Steuer auf Müll und Abwasser?

23.10.2009

Öffentliche Daseinvorsorge nicht weiter privatisieren!

Für die Entsorgung von Abwasser und Müll soll bei kommunalen Betrieben Umsatzsteuer erhoben werden, verlautet es aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und FDP für die Regierungsbildung im Bund. Dazu erklärt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN):

Sollte dieses Vorhaben Realität werden, würde das nicht nur die Lebenshaltungskosten der meisten Bürger um einen erheblichen Betrag erhöhen, sondern mit Sicherheit einen weiteren Schub bei der Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge bedeuten. Im Interesse der Bürger muß aber das Gegenteil geschehen. Privatisierungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen rückgängig gemacht werden. Sie haben nur zu einer Steigerung der Belastungen geführt. Man schaue sich nur das Beispiel der Berliner Wasserbetreibe an, die nach ihrer Teilprivatisierung die höchsten Wasserpreis in einer deutschen Großstadt kassieren.

Nicht vertretbar ist die Erhebung der Umsatzsteuer auf Müll und Abwasser aber auch, weil in beiden Bereichen ein Anschluß- und Benutzungszwang für die Grundstückseigentümer besteht. Bei den Geldbeträgen, die für die Entsorgung von Müll und Abwasser zu entrichten sind, handelt es sich um Gebühren, die den Aufwand für diese Leistungen zu decken haben. Es liegt keine freie wirtschaftliche Tätigkeit vor, die die Erhebung einer Umsatzsteuer rechtfertigen würde.

Die neuen Koalitionspartner haben sich bisher bemüht, nicht den Eindruck entstehen zu lassen, sie würden der neoliberalen Ideologie anhängen. Daß sie es damit ernst meinen, können sie beweisen, indem sie die Steuerpläne in Sachen Müll und Abwasser beerdigen.