Umsetzung des Einigungsvertrages angemahnt

07.04.2008

VDGN-Aktionsbündnis traf sich mit Vertretern des Innenausschusses des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern

Die Umsetzung des Einigungsvertrages in Sachen „Altanschlüsse“ für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung hat VDGN-Vizepräsident Peter Ohm beim zweiten Treffen von Vertretern des VDGN-Aktionsbündnisses Wasser/Abwasser in Mecklenburg-Vorpommern mit den Obleuten des Innenausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern angemahnt. Er erinnerte daran, daß für sogenannte Erschließungsanlagen, die schon zu DDR-Zeiten bestanden, laut Einigungsvertrag keine Beiträge erhoben werden dürfen. Beim Straßenbau über das Baugesetzbuch in geltendes Recht verwandelt worden. Für den Sektor Wasser/Abwasser stehe dies jedoch weiterhin aus. Bei dem Treffen im Schweriner Schloß am 3. April wies Ohm auch darauf hin, daß die Eigentümer jener Grundstücke, die schon am 3. Oktober 1990 an das Wasser- oder Abwassersystem angeschlossen waren, über ihre Gebührenzahlungen die Amortisation und Erneuerung der Anlagen bereits bezahlt haben. Diese Punkte sowie das mit der Erhebung von Beiträgen für „Altanschlüsse“ verletzte Prinzip des Vertrauensschutzes für Erwerber von Grundstücken waren dann auch die Kernaussagen des Positionspapiers, welches den Vertretern des Innenausschusses übergeben wurde.

Einleitend hatte das Aktionsbündnis, ein Zusammenschluß zahlreicher Bürgerinitiativen, über die Erfahrungen des VDGN bei der Umstellung von Beiträgen auf Gebühren im Trinkwassersektor am Beispiel Thüringens berichtet. Peter Ohm machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß es die sogenannte „ Soll-Bestimmung“ zur Beitragserhebung nur in den Kommunalabgabengesetzlichkeiten von vier Bundesländern gibt. Eines davon sei Mecklenburg-Vorpommern. Es sei an der Zeit, auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Novellierung hin zur „Kann-Bestimmung“ einzuleiten und damit den Weg frei zu machen für das Gebührenmodell als gerechtere Variante.

Mit großem Interesse nahmen die Vertreter des Innenausschusses die Ausführungen von Fritz Hildebrand über das Treffen des VDGN-Aktionsbündnisses mit dem Präsidenten des Mieterbundes, Franz-Georg Rips, Ende Februar zur Kenntnis. Dieses Signal eines konstruktiven Dialogs erteile allen Kräften, die Mieter und Grundstücksbesitzer gegeneinander ausspielen wollen, eine deutliche Abfuhr.

Auf die Frage des Ausschußvorsitzenden Norbert Nieszery, wie die abschlägige Antwort des Innenministeriums auf das vom Aktionsbündnis vorgeschlagene Gebührenmodell bei den Bürgerinitiativen aufgenommen worden ist, resümierte Dietmar Pavel aus Teterow: Das Antwortschreiben könne in keiner Weise befriedigen, da das Innenministerium eigentlich in der Pflicht stehe, Vorschläge zu erarbeiten, die den Problemen im Land gerecht werden. Statt dessen versuche es, sich mit überholten Argumenten aus der Verantwortung zu ziehen. Breite Zustimmung bei den Teilnehmern fand daraufhin der Vorschlag von Norbert Nieszery, bei der nächsten Zusammenkunft des VDGN-Aktionsbündnisses mit den Obleuten des Innenausschusses, die Vertreter des Innenministeriums dazu zu laden.

Große Betroffenheit erzeugten die Schilderungen von Hans-Joachim Volkmann aus Lüssow über Fallbeispiele im Zusammenhang mit Beitragserhebungen im Zweckverbandsbereich Bützow-Sternbeck, so auch über die Belastung von Kommunen mit Beiträgen für „Altanschlüsse“.