Berliner Wasserpreise gehören auf den Prüfstand!

02.03.2010

BGH-Entscheidung sollte für Berliner Kartellbehörde eine Aufforderung zu unverzüglichem Handeln sein

Zum Beschluß des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof (BGH), der die Entscheidung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigte, den Wasserversorger der Stadt Wetzlar wegen überhöhter Preise zu einer Preissenkung um ca. 30 Prozent zu verpflichten, erklärt der Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, Eckhart Beleites:

„Wir begrüßen diesen Beschluß des Bundesgerichtshofes sehr. Unterstreicht er doch, wie wichtig es ist, daß Landeskartellbehörden ihren Aufgaben nachkommen, die Preisgestaltung von Wasserversorgungsunternehmen zu kontrollieren, Wasserpreise bundesweit zu vergleichen und offensichtlichem Mißbrauch Einhalt zu gebieten.

Die Landeskartellbehörde von Berlin fordern wir auf, aus dieser BGH-Entscheidung unverzüglich Schlußfolgerungen zu ziehen: Setzen Sie die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Kontrollmechanismen gegen die Berliner Wasserbetriebe in Gang!

Seit langem scheint die Preisgestaltung bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Berlin allein dem Diktat der privaten Anteilseigner zu gehorchen – was die Berliner mit voller Wucht zu spüren bekommen.

Der VDGN protestierte in der Vergangenheit wiederholt gegen ungerechtfertigte, vom Berliner Senat gebilligte, Preiserhöhungen bei den Wasserbetrieben und forderte eine deutliche Senkung des Mengenpreises für das Wasser und die Schmutzwasserentsorgung oder aber die Einführung eines günstigen Sprengwassertarifs.“