Geplantes Klimaschutzgesetz – Alptraum für Berliner Eigenheimer

23.07.2009

VDGN lehnt vom Senat vorgelegten Entwurf konsequent ab

Zu dem von der Berliner Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, vorgelegten Entwurf eines Klimaschutzgesetzes für Berlin erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Das Berliner Klimaschutzgesetz wird offensichtlich von Leuten entworfen, die vom Leben nichts wissen und deren Karriere nach dem Stationsmuster Kreißsaal – Hörsaal – Plenarsaal abgelaufen ist.

Für die Grundstückseigentümer in den Siedlungsgebieten, die ihre Häuschen selbst nutzen, stellen die in dem Referentenentwurf formulierten Anforderungen einen Alptraum dar. Das betrifft insbesondere die dort vorgesehene Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien in allen Fällen, wo Heizungsanlagen älter als 20 Jahre sind. Diese Investitionen werden viele Berliner Eigenheimer nicht schultern können, ganz gleich, ob es sich um direkte Investitionen in Solarkollektoren oder geothermische Anlagen handelt oder um bauliche Wärmeschutzmaßnahmen. In besonderem Maße betrifft die die Siedlungsgebiete im Ostteil Berlins, in denen das Niveau der Vermögen und Einkomen niedriger liegt als in vergleichbaren Regionen des Westteils.

Ganz abgesehen davon wird der Einsatz erneuerbarer Energien in einer großen Zahl von Fällen nicht möglich sein. So kommt die Nutzung von Erdwärme schon deshalb häufig nicht in Frage, weil Berlin zu den Städten gehört, die ihr Trinkwasser aus dem Grundwasser gewinnen, und zahlreiche Grundstücke in Trinkwasserschutzzonen liegen, in denen die Erdwärmenutzung untersagt ist. Für den Einsatz der Solarenergie müßten in den Siedlungsgebieten sehr häufig Bäume gefällt werden, was eher umweltschädlich sein dürfte.

Die Belastung der Berliner Eigenheimer mit Gebühren, Steuern und anderen Abgaben ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Über allen schwebt das Damoklesschwert hoher Beiträge für den Starßenausbau. Vor diesem Hintergrund wird das vorgesehene Klimaschutzgesetz zu einem Programm der Überschuldung der Berliner Eigenheimer und – in absehbar zahlreichen schlimmeren Fällen – der Verjagung von Haus und Hof. Es wird vor allem die „kleinen Leute“ unter Eigenheimbesitzern treffen, die es durchaus in großer Zahl gibt. Daß ein solches Gesetz unter Federführung der Linkspartei geplant wird, kann man nur als einen politischen Treppenwitz bezeichnen.

Sollte der Entwurf zum Gesetz werden, sähe der VDGN darin einen Verstoß gegen den Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum gewährleistet, und würde dementsprechend handeln.