Energetische Sanierung ohne Zwangsmaßnahmen!

14.01.2010

VDGN begrüßt, daß der bisherige Entwurf zum Berliner Klimaschutzgesetz endgültig vom Tisch ist

Zur Ankündigung des Chefs der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Michael Müller, daß es einen neuen Ansatz für das geplanter Berliner Klimaschutzgesetz geben werde, erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Wir begrüßen sehr, daß der bisherige Referentenentwurf zum Berliner Klimaschutzgesetz mit seinen vorgesehenen Zwangsmaßnahmen und Strafandrohungen vom Tisch ist.

Die Reduzierung des Energieverbrauchs auch in den Siedlungsgebieten liegt im Interesse der Allgemeinheit wie jedes einzelnen Eigenheimers. Das ist überhaupt keine Frage. Doch darf dieses Ziel nicht mit Zwangsmaßnahmen verwirklicht werden, die auf soziale Belange keine Rücksicht nehmen und sogar verfassungsmäßige Grundrechte wie das auf Unverletzlichkeit der Wohnung einschränken. Es sollte Freiwilligkeit walten, gepaart mit einer wirklichen finanziellen Förderung von Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von Gebäuden, die zugleich ein sinnvolles Konjunkturprogramm darstellen würden. Die Amortisationszeiten für Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien und die energetische Gebäudesanierung müssen sich für die Grundstückseigentümer deutlich verkürzen. Das ist nur mit einer Förderung per öffentlichem Zuschuß zu den individuellen Investitionen möglich.

Bei einem neuen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz sollte auch bedacht werden, daß die Möglichkeiten und Notwendigkeiten beim selbstgenutzten Wohneigentum zum Teil andere sind als bei vermieteten Gebäuden. Gerade in den Berliner Siedlungsgebieten sind die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien oftmals eingeschränkt. Außerdem: Der Eigentümer eines Eigenheims ist durchaus in der Lage, mit seinem individuellen Verhalten den Energieverbrauch seine gesamten Immobilie zu beeinflussen. Kosten für eine energetische Sanierung aber kann er an niemanden weiterreichen. Es muß deshalb überlegt werden, wie bei der Erfüllung von Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs auch das individuelle Nutzungsverhalten berücksichtigt werden kann.