VDGN stellt Strafanzeige gegen GASAG

23.04.2010

Betrug und Untreue: Gasversorger verweigert Rückzahlung zuviel gezahlter Gebühren. VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites: GASAG soll Kunden nicht weiter verschaukeln

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat gegen den Berliner Gasversorger GASAG Strafanzeige wegen Betrugs und Untreue gestellt. Hintergrund dieser Strafanzeige ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes BGH vom 15. Juli 2009. Darin hatte der BGH festgestellt, dass die Preiserhöhungsklausel der GASAG in den Sonderverträgen der Tarife „Aktiv“, „Fix“ und „Vario2“ unwirksam ist. Unwirksam sind damit die Preiserhöhungen für die Kunden dieser Sondertarife, die zum 1. Oktober 2005 und zum 1. Januar 2006 erfolgt waren. Diese GASAG-Kunden haben Anspruch auf eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Gebühren. Die GASAG verweigert eine Rückerstattung. Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit, auch im Zusammenhang mit anhängigen Rückforderungsklagen von GASAG-Kunden, verbreitet sie den Eindruck, daß ein Anspruch auf die Rückerstattung nicht bestehe.

VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites: „Der VDGN sieht damit den Tatbestand des Betruges als erfüllt an. Außerdem liegt eine Verletzung des Treueverhältnisses vor, woraus sich der Vorwurf der Untreue begründet. Die GASAG sollte endlich damit aufhören, ihre Kunden zu verschaukeln, indem sie ihnen vorgaukelt, Rückzahlungsansprüche bestünden nicht. Ansonsten wird die GASAG neben vielen verlorenen Prozessen auch einen erheblichen Imageschaden zu beklagen haben.“