Geheimverträge jetzt offenlegen! Fonds für Rückkauf auflegen, Berliner beteiligen!

07.10.2009

VDGN begrüßt Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts

Zur Zulässigkeit von Volksbegehren, besonders dem zur Offenlegung von Geheimverträgen im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft, erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: 

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Berlin, Volksbegehren, insbesondere das zur Offenlegung der Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe, zuzulassen, begrüßt der VDGN mit großer Genugtuung. Denn damit wird den Berlinern endlich die Möglichkeit eingeräumt, auf direktem Wege mitzubestimmen, wenn es um ihre ureigensten, so lebens-wichtigen Angelegenheiten wie die öffentliche Daseinsvorsorge, hier die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, geht.

Ihr gerade errungenes Mitbestimmungsrecht tatkräftig wahrzunehmen, dazu sind sicher viele Berliner bereit. Doch das Procedere in Politik und Verwaltung würde sich viele Monate hinschleppen und hohe Kosten verursachen, die wieder der Steuerzahler zu tragen hätte.

Der VDGN fordert deshalb: Keine Zeit mehr verlieren! Wir appellieren an den Senat, die Verträge jetzt selbst offenzulegen.

Der VDGN erneuert seine Forderung, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene politische Ziel, die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren, endlich umzusetzen. Der Weg dazu ist jetzt geebnet.

Auf der Grundlage eines Fonds, an dem sich alle Berliner und das Land Berlin beteiligen können, könnte der Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben ermöglicht werden.