Konsequentes Eintreten für Interessen der Kleingärtner bewährt sich

20.07.2009

VDGN begrüßt Düsseldorfer Kleingartenurteil

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) begrüßt das jüngst bekanntgewordene Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 231 C 14646/08), nach dem einer vor 1983 errichteten 52 Quadratmeter großen Laube inklusive ihres Freisitzes in einer Düsseldorfer Kleingartenanlage Bestandsschutz zugesprochen worden ist. Damit sind Forderungen der Kommune nach Rückbau von Bestandteilen der Laube vom Tisch.

Bemerkenswert aus Sicht des VDGN ist an diesem Urteil, daß es feststellt: Die Stadt Düsseldorf als Grundstückseigentümerin steht in keinem direkten Rechtsverhältnis zu dem in diesem Falle klageführenden Kleingärtner. Zivilrechtliche Ansprüche könnte die Kommune nur gegen den Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner anmelden, der Generalpächter für die Kleingartenflächen im Stadtgebiet ist. Auch ein öffentlich-rechtlicher Anspruch der Kommune gegen den Unterpächter besteht in diesem Fall nicht.

Aus Sicht des VDGN bewährt sich hier die Linie des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner, als tatsächlicher Interessenvertreter seiner Mitglieder aufzutreten. Der Düsseldorfer Stadtverband fungiert nicht als „verlängerter Arm“ des Grundstückseigentümers, wie es ansonsten zahlreiche Kleingartenverbände zum Leidwesen ihrer Mitglieder tun. Düsseldorf gibt damit ein Beispiel, wie Veränderungen im deutschen Kleingartenwesen aussehen müßten. Dazu sind allerdings hohe Kompetenz, Mut und Stehvermögen der Verbandfunktionäre notwendig.

Mit Interesse und Befriedigung nimmt der VDGN zur Kenntnis, daß Düsseldorfs Oberbürgermeister Dirk Elbers nun in den 1.700 Fällen, in denen die Kommune Rückbauforderungen angemeldet hat, Entgegenkommen signalisiert. Der VDGN wird sich weiter in der Sache engagieren und den Stadtverband Düsseldorf, der dem VDGN angehört, rückhaltlos unterstützen.