Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die alte Regelung war verfassungswidrig. Die bisherigen Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig überaltert und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstoßen. Bisher wurden bei der Berechnung der Grundsteuer in Ostdeutschland die Immobilienwerte von 1935 genommen und in Westdeutschland die von 1964. Das führte zu großen Abweichungen bei der Höhe des Steuersatzes.

Ab wann tritt die Grundsteuer in Kraft?

In Kraft tritt die neue Grundsteuer am 1. Januar 2025. Bewertungsstichtag der Grundsteuerwerte ist der 01. Januar 2022. Dann wieder (alle 7 Jahre) am 1. Januar 2029. Die Finanzämter planen, die Feststellungen der Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge möglichst bis zum 30. Juni 2024 zu erledigen. Die Gemeinden sind dann in der Lage, ihre Hebesätze zu ermitteln und die Grundsteuerbescheide ab dem 1. Januar 2025 bekanntzugeben.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auch zukünftig in drei Schritten berechnet: Immobilienwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Was muss ich jetzt machen?

Mit der Grundsteuerreform werden mit dem Stichtag 1. Januar 2022 alle Immobilien in Deutschland neu bewertet. Vom 1. Juli bis 31. Oktober dieses Jahres müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland ihre Grundsteuerangaben beim Finanzamt für die Neuberechnung über das digitale Elster-Formular einreichen.

Was reiche ich für die Feststellungserklärung ein?

  • Die Steuernummer finden Sie auf Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid bzw. auf Schreiben des Finanzamtes. Das Format lautet: 11XX/XXX/XXXXX
  • Lage des Grundstückes: Straße und Hausnummer
  • Art des Grundstückes: Eigentumswohnung oder Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Dies sind Wohngrundstücke, die eine bzw. zwei Wohnungen enthalten. Ein Grundstück gilt auch dann als Ein- bzw. Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Ein- bzw. Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  • Miteigentumsanteil (MEA) bei Eigentumswohnungen: Der Miteigentumsanteil (z. B. 220/10.000) ist der Teilungserklärung oder ggf. der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen.
  • Fläche des Grundstückes (Grundbuchauszug)
  • Baujahr: Das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit. Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine genaue Jahresangabe benötigt. (Die Angaben finden sich z.B. in den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.)
  • Wohn- und Nutzfläche: Die Angaben finden sich z.B. in den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze: Anzugeben ist die Anzahl der Stellplätze. Stellplätze im freien (ohne Gebäude) sind nicht einzutragen.
  • Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022. Die Bodenrichtwerte lassen sich aus dem Informationssystem BORIS des jeweiligen Bundeslandes entnehmen, die online spätestens am 1. Juli 2022 verfügbar sind. Eine Übersicht über die jeweiligen BORIS-Portale der Bundesländer finden Sie unter https://www.vdgn.de/ihr-thema/grundsteuer/

Wie reiche ich die Grundsteuer ein?

Über „Elster – Ihr Online-Finanzamt“, eine kostenlose Software der Finanzämter, geben Sie Ihre Erklärung zur Grundsteuer ab. Ein Benutzerkonto kann kostenlos beantragt werden über https://www.elster.de. Die Zustellung des Zugangscodes für Elster mit der Post kann bis zu drei Wochen dauern. Mit dem Benutzerkonto dürfen auch andere Erklärungen wie Einkommenssteuer oder Erklärungen für Angehörige elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Umgekehrt können Sie auch ein Benutzerkonto eines Ihrer Angehörigen für die Abgabe der Grundsteuererklärung nutzen.

Wie kann ich einen Antrag auf Härtefall stellen, damit ich die Grundsteuer in Papierform abgeben kann?

Ein Härtefall-Antrag kann per E-Mail, schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Finanzamt formlos gestellt werden, müssen aber begründet werden. Das heißt, der Steuerpflichtige ist nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder eingeschränkt in der Lage, das Elster-Portal zu nutzen oder der finanzielle Aufwand dafür ist zu hoch. Ab Ende Juni stehen für diese Fälle bei den Finanzämtern Vordrucke für die Grundsteuererklärung bereit. Die Unterlagen werden jedoch persönlich von den Finanzämtern zugeschickt.