Sorgfalt vor Schnelligkeit

26.07.2023

VDGN warnt, beim Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung nicht die Fehler vom Gebäudeenergiegesetz zu wiederholen

Ganze drei Werktage hatten die Verbände Zeit, die über 200 Seiten Gesetzentwurf zu bewerten und ihre Stellungnahme bei den zuständigen Ministerien einzureichen. Für VDGN-Präsident Jochen Brückmann eine Zumutung: „Mit diesem künstlich erzeugten Zeitdruck in der Sommerpause schließen die Minister Geywitz und Habeck gerade kleinere Verbände von der politischen Willensbildung aus. Dabei gibt es für diese Eile keinen Grund. Das Gebäudeenergiegesetz hat gezeigt, wie wichtig ausführliche Diskussionen mit den Betroffenen, aber auch mit allen Koalitionsfraktionen sind.“

Inhaltlich macht der Gesetzentwurf im Vergleich zur ersten Fassung nur einen halben Schritt in die richtige Richtung. Brückmann weiter: „Es ist gut, dass es für kleinere Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren bei der Wärmeplanung geben soll. Genauso wichtig wäre ein Signal, dass der Bund die Kommunen bei der Wärmeplanung finanziell unterstützt. Denn in der Regel müssen die Kommunen für diese Arbeiten externe Dienstleister in Anspruch nehmen. Werden die Kommunen mit den großen finanziellen Herausforderungen allein gelassen, ist eine sachgerechte Realisierung der Wärmeplanung kaum möglich – zum Schaden von Klima und Bürgern.“

Zudem bietet das Verschieben des Gebäudeenergiegesetzes noch die Chance, die Übergangsfrist für Hausbesitzer bei Vorliegen eines Wärmeliefervertrages von 10 auf 15 Jahre zu erhöhen. Hierdurch erhalten Eigentümer und Wärmelieferanten ausreichend Zeit, die jeweiligen Vorhaben umzusetzen.