Planfeststellung für TVO muß nicht verschoben werden

13.06.2019

Berlin: Absage der Deutschen Bahn für Planung von Brücken hat mit dem Raumordnungsverfahren nichts zu tun

Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, entgegen einer mit dem Berliner Senat abgeschlossenen Vereinbarung vorerst keine Planungen der vier Eisenbahnquerungen vorzunehmen, die für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) nötig sind. Dazu haben Abgeordnete von SPD, Linkspartei und Grünen erklärt, das mache sie wütend. Es gebe nun eine weitere Zeitverzögerung von 1,5 Jahren, und das Planfestellungsverfahren für die Trasse, die die Siedlungsgebiete im Südosten Berlins vom Durchgangsverkehr entlasten soll, könne nicht vor 2021 beginnen.

„Die Absage der Deutschen Bahn stößt auch bei uns auf Unverständnis“, sagt dazu Christian Gräff, Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). „Aber es trifft nicht zu, daß deshalb der Beginn des Planfeststellungsverfahrens verschoben werden muß. Die Planfeststellung ist ein Raumordnungsverfahren, in dem es um die für das Verkehrsprojekt TVO in Anspruch genommenen öffentlichen Räume und die damit verbundenen öffentlichen und privaten Belange geht. Die Räume für die TVO-Trasse, so auch für die Eisenbahnquerungen, stehen fest. Ein Beispiel sind eventuelle Lärmbelästigungen. Worum es dabei nicht geht, sind die für die Genehmigung eines Bauwerks nötigen Planungsleistungen. Die müssen nun auf anderem Weg zügig erbracht werden. Aber das ist bei gutem Willen möglich.

Wenn die Absage der Deutschen Bahn zum Vorwand wird, die Planfeststellung zu verschieben, läßt das am Willen der Regierungskoalition zweifeln, die TVO nun endlich zügig zu realisieren.“

Sie finden diese Mitteilung auch auf www.vdgn.de Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 01605856663 gern zur Verfügung.