Pumpanlage in Kaulsdorf bleibt definitiv bestehen

05.01.2010

Weiterbetrieb der Grundwasserabsenkungsanlage am Habermannsee nach VDGN-Aktivitäten gesichert

Die Pumpanlage am Habermannsee in Berlin-Kaulsdorf, die der Absenkung des Grundwasserspiegels dient, bleibt definitiv bestehen. Das geht aus einem Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Präsidenten des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, hervor. Wie die Senatsverwaltung in dem Brief mitteilt, hat sie bei der Berliner Wasserbehörde Antrag auf Verlängerung der wasserbehördlichen Erlaubnis für die Anlage gestellt. Die Finanzierung des Pumpwerks, das im „stand by“-Betrieb erhalten bleibt, erfolgt aus Landesmitteln.

Dies ist ein wichtiger Erfolg des VDGN im Interesse zahlreicher Bürger. Die Pumpanlage war 1998/99 auf Druck des VDGN hin für 1,2 Millionen Euro errichtet worden. Im Areal um den Habermannsee drängte damals auf rund 700 Eigenheimgrundstücken das Grundwasser in die Keller.

Im Herbst 2009 wurden dann Forderungen aus der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bekannt, den Betrieb der Pumpanlage einzustellen und diese abzureißen. Begründung: Nach Verdopplung der Wasserförderung im Wasserwerk Kaulsdorf sei die Anlage wegen eines stabil niedrigen Grundwasserspiegels nicht mehr nötig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kündigte daraufhin an, keine Verlängerung der wasserbehördlichen Erlaubnis für die Anlage zu beantragen.

Diesen Plänen widersetzte sich der VDGN gemeinsam mit den Eigenheimern am Habermannsee. Denn angesichts des stetig sinkenden Wasserverbrauchs in Berlin gibt es keine Garantie für eine weiterehin hohe Wassergewinnung in Kaulsdorf. Außerdem könnten schon jetzt Havariefälle im Kaulsdorfer Wasserwerk wieder zu einem stark steigenden Grundwasserspiegel führen.

Die vom VDGN getragenen und unterstützten Proteste gegen die geplante Schließung der Anlage, insbesondere auf einer Bürgerversammlung am 7. Dezember 2009, sowie Interventionen des VDGN bei Parteienvertretern und den zuständigen Senatsverwaltungen führten schließlich zu einem Ergebnis im Interesse der Betroffenen.