Keine Überforderung kleiner Vermieter

23.03.2021

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung setzt die Bundesregierung Vorgaben der EU zur Fernablesbarkeit messtechnischer Anlagen um – der VDGN plädiert für Ausnahmen bei kleinen Vermietern.

Mit der neuen Heizkostenverordnung soll den Verbrauchern, in diesem Fall den Mietern, die Möglichkeit eingeräumt werden, nicht nur einmal im Jahr sondern häufiger, eine Übersicht über ihren Energieverbrauch und die entsprechenden Kosten zu bekommen. 

Was für die Mieter gut ist, kann gerade für kleine und kleinste Vermieter schnell zu bürokratischer und finanzieller Überforderung führen. Deshalb hat sich der VDGN in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung der Heizkostenverordnung dafür eingesetzt, für Vermieter von bis zu zwei Wohneinheiten Ausnahmen von den neuen Pflichten zu schaffen.  

Stellungnahme zur Heizkostenverordnung