigenden Energiekosten sowie den Klimafolgen entgegenzuwirken.
Mitglieder der EnergieEinsparInitiative Berlin sind neben dem VDGN der Verband BBU, BauInfo Zentrum, BEA, Berliner Stadtwerke, BFW, der Caritasverband für das Erzbistum Berlin, GASAG, Haus und Grund Berlin, Handwerksammer Berlin, IHK Berlin, Innung SHK Berlin, InfraLab Berlin, Landesverband für Energieeffizienz, Schornsteinfeger-Innung Berlin und der Berliner Energie und Wärme AG.
Drei Fragen an Jochen Brückmann:
Wie sieht für Sie ein energieeffizientes Berlin der Zukunft aus?
In Berlin werden energie- und klimafreundliche Maßnahmen im Einklang mit der Bevölkerung umgesetzt. Die Berlinerinnen und Berliner haben Freude an der Energiewende und sind – wie heute schon – bereit, ihren Beitrag zu leisten. Politik und Verwaltung sorgen durch verlässliche Förderprogramme für Klarheit, statt wie bisher mit ständig wechselnden Maßnahmen Irritation und Unsicherheit zu erzeugen.
Berlin ist Vorreiter in Forschung und Entwicklung rund um Energieeffizienz, und die ansässigen Unternehmen produzieren innovative Technologien. Mit Pilotprojekten – auch in bestehenden Siedlungsgebieten – übernimmt Berlin immer wieder eine führende Rolle.
Welche zentralen Herausforderungen sehen Sie derzeit für Grundstücksnutzer beim Energiesparen?
Viele Grundstücksnutzer haben nicht nur hart dafür gearbeitet, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, sondern sie investieren kontinuierlich mit eigenem Geld in ihre Häuser. Sie müssen, wenn sie Maßnahmen planen, gut informiert sein. Das wird aufgrund der Vielfalt an technischen Möglichkeiten immer komplexer. Hinzu kommt eine viel zu erratische Politik, wenn es um gesetzliche Vorgaben und Förderungen geht. Unsere eigenen Umfragen zeigen, dass im Bereich der Information noch einiges an Entwicklungspotential steckt. So können Sanierungsfahrpläne Eigenheimern helfen, die für sie und damit auch für das Energiesparen sinnvollen Entscheidungen zu treffen.
Haben Sie einen kleinen Energiespar-Trick, den Sie selbst regelmäßig anwenden?
Ich bin Fan von Bewegungsmeldern. An den richtigen Orten eingesetzt, können sie mit geringem Aufwand – z. B. im Alltag einer Familie – im Einfamilienhaus viel Energie einsparen. Früher wurde bei uns im Haus und im Keller immer wieder Licht angelassen, also das Ausschalten vergessen. Gerade der Bewegungsmelder im Flur, von dem die Zimmer unserer Kinder (inzwischen junge Erwachsene) abgehen, hat sich sehr bewährt.
VDGN bedauert Ablehnung des CDU-Antrages zur Grundsteuerbefreiung für Kleingärten durch den Landtag in Potsdam
Die heutige Ablehnung des von der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag eingebrachten Antrages, Kleingärtner von der Grundsteuer zu befreien, ist sehr bedauerlich, erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Die Initiative der CDU war gut durchdacht und mehr als sinnvoll. Die Entscheidung ist daher enttäuschend und nicht nachvollziehbar.
Der erhebliche Verwaltungsaufwand bleibt nun bestehen, der im Zuge der Grundsteuerreform mit der Datenerhebung und Bewertung der Kleingartenflächen verbunden ist. Der Antrag der CDU-Fraktion hätte nicht nur die Kleingärtner, sondern auch Finanzämter und Kommunen von Bürokratie befreit.
Die Befreiung von der Grundsteuer hätte zudem in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten eine finanzielle Entlastung für die Kleingärtner bedeutet und die Zukunft dieser grünen Oasen besser gesichert. Diese Chance hat der Landtag in Potsdam neben einer Entlastung der Verwaltung heute leider verpasst.“