Streit um Pflanzen: Telefonforum zum Nachbarrecht

07.03.2024

Sehr sensible Punkte im Verhältnis zwischen Nachbarn sind Grenzabstände von Pflanzen, überhängende Zweige und Laubfall. Die einzuhaltenden Grenzabstände für Bäume, Sträucher, Hecken, und sonstige Gehölze sind in den ebenfalls jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen festgelegt und können je nach Bundesland, Pflanzenart- und –höhe sehr unterschiedlich sein. Einheitlich durch das BGB ist indes geregelt, daß vom Nachbargrundstück überhängende Zweige oder Äste nicht geduldet werden müssen, wenn die wirtschaftliche Nutzung des eigenen Grundstücks dadurch erschwert oder verhindert wird. Spezielle Fragen dazu sowie zu anderen Themen des Nachbarrechts beantworten wir bei bei unserem Telefonforum am Donnerstag, dem 14. März, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. Rufen Sie an unter den Telefonnummern 030 514 888 40 oder 030 514 888 68.