Beiträge für „Altanschließer“ grundsätzlich unterbinden

23.04.2009

VDGN zu Anhörung im Innenausschuß des Brandenburger Landtages

Im Innenausschuß des Brandenburger Landtages fand am Donnerstag eine Anhörung zum Thema „Altanschließerbeiträgen“ und den Entwürfen von CDU/SPD sowie Linkspartei zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes statt. Angehört wurde auch der VDGN. Zum Verlauf der Anhörung erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm:

Die Anhörung bestätigt den VDGN in seiner Forderung, das Brandenburger Kommunalabgabengesetz so zu ändern, daß eine Beitragserhebung bei „Altanschließern“ grundsätzlich unterbunden wird. Das gilt für Anschlüsse an das Trinkwassernetz wie für Anschlüsse an die Kanalisation, die zu DDR-Zeiten oder noch früher bestanden.

Die Anhörung hat eines deutlich gemacht: Weder die Landesregierung noch die Koalitionsparteien schenken der Bevölkerung reinen Wein ein, warum die Beiträge für „Altanschlüsse“ überhaupt kassiert werden sollen. Die Befragung von Experten ergab, daß die prognostizierte Erhebungssumme von 420 Millionen Euro landesweit keineswegs einen Finanzbedarf der Zweckverbände darstellt, sondern auf deren Angaben beruht, was sie einnehmen könnten. Die Beharrlichkeit, mit der die Regierungskoalition aber auf der Erhebung von Beiträgen für „Altanschlüsse“ besteht, läßt vermuten, daß damit dennoch bedeutende finanzielle Defizite ausgeglichen werden sollen. Immerhin hat eine falsche Politik auf dem Sektor Wasser/Abwasser in Brandenburg zu überdimensionierte Anlagen und Systemen geführt, für die viel Geld in den märkischen Sand gesetzt worden ist. Dafür sollen „Altanschließer“ wie „Neuanschließer“ zahlen.

Eine gerechte Lösung kann letztlich nur in einem Paradigmenwechsel bestehen, die Finanzierung solcher Infrastruktursysteme durch Beiträge abzuschaffen. Diese Systeme dienen der Allgemeinheit und müssen von der Allgemeinheit über Steuern und Gebühren finanziert werden.