Teure Überprüfungen im Namen des Klimaschutzes

15.07.2021

Mit der Novelle der Kehr- und Überprüfungsordnung überträgt die Bundesregierung den beauftragten Bezirksbürgermeistern neue Aufgaben – zu Lasten von Hauseigentümern.

Hintergrund dieser Verordnung ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieauswiesen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden stellt.

Überprüft wird die Einhaltung der Vorschriften durch die bevollmächtigten Schornsteinfeger. Die hierfür anfallenden Kosten sind in der Kehr –und Überprüfungsordnung (KÜO) detailliert geregelt – und somit eine sichere Einnahmequelle für die Schornsteinfeger. Doch mit der Novelle der Verordnung führt die Bundesregierung neue Prüftatbestände ein. Neu und besonders teuer sind hierbei Überprüfungen der Nachrüstungspflicht bei Heizungen im Zuge von Sanierungen bestehender Gebäude oder Überprüfungen der Rauch- und Abgasführung nach baulichen Maßnahmen.