Weiter Abstand halten!

04.10.2022

In einer Stellungnahme drängt der VDGN auf Mindestabstände auch zwischen Elektrolyseanlagen und Wohnbebauungen.

Dieter Schütz / pixelio.de

24 Stunden Zeit hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den beteiligten Verbänden eingeräumt, um zu einem weitreichenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Dieser Gesetzentwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen künftig Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus Strom, also Elektrolyseanlagen, schneller und leichter erreichtet werden können, wenn sie in der Nähe von bereits bestehenden Windenergieanlagen gebaut werden. Zudem soll den Bundesländern die beschleunigte Öffnung von Braunkohle-Tagebauflächen zur Belegung mit Windenergie- und/oder Photovoltaik-Anlagen ermöglicht werden.

Besonders der erste Punkt ist für Eigenheimer und andere Grundstücksnutzer heikel, bedroht er doch die meist jetzt schon zu knapp bemessenen Mindestabstände zwischen Wohnbebauungen und Energieerzeugungsanlagen. Deshalb drängt der VDGN in seiner Stellungnahme darauf, dass Elektrolyseanlagen nicht in die bestehenden Abstände zwischen den Windenergieanlagen und Wohnbebauungen hineingebaut werden. Eine Elektrolyseanlage ist eine Industrieanlage, für die mindestens dieselben Abstandsregeln gelten müssen wir für Windenergieanlagen.

Für den VDGN ist klar: Trotz der notwendigen heimischen Energiegewinnung muss der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle stehen.