Strafanzeige gegen Zweckverband Fürstenwalde

04.04.2008

„Abwasser-Rebellen“ schalten mit VDGN-Unterstützung Staatsanwaltschaft ein wegen Hausfriedensbruch, Rechtsbeugung, Nötigung und anderem mehr

Mit Unterstützung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) haben die Ehelaute Barbara und Thomas Plenzke aus dem brandenburgischen Rauen (Landkreis Oder-Spree) am Freitag Strafanzeige gegen den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland, gegen einzelne Vertreter des Zweckverbandes und gegen drei Polizisten gestellt. Plenzkes, die dem VDGN angehören und die als „Abwasserrebellen von Rauen“ bekannt geworden sind, liegen seit Jahren im Rechtsstreit mit dem Fürstenwalder Zweckverband, der ihnen verwehren will, eine eigene biologische Kleinkläranlage auf ihrem Grundstück zu betreiben. Statt dessen soll das Abwasser über die zentrale Kanalisation entsorgt werden.

Obwohl dazu mehrere Verfahren vor Gericht anhängig sind, erschienen am 18. März 2008 mehrere Vertreter des Zweckverbandes mit polizeilicher Begleitung in Rauen und nahmen auf dem Grundstück gegen den Willen der Familie Plenzke Vermessungsarbeiten vor. Sie verließen das Grundstück auch nicht, nachdem die Familie einen Beschluß des Amtsgerichtes Fürstenwalde über die Unwirksamkeit der Satzung vorwies, auf die der Zweckverband seine Maßnahme stützte. Selbst der Umstand, daß Barbara Plenzke aufgrund des Vorfalls einen gesundheitlichen Zusamenerbruch erlitt und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden mußte, bewog die Verterter des Zweckverbandes nicht, die Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück der Familie abzubrechen.

Die Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt/Oder wegen folgender Straftatbestände gestellt: Hausfriedensbruch, Amtsanmaßung, Körperverletzung, Nötigung, unterlassene Hilfeleistung, Rechtsbeugung und Körperverletzung im Amt. Die Anzeige wurde im Namen der Familie Plenzke von dem Berliner Rechtsanwalt Jürgen Naumnann eingereicht.

Der Präsident des VDGN, Eckhart Beleites, erklärte dazu: „Wir erwarten, daß der Strafanzeige mit großer Gewisenhaftigkeit nachgegangen wird. Es darf nicht sein, daß sich die Praktiken des Zweckverbandes durchsetzen. Ansonsten wäre die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik in höchster Gefahr.“