GEG – Verunsicherung und sozial unausgewogen

07.09.2023

Quelle: freepik.com

Morgen will der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz beschließen. Dazu erklärt Jochen Brückmann, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer:

„Die neue allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren im Gebäudebestand begrüßen wir. Hierfür hatte sich der VDGN neben anderen Verbänden eingesetzt. Jedoch werden durch unverständliche Ausnahmeregelungen und durch die Biogas-Auflage viele Menschen, die in ihren selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen, wieder neu verunsichert: Wer ab 2024 eine neue Gasheizung installiert, muss diese ab 2029 mit einem wachsenden Anteil an Biogasen betreiben. Ob es solche Angebote dann ausreichend gibt und was sie kosten, steht noch in den Sternen. Auch die Deckelung der Förderung bei einer Investitionssumme von 30.000 Euro ist nicht praxisgerecht. Sie wird den tatsächlichen Kosten des Einbaus einer Wärmepumpe – einschließlich notwendiger Umbauarbeiten auf dem Grundstück und an der Hauselektrik – in vielen Fällen nicht gerecht.“

„Zudem ist der völlige Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Altersgrenze für einen verpflichtenden Einbau von Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien unsozial. Diese Grenze sollte auf das Renteneintrittsalter abgesenkt werden und auch jene Menschen verschonen, welche eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen“, so Brückmann weiter.