Bestand aller Kleingärten in Berlin wirklich dauerhaft sichern!

20.05.2009

VDGN: Verlängerte Schutzfristen können nur ein Zwischenschritt sein

Zu der vom Berliner Senat jetzt vorgelegten Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans erklärt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN):

Die Fortschreibung des Berliner Kleingartenentwicklungsplans sieht vor, daß „nur“ für fünf Kleingartenanlagen die Schutzfrist 2010 endet, für weitere 22 Anlagen endet die Schutzfrist 2014, und für 142 Anlagen läuft die Schutzfrist im Jahre 2020 aus. Das Auslaufen der Schutzfrist bedeutet für alle Kleingärtner dieser Anlagen, daß zu den angegebenen Zeitpunkten die Kleingartenanlagen einer anderen Nutzung zugeführt werden können und die Gartenfreunde ihre Kleingärten und damit auch ihr Eigentum an Baulichkeiten, Außenanlagen und Aufwuchs verlieren.

Der VDGN fordert vom Berliner Senat und vom Rat der Bürgermeister, sich für eine dauerhafte Sicherung für alle über 900 Kleingartenanlagen mit ca. 74.500 Gärten in Berlin einzusetzen. Diese Forderung des VDGN basiert auf dem Wortlaut des Bundeskleingartengesetzes. Nach dem Bundeskleingartengesetz (§ 16) sind Kleingärten, wenn die Grundstücke vor Inkrafttreten des seit Bundeskleingartengesetzes (1983 im Westteil, 1990 im Ostteil Berlins) in Eigentum der Gemeinde standen, wie Dauerkleingärten zu behandeln. Das Land Berlin muß sich endlich dazu entschließen, keine landeseigene Kleingartenflächen mehr an private Investoren zu verkaufen. Erst dann ist der notwendige Schutz aller Kleingärten in Berlin dauerhaft gesichert.