Urteil bringt Rechtssicherheit für Kunden

15.09.2010

Verfassungsgericht erklärt Gasag-Preiserhöhungsklauseln als unwirksam

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) begrüßt ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Gasag, wonach der Energieversorger keine einseitigen Preisklauseln verwenden darf. VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites: „Dieses Urteil gibt im Bereich der Daseinsvorsorge eine große Rechtssicherheit für den Kunden.“ Die jetzige Entscheidung geht auf Klagen vieler VDGN-Mitglieder zurück, die Geld aus Preiserhöhungen zurückfordern, die die Gasag mit den jetzt endgültig gekippten Klauseln verlangt hatte.

Eckhart Beleites: „Es bestehen jetzt gute Chancen auf die bisher von der Gasag abgelehnten Rückerstattungen für die Endabnehmer.“ Dieses Urteil gibt auch positive Signale für eine weitere Klage, die VDGN-Vizepräsident Beleites gegen die Wasserbetriebe eingereicht hat. Den Wasserbetrieben soll untersagt werden, weiterhin Abschlagszahlungen so zu gestalten, daß bereits nach Ablauf von 10 Monaten der prognostizierte Wasserverbrauch für das ganze Jahr kassiert wird. Eckhart Beleites: „Damit verschafft sich der Versorger einen zinslosen Kredit auf Kosten der Kunden.“

Die Gasag hat bereits für das kommende Jahr Preiserhöhungen um 13 Prozent angekündigt. Eine Ausweichmöglichkeit besteht im Vergleichen der Preise verschiedener Versorger und dem Wechsel des Anbieters.