Wer nicht widerspricht, zahlt auch fehlerhafte Rechnungen

24.09.2010

Brandenburg droht Welle von Beitragsbescheiden für Altanschließer

Brandenburg droht eine neue Welle von Bescheiden für Altanschließer. Schon in gut 14 Tagen will der größte Zweckverband Brandenburgs, der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), einen entsprechenden Beschluß fassen. Dann werden rund 23 500 Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) rät allen Betroffenen, gegen Bescheide für Altanschließer generell Widerspruch einzulegen. VDGN-Präsident Peter Ohm: „Nur so behält man sich ein Stück Wehrhaftigkeit um die Ordnungsmäßigkeit prüfen zu lassen.“

Wie wichtig das ist, zeigte in dieser Woche ein Prozeß, in dem die Stadt Jüterbog gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming (WAZ) geklagt hatte. Der Richter rügte dabei auch die Globalkalkulation des Zweckverbandes, weil der unzulässige Posten mitberechnet hatte und die Bescheide dadurch möglicherweise zu hoch ausfielen. Peter Ohm: „Offensichtlich hatte sich der WAZ zu seinem Gunsten verrechnet. Wer nicht Widerspruch einlegt, der zahlt solche fehlerhaften Rechnungen.“

Der VDGN setzt bei der gerichtlichen Gegenwehr weiterhin auf Musterverfahren von Prozeßgemeinschaften. Peter Ohm: „Wir bleiben aber bei unserer generellen Haltung, daß auf die Erhebung der Altanschließerbeiträge verzichtet werden soll. Dem Bürger ist nur schwer vermittelbar, daß er für Anschlüsse, die zum Teil weit vor der Wende gelegt wurden und die er zu DDR-Zeiten mit dem Wasserentgelt auch schon bezahlt hat, jetzt noch einmal Beiträge bezahlen soll. Die bevorstehende Beitragswelle gefährdet vor allem den sozialen Frieden im Land.“