VDGN fordert Erika Steinbach auf: Enteignungen nach 1945 akzeptieren!

11.02.2010

Offener Brief an Präsidentin des Bundesverbandes der Vertriebenen: Begünstigung von „Alteigentümern“ in Neuen Bundesländern würde vor allem auch Umsiedlern und Vertriebenen schaden

Der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, hat die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, aufgefordert, sich den tatsächlichen Interessen der Umsiedler und Vertriebenen zuzuwenden. Dazu hat sich Ohm an Frau Steinbach mit einem Offenen Brief gewandt, der die Überschrift trägt: „Ihr Einsatz für das Eigentum der Umsiedler und Vertriebenen im Osten Deutschlands ist gefragt!“

Der VDGN-Präsident hält Erika Steinbach darin vor, daß sie sich bisher nicht um die Interessen jener Zehntausenden Menschen gekümmert hat, die in den letzten eineinhalb Jahrzehnten in den Neuen Bundesländern ihr nach 1945 erworbenes Eigentum an Land aus der Bodenreform an den Staat abgeben mußten. Immerhin sei in der Sowjetischen Besatzungszone mehr als ein Drittel des Bodenreformlandes an Umsiedler und Vertriebene gegangen.

Als neue Gefahr für das Eigentum von Umsiedlern und Vertriebenen im Osten Deutschlands kennzeichnete Ohm einen Passus des Koalitionsvertrages von CDU und FDP, nach dem „Alteigentümern“ ein begünstigter Erwerb nach 1945 enteigneter Flächen ermöglicht werden könne. Werde das realisiert, sei eine Welle juristischer Auseinandersetzungen zu erwarten, die wieder die Grundsatzfrage zum Bestand der Enteignungen nach 1945 stellt.

Ohm: „Sie selbst, sehr geehrte Frau Präsidentin, sollten aus unserer Sicht alles dafür tun, damit der genannte Passus des Koalitionsvertrages nicht zur Anwendung kommt. Sie sollten sich von allen Initiativen distanzieren, die auch nur ansatzweise geeignet sein könnten, jene Eigentumsveränderungen im östlichen Teil der heutigen Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen, die im Gefolge des Zweiten Weltkriegs eingetreten sind. Und Sie sollten endlich erklären, daß die Enteignungen Deutscher in heutigen Gebieten Polens, Tschechiens und Rußlands Geschichte, keinesfalls aber Gegenstand von Ansprüchen auf Revision oder Entschädigung sind. Erst das würde ihrer Abgrenzung von den Aktivitäten der berüchtigten Preußischen Treuhand volle Glaubwürdigkeit verleihen. Dieses klare Bekenntnis zur europäischen Nachkriegsordnung auch in Eigentums-und Vermögensfragen läge im Interesse der Mehrheit der Umsiedler und Vertriebenen sowie deren Nachkommen insbesondere in den Neuen Bundesländern.“