GEG: Leitplanken gesetzt – Das Gesetz nun wirklich praxistauglich machen!   

14.06.2023

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Die Pflichten des GEG an das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung zu koppeln, ist ein auch von uns geforderter unverzichtbarer Schritt. Nun müssen die kommunalen Wärmeversorger in die Lage versetzt werden, nicht nur Wohnblocks, sondern auch Einfamilienhaus-Gebiete in ihre Wärmeplanung aufzunehmen. 

Die Altersgrenze für Ausnahmen von den Pflichten sollte auf das Renteneintrittsalter abgesenkt werden. Folgerichtig sind auch jene Eigentümer von der Erfüllungspflicht zu befreien, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen.  

Um der herrschenden Unsicherheit bei den Menschen zu begegnen muss die Bundesregierung schnellstmöglich Klarheit über die Höhe der Förderung schaffen, am besten noch vor Verabschiedung des Gesetzes.“

Effiziente Energieversorgung: Fernwärmerohre piu700 / pixelio.de

Lesen Sie dazu auch den Beitrag der Märkischen Allgemeinen vom 14. Juni 2023 mit einer ausführlichen Stellungnahme von VDGN-Präsident Jochen Brückmann (bitte hier anklicken).