Novellierung des Straßenausbaubeitragsgesetzes bringt Bürgern keine Entlastung

20.11.2009

VDGN bekräftigt Forderung nach Abschaffung des Gesetzes

Zu Presseberichten über eine geplante Novellierung des Berliner Straßenausbaubeitragsgesetzes erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Die von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geplante Novellierung des unseligen Straßenausbaubeitragsgesetzes betrifft nach Kenntnis des VDGN nur den § 5 des Gesetzes, in dem es um die sogenannte Abschnittsbildung geht. Was bis jetzt eine Kann-Vorschrift war, soll nun verbindlich als Soll-Vorschrift geregelt werden: Wenn nur bestimmte Abschnitte einer Straße ausgebaut werden, bezahlen dafür nur die Eigentümer jener Grundstücke, die an den ausgebauten Abschnitt der Straße grenzen. Bisher war es den Stadtbezirken freigestellt, entweder so zu verfahren oder bei allen Anliegern der gesamten Straße für den ausgebauten Straßenabschnitt Beiträge zu erheben.

Die Wirkung der Abschnittsbildung kann nur vom Einzelfall her beurteilt werden. Für die Betroffenen, deren Grundstücke an den ausgebauten Abschnitt grenzen, wird es teurer. Denn nur auf sie werden die Kosten für den Straßenbau nach der Größe ihrer Grundstücke umgelegt. Alle anderen Grundstückseigentümer an der Straße müssen nichts bezahlen, können aber betroffen sein, wenn irgendwann ihr Straßenabschnitt ausgebaut werden sollte. Eine wirkliche Entlastung für die Bürger bringt die Novellierung des Gesetzes nicht.

Im Grunde zeigt sich hier nur, daß es für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen keine nachvollziehbare Begründung gibt. Laut dem Text dieses Gesetzes dürfen Beiträge nur bei den Grundstückseigentümern erhoben werden, denen „durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme

der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten“ werden. Welchen Vorteil aber hat der Grundstückseigentümer, der an einem ausgebauten Abschnitt einer Straße wohnt gegenüber seinem unmittelbaren Nachbarn, dessen Abschnitt nicht ausgebaut wurde, der den ausgebauten Abschnitt aber jeden Tag nutzt?

Gerechtigkeit kann nur die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes schaffen. Der VDGN bekräftigt erneut diese Forderung. Er fragt sich aber auch, warum nicht wenigstens erste, in der Regierungskoalition bereits diskutierte Schritte zur Entlastung der Anlieger gegangen werden. Dazu würde in jedem Fall der Verzicht zählen, Beiträge für die Errichtung und Erneuerung von Straßenlaternen zu kassieren.