Verbraucher vor überhöhten Gaspreisen schützen!

01.04.2008

VDGN unterstützt Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen Preise der Berliner GASAG

Der heutige 1. April 2008 ist – nach einer Fristverlängerung – der Termin, zu dem zahlreiche Gasversorger Auskünfte über ihre Preiskalkulationen an das Bundeskartellamt übermittelt haben müssen. Das Kartellamt prüft dann die Zulässigkeit der Preise. Der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhart Beleites, erklärt aus diesem Anlaß:

Angesichts der für viele Menschen kaum mehr tragbaren fortlaufenden Energiepreiserhöhungen ist unser Verband zuversichtlich, daß das Bundeskartellamt eine ernsthafte Prüfung vornehmen wird. Deren Ergebnis wird sicher auch für den Bundesgerichtshof von Belang sein, vor dem mit Unterstützung des VDGN ein Verfahren um die Gaspreise des Berliner Versorgers GASAG betrieben wird. Ein Mitglied unseres Verbandes hatte gegen die GASAG-Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2005 und zum 1. Juni 2006 geklagt. Daraufhin erklärte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Erhöhungen für unwirksam, insbesondere weil für den GASG-Kunden nicht nachvollziehbar ist, was unter den vom Unternehmen angeführten „Gasbezugskosten“ zu verstehen ist, wie sich diese zusammensetzen und von welchen Bedingungen deren Höhe abhängt. Dieses vom Berliner Landgericht revidierte Urteil unterliegt nun der höchstrichterlichen Prüfung, und wir sind zuversichtlich, daß auch dies dazu beitragen wird, die Verbraucher vor unbilligen Preiserhöhungen zu schützen und endlich die Transparenz der Preiskalkulationen herzustellen.