VDGN fordert:

10.09.2008

Bestehende Kleingartenanlagen brauchen absoluten Bestandsschutz

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) begrüßt die Ankündigung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, rund 150 Berliner Kleingartenanlagen mindestens bis zum Jahr 2020 zu sichern. Diese Absichtserklärung kann aber nur ein erster Schritt sein. Der VDGN erneuert seine Forderung, sämtliche Kleingartenanlagen dauerhaft zu schützen. Nicht realisiert werden dürfen die Vorschläge des Berliner Liegenschaftfonds, bei 20 jetzigen Kleingartenkolonien die landeseigenen Flächen anderweitig zu nutzen. Der Kleingartenentwicklungsplan des Senats muß dahingehend korrigiert werden, daß ein absoluter Bestandsschutz für bestehende Kleingartenanlagen in Berlin festgeschrieben wird.